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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Heringen (Werra)

Nach § 51 Abs. 1 und Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 03. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694), in Verbindung mit § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG vom 10. Oktober 1997 (GVBl. I S. 370) in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Änderung der Verordnung

Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Heringen (Werra) vom 01.11.1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.04.2021, wird wie folgt geändert:

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3

Höhe des Beförderungsentgeltes

Das Beförderungsentgelt beträgt:

a)

Grundpreis

3,80

b)

Fahrpreis pro km bis km 2

2,80

ab km 2

2,60

(Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit 0,10 €)

c)

Wartezeitpreis pro Stunde

34,00

(einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten);

Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit 0,10 €.

Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01. Juni 2023 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Verordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss des Magistrats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Heringen (Werra), 03.04.2023

Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
gez. Iliev
Bürgermeister