| 1) | Bekanntgabe über den finanziellen Ausgleich zur kommunalen Wärmeplanung nach der Hessischen Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) | |
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| Über die Mailinformation des RP Darmstadt vom 08.12.2025 über den finanziellen Ausgleich zur kommunalen Wärmeplanung nach der Hessischen Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) wird berichtet. Im Rahmen der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wurde am 17. November 2025 die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) verkündet (GVBI. 2025 Nr. 73). Darin ist der finanzielle Ausgleich für die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung entstehenden Kosten für die Jahre 2024 bis 2028 geregelt. | |
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| Es wurde informiert, dass die Auszahlung gem. § 5 Abs. 5 WPVO für die Jahre 2024 und 2025 laut Festsetzung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) vom 26. November 2025 in Höhe von 38.508,52 € erfolgt. Dies beinhaltet den Ausgleich für 2024 in Höhe von 14.705,76 € und für 2025 in Höhe von 23.802,76 €. Der Betrag für 2025 wurde nach § 5 Abs. 1 S. 3 WPVO durch das HMWVW um 9.097 € erhöht. Die Überweisung erfolgt auf die mitgeteilte Bankverbindung. Die Auszahlung der Mittel erfolgt aufgrund der Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung nach § 4 Abs. 2 S. 1 WPG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 WPVO. Die Mittel sind zweckgebunden und daher für die kommunale Wärmeplanung zu verwenden. Die Mittel können sowohl für Personal- als auch für Sachkosten (z. B. für die Erstellung eines Fachgutachtens, die Datenverarbeitung oder die Öffentlichkeitsbeteiligung) verwendet werden. Die Beauftragung Dritter ist - unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben - möglich. | |
| 2) | Bekanntgabe des Ablehnungsschreibens des RP Kassel zur sog. "WindEnergieDividende" WP Wippershainer Höhe, Gemarkung Schenklengsfeld | |
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| Durch die Gemeinde Hauneck wurde gegenüber dem Land Hessen die „WindEnergieDividende" zum WP Wippershainer Höhe, Gemarkung Schenklengsfeld (incl. Umspannwerk in der Gemarkung Rotensee) thematisiert bzw. beantragt. | |
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| Das Ablehnungsschreiben des RP Kassel vom 19.12.2025 wird bekanntgeben; danach liegt eine Standortbetroffenheit der Gemeinde Hauneck nicht vor: | |
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| Auszug: | |
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| Förderung: Bis zu 1 km Abstand der WEA zur Gemarkungsgrenze; Feststellung gern. Schreiben vom 19.12.25: rd. 1,18 km zur Gemarkungsgrenze | |
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| Förderung: Bis zu 2 km Abstand der WEA zur geschlossenen Wohnbebauung; Feststellung gern. Schreiben vom 19.12.25: rd. 2,29 km zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung | |
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| Beim geplanten Umspannwerk handelt es sich nicht um eine Windenergieanlage im Sinne der förderrechtlichen Bestimmungen. Nach den Ausführungsbestimmungen werden bei der Ermittlung der räumlichen Betroffenheit ausschließlich die Standorte der WEA berücksichtigt. Andere, dem Betrieb dienende Nebeneinrichtungen wie Umspannwerke, Zufahrten oder Kabeltrassen bleiben dabei unberücksichtigt. | |
| 3) | Glasfaserausbau Fischbach; Aktueller Sachstand zum Zuwendungsbescheid/Beratungsleistungen Gigabit-Richtlinie/IKZ | |
| Die zuständige Stelle teilt mit, dass im Rahmen des bereits gestellten Förderantrags eine nachträgliche Erweiterung für den Ort Fischbach möglich ist. | |
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| Zwei Kommunen haben bereits einen positiven Beschluss zur Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme der Gemeinde Hauneck gefasst. Zwei weitere Kommunen werden noch eine Rückmeldung geben. | |
| 4) | Auflösung MGV Rotensee | |
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| Nach Beschluss der Mitgliederversammlung des MGV „Eintracht" 1885 Rotensee vom 18.07.2025 ist der Verein mit Ablauf des 31.12.2025 aufgelöst worden. Gemäß § 11 der Vereinssatzung fällt das bestehende Vereinsvermögen ausschließlich an die Gemeinde. Der Betrag in Höhe von 4.916,23 € wird auf unser Konto überwiesen. Da dieses Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist, wurde als Verwendung durch Beschluss in der Mitgliederversammlung festgelegt, dass das Geld für folgende Mittel bzw. Unterstützungen eingesetzt werden soll: | |
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| 1. | Beschaffung von drei Parkbänken (Beschaffungskosten 2.631,80 € inkl. MwSt.) |
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| Eine Bank mit Holzrücken und -sitz ist für den Vorplatz der Friedhofskapelle Rotensee vorgesehen. Die Standorte der beiden aus Metall bestehenden Bänke sind für die Gemarkung Rotensee geplant, deren genauer Standort mit dem ehemaligen 1. Vorsitzenden Heinrich Holl abzusprechen ist. |
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| 2. | Die Restsumme ist zu gleichen Teilen sowohl zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr und der Kindertagesstätte in Hauneck bestimmt. |
| 5) | „Drop In (klusive)" - Willkommensort für Hauneck | |
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| Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert die von der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie entwickelten Drop In (klusive)-Standorte als Willkommensorte für Familien mit Kindern unter drei Jahren. Dieses ist seit dem 01.01.2026 ein Willkommens- und Begegnungsort für Eltern und Kleinkinder im Alter von 0-3 Jahren auch bei uns in der Gemeinde Hauneck. Es ist ein offener und kostenfreier Treff zum Informieren und Austauschen. Dies ist weiterhin eine gute Möglichkeit die Lücke in der Präventions- und Bildungskette zwischen Geburtsnachsorge, Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen zu schließen. Das Drop In wird in unseren Räumlichkeiten der Kinderkrippe „Hoppetosse" angeboten. | |
| 6) | Neubau Heizzentrale Oberhaun | |
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| Die Baugenehmigung zum Neubau der Heizzentrale für Nahwärmenetz auf den Grundstücken in der Gemarkung Oberhaun, Flur 5, Flurstücke 156/98, 157/98 und 158/98 wurde ausgesprochen. | |
| 7) | Bushaltestelle Kita/Schule - Errichtung Zebrastreifen | |
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| Am 11.12.2025 fand ein Ortstermin mit dem OBB statt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Da es sich bei dem „Rotenseer Weg“ um eine Kreisstraße handelt, sind weitere Behörden in die Vorgehensweise / Planung mit einzubeziehen. | |
| 8) | Abriss Rathaus | |
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| Die Abrissarbeiten des alten Rathauses haben am 13.01.2026 begonnen. Die weiteren Bauausführungen werden, je nach Wetterlage, weiter vorgenommen. | |
| 9) | Gewerbesteueranordnungen zum 16.12.2025 | |
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| Die Gewerbesteueranordnungen betragen 1.850.438,16 € zum 16.12.2025. | |