Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ sowie des Änderungsbereichs der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Nachbarkommunen, Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen sowie die Entwürfe gebilligt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.11.2025 zudem den Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie zum Einholen der Stellungnahmen der Nachbarkommunen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (2) BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist wie folgt abgegrenzt:
| - | im Norden durch den angrenzenden Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße “An der Kirche” im Ortsteil Wölfershausen (Flurstück 92/7, Flur 5, Gemarkung Wölfershausen), |
| - | im Osten durch die Grenze des benachbarten Flurstücks 46 (Flur 5, Gemarkung Wölfershausen), |
| - | im Süden durch den vorhandenen Wirtschaftsweg / die Grenze des Flurstücks 240/104 (Flur 6, Gemarkung Lengers), |
| - | und im Westen durch die Grenze des benachbarten Flurstücks 154/45 (Flur 5, Gemarkung Wölfershausen). |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten des Ortsteils Wölfershausen im Stadtgebiet Heringen (Werra) und umfasst das Flurstück 155/45, in der Gemarkung Wölfershausen, Flur 5. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,28 ha. Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind den nachfolgenden Karten zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass der vorliegenden Planung ist die konkrete Absicht auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche im Südwesten des Heringer Stadtteils Wölfershausen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als ein Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu errichten. Entsprechend der beabsichtigten Nutzung wird das Plangebiet daher im Bebauungsplan als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 (2) BauNVO festgesetzt. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes soll die Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO dargestellt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Hierzu liegen die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ sowie der parallelen 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (jeweils mit der Begründung)) in der Zeit
vom 23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026
im Bürgerbüro der Stadt Heringen (Werra) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planungsabsichten Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (info@heringen.de) abgegeben werden.
Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heringen (Werra) (https://www.heringen.de) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 4, Halbsatz 2, Nr. 3 i. V. m. § 4 a (5) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die beiden o. g. Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Heringen (Werra) deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ sowie zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans verfügbar sind:
| Fachbeitrag | Inhalt | |||
| Begründung zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ (IGK, Oktober 2025) | - | Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans | ||
| Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ (IGK, Oktober 2025) | - | Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Flächennutzungsplanes | ||
| Umweltbericht (Simon & Widdig GbR – Büro für Landschaftsökologie, Oktober 2025) | - | Fachliche Untersuchung und Bewertung der Bestandssituation und der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Pflanzen und Biotope, Fauna, Boden, Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), Landschaftsbild, Mensch und menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltfaktoren | ||
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| - | Konfliktanalyse des Vorhabens, Festlegung von Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, Betrachtung von Planungsalternativen
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| Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Simon & Widdig GbR – Büro für Landschaftsökologie, Oktober 2025) | - | Prüfung, ob durch die Planung eine unzulässige Betroffenheit von artenschutzrechtlich relevanten Arten eintreten kann (Vereinbarkeit des Vorhabens mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 Bundesnaturschutzgesetz) mittels Bestandserfassung und Relevanzprüfung sowie Konfliktanalyse | ||
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| - | Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen und einer Vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme. | ||
Folgende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug von der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie von Nachbarkommunen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB liegen vor:
| Stellungnahmen | Inhalt |
| Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg | Fachdienst 2.20 Ländlicher Raum, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (Schreiben vom 07.01.2025): Empfehlung der Überprüfung der Versickerungseignung des Untergrundes; Forderung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zur Minderungen von Einwirkungen auf den Boden und einer fachkundlichen bodenbegleitenden Baubegleitung; Forderung einer baugrundgutachterliche Nachweisführung der Korrosionsbeständigkeit und Umweltverträglichkeit der verwendeten Baustoffe unter Berücksichtigung der im Planungsgebiet bestehenden hydrogeologischen Eigenschaften des Untergrundes; Forderung von Betrachtungen zum späteren Rückbau. Fachdienst 2.20 Ländlicher Raum, Sachgebiet Landwirtschaft und Forsten (Schreiben vom 02.01.2025): Verweis auf die hohe Wertigkeit des Bodens in der Ernährungs- und Versorgungsfunktion sowie auf die regionalplanerische Festsetzung des Plangebietes als Vorranggebiet für die Landwirtschaft. Fachdienst 2.20 Ländlicher Raum, Sachgebiet Naturschutz (Schreiben vom 10.12.2024): Technische Vorgaben für eine naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Gestaltung des Solarparks; Vorgaben für die artenschutzrechtlichen Untersuchungen, Forderung einer Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie dem Einfluss der Anlagenausbildung auf die im Plangebiet vorkommenden Arten, Empfehlungen und Vorgaben zur Anlage und Pflege des geplanten Extensivgrünlandes. |
| Open Grid Europe GmbH (Schreiben vom 16.12.2024) | Verweis auf eine innerhalb des Plangebietes verlaufende Ferngasleitung und Bitte um Berücksichtigung der Leitung inkl. Schutzstreifen in den Bebauungsplanentwurf, Verweis auf Auflagen und Hinweise bei der weiteren Planung des Solarparks im Bereich des Schutzstreifens. |
| Regierungspräsidium Kassel | Dezernat 21 - Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung (Schreiben vom 10.01.2025): Verweis auf die Lage des Plangebietes im „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, überlagert durch ein Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen; Verweis auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens; Hinweis auf Boden-Ertragsmesszahlen im Plangebiet deutlich unter dem regionalplanerischen Schwellenwert Dezernat 25 - Landwirtschaft, Fischerei (Schreiben vom 10.12.2024): Angabe zu Anzahl und Flächengrößen vorhandener landwirtschaftlicher Betriebe; Hinweis auf die Bedeutung des Erhalts der regionalen Landwirtschaft, auf die Priorität des Anbaus von Nahrungs- und Futtermittel und auf die hohe Bewertung des Erhalts der Kulturlandschaft mit der Pflege und dem Schutz des Offenlandes; Forderung der Prüfung von Ausweichstandorten auch über die Regionsgrenze hinaus und auf Flächen, die bereits der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen sind Dezernat 31.2 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (Schreiben vom 09.01.2025): Forderung von Aussagen zum Einsatz von Agrochemikalien und zu vorgesehenen Pflegemaßnahmen; Empfehlungen in Bezug auf eine potenzielle Schafbeweidung; Verweis auf die Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen; Forderung einer bodenfunktionalen Gesamtbewertung und Kompensationsbetrachtung; Forderung einer Bodenkundlichen Baubegleitung Dezernat 34 – Bergaufsicht (Schreiben vom 09.12.2024): Hinweis, dass das Vorhabengebiet von Tiefbau auf Steinsalz sowie den Berechtigungsfeldern „Wintershall XIII O“ und „Wintershall XIII“ überdeckt wird sowie auf eine im nördlichen Bereich verlaufende Erdgasleitung. |
Sonstige Hinweise:
Die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB wurde einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Diese öffentliche Bekanntmachung für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Heringen ortsüblich bekanntgemacht.
Heringen (Werra), den 17.03.2026