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Hauneck Bote
Ausgabe 7/2024
Vereine und Verbände
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Änderung zur Vereinssatzung FFW Bodes

§ 3

Mitglieder des Vereins (Absatz 1 entfällt ersatzlos)

Der Verein besteht aus:

  • Den Mitgliedern der Einsatzabteilung,
  • Den Mitgliedern der Altersabteilung,
  • Den Ehrenmitgliedern,
  • Den fördernden Mitgliedern

§ 4

Erwerb der Mitgliedschaft (Absatz 2 entfällt ersatzlos)

  • Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme.
  • Aktive Mitglieder des Vereins sind solche, die gemäß Ortssatzung der Einsatzabteilung angehören.
  • Mitglieder der Altersabteilung können solche Personen werden, die der Einsatzabteilung angehört und die Altersgrenze erreicht haben oder vorher auf eigenen Wunsch und ehrenhaft aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind.

§ 11

Vereinsvorstand (Neufassung)

Der Vereinsvorstand besteht aus

  • dem Vorsitzenden,
  • dem 2. Vorsitzenden,
  • dem Kassierer,
  • dem Schriftführer

und sofern nicht in den Vorstand gewählt, dem Wehrführer und seinem Stellvertreter, kraft Amtes, als Beisitzer

§ 11

Vereinsvorstand (Altfassung)

Der Vereinsvorstand besteht, Kraft Amtes aus

a)

dem Wehrführer als Vorsitzenden

b)

dem Wehrführer als stellv. Vorsitzenden und gemäß Wahl nach §10 (3) dieser Satzung

c)

dem Rechnungsführer,

d)

dem Schriftführer.