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Hauneck Bote
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Änderung_GVer 15.12.2022_01.01.2023_Hauneck Bote

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2022 (GVBl. S. 576), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl. S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 1. April 2022 (GVBl. S. 184, 205), die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck in der Sitzung am 15.12.2022 folgende

7. Änderung der ENTWÄSSERUNGSSATZUNG

[EWS]

beschlossen:

Der § 24 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser und der § 26 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser erhalten folgende Fassungen:

§ 24 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser
(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,63 EUR jährlich erhoben.

§ 26 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser
(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a)

bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage

4,17 EUR,

b)

bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung

4,17 EUR.

Alle anderen Paragraphen und Absätze bleiben unverändert. Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hauneck, den 16.12.2022

(Siegel)
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hauneck
gez. Bolender
Bürgermeister