Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.05.2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das II. Quartal 2023 fällig werden:
Grundsteuern A
Grundsteuern B
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
sonstige Steuern und Abgaben
Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.
Heringen (Werra), 25.04.2023