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Hauneck Bote
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuern und Gebühren 2026 - Festsetzung Hundesteuer

Steuern und Gebühren

Gemeinde Hauneck

Festsetzung Hundesteuer

für das Kalenderjahr 2026 durch öffentliche Bekanntmachung

Ab dem 01.01.2026 wird wieder auf die Versendung der Hundesteuerbescheide zum Jahresanfang verzichtet. Die Hundesteuerbescheide vom 03.01.2025 behalten ihre Gültigkeit. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit(en) zu leisten.

1.

Hund 60 €

2.

Hund 90 €

3.

Hund und jeder weitere 120 €

4.

gefährlicher Hund 600 €

(Es werden keine Steuerbescheide zugestellt, wenn sich an den Steuersätzen nichts ändert und der Steuerpflichtige bereits im Besitz eines vorangegangenen Steuerbescheides ist.)

Konto der Gemeindekasse:
Sparkasse Hersfeld-Rotenburg,

BIC HELADEF1HER,

IBAN DE36 5325 0000 0012 0000 12

VR-Bank NordRhön eG,

BIC GENODEF1HUE,

IBAN DE55 5306 1230 0006 7077 42

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Hauneck, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Ihr Steueramt