Gemäß § 6 Abs. 3 c der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra) wird bekanntgegeben, dass die städtischen Kindertagesstätten sowie die städtische Kinderkrippe aufgrund einer Gemeinschaftsveranstaltung am Freitag, den 22.09.2023 ganztägig schließen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Heringen (Werra),
24.03.2023
| gez. | Siegel |
| (Iliev) Bürgermeister | |