Osterfeuer sind eine weit verbreitete Tradition. Aber Achtung! Die Holzhaufen stellen potentielle Brutplätze für Vögel und Rückzugsräume für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien und Reptilien dar, die bei dem Anzünden zu Schaden und zu Tode kommen. Unser Osterfeuer kann also zu einem artenschutzrechtlichen Verstoß gegen die Verbote der § 39 & § 44 Bundesnaturschutzgesetz durch das Töten/Stören (besonders) geschützter Tierarten und durch die Beseitigung ihrer Lebens-, Ruhe-& Fortpflanzungsstätten führen, und einen Straftatbestand darstellen. Auch bei der Auswahl der Fläche ist aus verschiedenen Gründen Vorsicht geboten. Wir weisen auf die Beachtung folgender Punkte hin:
Um- oder Aufschichten des Holzhaufens erst unmittelbar am Tag des Feuers
Anzünden der Osterfeuer nur auf befestigten „Festplätzen“ oder Äckern
Abstandsregelungen (auch zu Gehölzen und geschützten Biotopen!)
Kein Verbrennen von Müll oder pflanzliche Abfällen
Frühzeitig Genehmigungs- und Meldebedarf bei allen zuständigen Behörden klären (Veranstaltungen im Außenbereich erfordern Genehmigungen nach § 17 BNatSchG!)
Eine Orientierungshilfe des HMUKLV mit weiteren Hinweisen finden Veranstalter unter: https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/hmuelv_hmdi_brauchtumsfeuer.pdf
Ansprechpartner: Untere Naturschutzbehörde, 06621-87-2200 /-2260 /-2263 /-2264