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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Heringen

Bekanntgabe der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.43 „Photovoltaikfreianlage Bengendorf im Bereich der Stadt Heringen“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen hat in ihrer Sitzung am 12.07.2022 die Aufstellung der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.43 „Photovoltaikfreianlage Bengendorf im Bereich der Stadt Heringen“ beschlossen.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr.43 „Photovoltaikfreianlage Bengendorf im Bereich der Stadt Heringen“ umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Bengendorf

Flur 1

Flurstück 71 (23,692m²)

Flurstück 33 (8.850m²)

Gesamtfläche 32.542m²

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1

Bekanntgabe der Ziele und Zwecke der Planung.

Ziele und Zwecke der Planung ist eine PV-Freiflächenanlage nördlich von Bengendorf auf einer Fläche von ca. 3 ha zu errichten.

Bauleitplanung Stadt Heringen

  • Bebauungsplan Nr.43 „Photovoltaikfreianlage Bengendorf im Bereich der Stadt Heringen“, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und Mitwirkung der Vereine nach § 63 BNatSchG

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Die erforderliche Teiländerung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Gemäß § 3 (1) des PlanSIG (Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 BGBl. I S. 1041 (Nr. 24)) in Verbindung mit § 27 a (1) Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VerwVerfG), ist der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr.43 „Photovoltaikfreianlage Bengendorf im Bereich der Stadt Heringen“ mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom

17. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023

über die Internetseite www.heringen.de gemäß § 2 (1) PlanSIG einseh- und abrufbar.

Gemäß § 4 (1) Satz 1 PlanSIG können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen bei der Stadt Heringen elektronisch unter der E-Mail-Adresse: stadt@heringen.de, vorgebracht werden.

Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nach § 4 (1) Satz 2 PlanSIG ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Heringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB.

Öffentlich bekannt gemacht in der Zeit vom 17.04.2023 bis 12.05.2023

Ausgehangen am _____________ durch ________________

Abgenommen am _____________ durch________________

Heringen, 31.03.2023

Daniel Iliev
Bürgermeister