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Hauneck Bote
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feuerwehrsatzung, 1. Änderung vom 21.02.2024

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) in Verbindung mit §§ 11, 12 II des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBl. I S. 26) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck am 21. Februar 2024 folgende

1. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr im Gebiet der Gemeinde Hauneck

vom 29.10.2019 beschlossen:

Die §§ 2, 5, 8, 11 erhalten folgende Ergänzungen bzw. Neufassung:

§ 2

ORGANISATION, BEZEICHNUNG

(2)

Die Ortsteilfeuerwehren für die Ortsteile, führen als Zusatz die jeweilige Bezeichnung des Ortsteiles bzw. des Zusammenschlusses. Bodes und Eitra wird durch Hauneck Süd ersetzt.

Hauneck Süd

(Zusammenschlusses)

§ 5

PERSÖNLICHE AUSRÜSTUNG, ANZEIGEPFLICHTEN

(4)

- entfällt -

§ 8

BEENDIGUNG DER ZUGEHÖRIGKEIT ZUR EINSATZABTEILUNG

(1)

e) - entfällt -

§ 11

JUGENDFEUERWEHR

(4)

Die Wahl des Jugendfeuerwehrwartes und des stellvertretenden Jugendfeuerwehrwartes eines Ortsteils erfolgt durch die Angehörigen der Einsatzabteilung dieses Ortsteils, aus den Vorschlägen der jeweiligen Jugendfeuerwehr, auf die Dauer von fünf Jahren. Gewählt wird auf der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr.

(5)

Die Wahl des Gemeindejugendfeuerwehrwartes und des stellvertretenden Gemeindejugendfeuerwehrwartes erfolgt durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen aus den Vorschlägen der Jugendfeuerwehren auf die Dauer von fünf Jahren. Gewählt wird auf der gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Feuerwehren der Gemeinde Hauneck.

(6)

Die mit der Betreuung der Jugendfeuerwehr befassten Personen sollen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige gem. § 72 a SGB VIII vorlegen.

Alle anderen Paragraphen und Absätze bleiben unverändert.

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hauneck, den 21.02.2024

(Siegel)
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hauneck
gez. Bolender, Bürgermeister