Ausgabe 7/2024
Vereine und Verbände
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Gemeinde.Diakonie Station Niederaula
Nächster Artikel: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024
Änderung zur Vereinssatzung FFW Bodes
§ 3
Mitglieder des Vereins (Absatz 1 entfällt ersatzlos)
Der Verein besteht aus:
- Den Mitgliedern der Einsatzabteilung,
- Den Mitgliedern der Altersabteilung,
- Den Ehrenmitgliedern,
- Den fördernden Mitgliedern
§ 4
Erwerb der Mitgliedschaft (Absatz 2 entfällt ersatzlos)
- Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme.
- Aktive Mitglieder des Vereins sind solche, die gemäß Ortssatzung der Einsatzabteilung angehören.
- Mitglieder der Altersabteilung können solche Personen werden, die der Einsatzabteilung angehört und die Altersgrenze erreicht haben oder vorher auf eigenen Wunsch und ehrenhaft aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind.
§ 11
Vereinsvorstand (Neufassung)
Der Vereinsvorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- dem 2. Vorsitzenden,
- dem Kassierer,
- dem Schriftführer
und sofern nicht in den Vorstand gewählt, dem Wehrführer und seinem Stellvertreter, kraft Amtes, als Beisitzer
§ 11
Vereinsvorstand (Altfassung)
Der Vereinsvorstand besteht, Kraft Amtes aus
| a) | dem Wehrführer als Vorsitzenden |
| b) | dem Wehrführer als stellv. Vorsitzenden und gemäß Wahl nach §10 (3) dieser Satzung |
| c) | dem Rechnungsführer, |
| d) | dem Schriftführer. |