Bei der Durchführung der von Ihnen im Raum
Trendelburg (HE; Landkreis Kassel), Nordhausen (TH), Eisleben (SH), Schleiz (TH), Obernhausen (HE; Landkreis Fulda), Roßbach (HE; Main-Kinzig-Kreis; RP Darmstadt), Kiedrich (HE; Rheingau-Taunus-Kreis; RP Darmstadt), Wallau (Lahn) (HE; LK Marburg-Biedenkopf; RP Gießen)
angemeldeten Truppenübung bitte ich, soweit Gebietsteile meines Bezirkes (Landkreise Waldeck-Frankenberg, Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Fulda sowie Schwalm-Eder-Kreis und Werra-Meißner-Kreis) berührt werden, die übende Truppe unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten zu veranlassen, folgendes zu beachten:
Feld- und Waldwege sind nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang und nur dann zu befahren, wenn die Festigkeit der Wege dies gestattet.
Bestellte Felder, Obstgrundstücke, Schonungen und Pflanzungen sind nicht zu betreten oder zu befahren, Bäume dürfen nicht gefällt werden.
An Ufern und Fernmeldeeinrichtungen sind Beschädigungen zu vermeiden.
Lager- und Umschlagplätze für Treibstoffe sind der zuständigen unteren Wasserbehörde (Kreisausschuss des jeweiligen Landkreises) rechtzeitig vor Beginn der Übung anzuzeigen und nur im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden einzurichten. Bei Ölwechsel und anderen Notwendigkeiten sind genügend Ölbindemittel vorzuhalten, bei
Schadensfällen sind die Kommunen sowie die Polizeidienststellen umgehend zu benachrichtigen. Dabei ist die ungefähre Größenordnung des Schadens bekanntzugeben. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Manöverhandlungen die geeignet sind das Grundwasser nachteilig zu verändern, in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten verboten sind.
Bei Inanspruchnahme von Waldwegen und -flächen ist rechtzeitig vorher mit den zuständigen Hessischen Forstämtern bzw. Privatforstverwaltungen Verbindung aufzunehmen.
Soweit von den zuständigen Behörden (z. B. von Landratsämtern, Gemeindevorständen, Forstämtern) Empfehlungen wegen der Inanspruchnahme des Geländes ausgesprochen werden, sind diese zu beachten. Dies gilt in gleicher Weise bei Ende der Übung für die
Beseitigung bzw. Feststellung etwa entstandener Schäden. Im Übrigen sind Forstkulturen nicht zu betreten.
Insbesondere weise ich auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 68 Abs. 2 Bundesleistungsgesetz hin, wonach Naturschutzgebiete von Manövertätigkeiten ausnahmslos auszusparen sind.
Die von der Truppe verursachten Straßenverschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Im Umkreis
ist im Interesse der Patienten von Manöverhandlungen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
| Art/Name der Übung: | MOVEX - HESSE-THURINGA EXERCISE 2026 (HETHEX26) | |
| Übungszeitraum: | 22.04.2026 – 26.04.2026 | |
| Anzahl der Teilnehmer: | 450 | Soldaten, davon Truppen anderer Nationen: |
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| 50 | Soldaten: USA |
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| 50 | Soldaten: USA |
| Anzahl der Radfahrzeuge: max. 40 t | 160 | davon MLC 24 und höher: 60 |
| Stärke der im freien Gelände übenden Truppe: | 370 | Soldaten |
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| Raum/Ort/Koordinaten: Bundesautobahnen A4, A5, A7, A38, A60, A61, A63, A66, A71 |
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| Gesamtzahl Fahrzeuge: 140 Radfahrzeuge in ca. 7 Kolonnen davon 60 MLC 24 und höher in den Kolonnen Großraum- und Schwerlasttransport: ohne |
| Anzahl der Luftfahrzeuge: 2 |
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| Für beide Drohnen gilt: Flughöhe: Max. 120 m Zeitraum: 24.04.2026 – 26.04.2026 |
Zeitliche Durchführung der Übung:
| Anmarsch | 22.04.2026, 07:00 Uhr bis 22.04.2026, 09:00 Uhr |
| Übung | 22.04.2026 bis 26.04.2026 |
| Abmarsch | 26.04.2026, 12:00 Uhr bis 26.04.2026, 16:00 Uhr |
Übungsraum (Grenzen), siehe auch: Anlage Karte Übungsraum:
32U NC 2900 1345 Trendelburg (HE; LK Kassel)
32U PC 2460 0724 Nordhausen (TH)
32U PC 7674 1159 Eisleben (SH)
32U PB 9840 0635 Schleiz (TH)
32U NA 6695 9241 Fulda (HE; LK Fulda)
32U NA 2098 5658 Roßbach (HE; Main-Kinzig-Kreis; RP Darmstadt)
32U MA 3448 4347 Kiedrich (HE; Rheingau-Taunus-Kreis; RP Darmstadt)
32U MB 6303 4211 Wallau (Lahn) (HE; LK Marburg-Biedenkopf; RP Gießen)
Die Übung findet im freien Gelände und in Kasernen, auf StOÜbPl/TrÜbPl statt.
Voraussichtliche Ballungsräume:
Der Anteil MOVEX (Movement Exercise – Verlegeübung) findet im Zuge der Bundesautobahnen A4, A5, A7, A38, A60, A61, A63, A66, A71 statt.
Die Verpflegung im Gelände ist in Form von Speiseausgaben vorgesehen.
Sperrung von Verkehrswegen und Gewässern:
Erfolgt nur im Bedarfsfall in Absprache mit den zuständigen Ordnungsämtern.
Straßen mit voraussichtlich mehr als verkehrsüblicher Benutzung:
Nutzung der BAB in Hessen und Thüringen durch sieben Kolonnen vom 24.04.2026 – 26.04.2026.
Nachtmärsche sind im Zuge der BAB A4, A5, A7, A38, A60, A61, A63, A66, A71 im Zeitraum von 24.04.2026 – 26.04.2026 beabsichtigt.
Einsatz von Übungsmunition und Darstellungsmunition:
Es erfolgt kein Einsatz von Manövermunition.
Kurzbeschreibung der Übung:
Stabsrahmenübung des Landeskommandos Hessen und Thüringen zur Koordination militärischer Märsche.
Die Bewegungen im Zuge der Bundesautobahnen werden koordiniert von den Lagezentren Landeskommando Hessen und Landeskommando Thüringen sowie den Landespolizeien Hessen und Thüringen.
Die Koordination in den Rasträumen erfolgt zusätzlich über die Innenministerien Hessen und Thüringen.
Es findet kein Schwerlastverkehr statt, die Kolonnengröße umfasst maximal 20 Fahrzeuge.
Statistik-Nr. 26/2026