Der Stadtverordnete des Wahlvorschlages der SPD
Herr Dieter Guderjahn
Bodenweg 8
36266 Heringen (Werra)
hat zum 27.03.2024 auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S 871), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle.
Ich stelle fest, dass
Herr Dieter Guderjahn
zum 27.03.2024 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der SPD
Herr Andreas Zierdt
geb. 06.04.1972 in Rotenburg an der Fulda,
Schlosser,
Feststraße 17
36266 Heringen (Werra
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.
Heringen (Werra), 08.04.2024