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Hauneck Bote
Ausgabe 51/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aufruf zur Abgabe des Kaufinteresses für den Erwerb des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Rotensee

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck hat das öffentliche Anbieten des gemeindlichen Grundstücks in der Gemarkung Rotensee, Flur 2, Flurstück 76/20 (ehem. Spielplatz Kiefernweg) zum Verkauf beschlossen.

Hinweise:
  • Die Lage ist unter www.geoportal.hessen.de (Liegenschaftskarte Hessen) unter der Rubrik Werkzeuge abrufbar.
  • Aktueller Bodenrichtwert gem. Gutachterausschuss beim Amt für Bodenmanagement Homberg 28 €/qm.
  • Bauplanungsrechtlich gilt die Satzung nach § 34 BauGB.
  • Aktuelle Grundstücksgröße 642 qm; der vor Ort befindliche Wendehammer ist auf Kosten der potenziellen Käuferseite nach Vorgabe der Gemeinde Hauneck heraus zu vermessen. Daher reduziert sich noch die Größe der potenziellen Ankaufsfläche.
  • Baulastenfrei
  • Bei einem möglichen Verkauf ist auf Kosten des potenziellen Käufers die auf dem Grundstück verlaufende, gemeindliche Kanalleitung grundbuchmäßig zu sichern. Zudem hat der Erwerber jegliche Nebenkosten (Bsp. Notar- und Grundbuchkosten) und die Grunderwerbssteuer zu tragen.

Interessenten werden gebeten ausschließlich ihr grundsätzliches Kaufinteresse mit Nennung aller Kontaktdaten bis zum 14.01.2026 an das Rathaus Unterhaun, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck zu richten. Alternativ ist auch eine Mail unter gemeinde@hauneck.de bis zum 14.01.2026 möglich. Die Nennung einer Kaufsumme ist noch nicht erforderlich.

Danach erhalten die Interessenten weitere Informationsunterlagen sowie einen entsprechenden Vordruck, der dann mit Nennung des Kaufangebots ausgefüllt an die Gemeinde Hauneck zurückzugeben ist.