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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.05.2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das 2. Quartal 2024 fällig werden:

  • Grundsteuern A
  • Grundsteuern B
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • sonstige Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

Heringen (Werra), 25.04.2024

Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
- Stadtkasse -