Titel Logo
Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplanes des Wasserbeschaffungsverbandes „Ostteil, Kreis Hersfeld-Rotenburg“ für das Wirtschaftsjahr 2025:

Gemäß § 97 Abs. 5 Hess. Gemeindeordnung (HGO) ist im Anschluß an die öffentliche Bekanntmachung der Wirtschaftsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit von

Montag, 05.05.2025 bis Donnerstag, 15.05.2025

während der allgemeinen Dienststunden in den Räumen der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra), Zimmer 1.13 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Heringen (W.), 22.04.2025

DER VERBANDSVORSTAND DES

WASSERBESCHAFFUNGSVERBANDES

„OSTTEIL, KREIS HERSFELD-ROTENBURG

(Siegel)

gez. Iliev

Verbandsvorsteher

Für die Richtigkeit:

gez. Susann Engelhardt

Verbandsrechnerin

Satzung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung hat den Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes "Ostteil, Kreis Hersfeld-Rotenburg" für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Sitzung am 03.04.2025 wie folgt beschlossen:

A. Erfolgsplan

Erträge:

951.840 €

Aufwendungen:

1.001.600 €

Die wirtschaftliche Betätigung des Verbandes ist gemäß § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet.

Der Wasserpreis wird auf

2,44 € z2gl. MwSt.

festgesetzt und bleibt somit zum Vorjahr unverändert.

Die Festlegung erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 der Verbandssatzung mindestens einmal jährlich im Wirtschaftsplan.

Die Jahresvorhaltemengen der Verbandsmitglieder (§ 22 Abs. 3 der Verbandssatzung) werden für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:

Stadt Heringen (Werra):

184.000 cbm

Marktgemeinde Philippsthal (Werra):

172.000 cbm

Gemeinde Friedewald:

30.000 cbm

______________

386.000 cbm

B. Vermögensplan

Einnahmen:

1.147.000 €

Ausgaben:

1.147.000 €

Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen sind in Höhe von ________- € vorgesehen.

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, der im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anpruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen aus dem Vermögensplan sind durch Investitionszuschüsse der Verbandsgemeinden in Höhe von 929.000 € vorgesehen.

Es besteht Deckungsfähigkeit innerhalb der Anlagen im Bau des Investitionsplans.

Die Festlegung der Erheblichkeitsgrenze nach § 12 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 92 Abs. 2 HGO wird auf

einen Betrag i.H.v. für investive Tätigkeit

612.000 €

einen Betrag i.H.v. für Unterhaltungsaufwendungen

61.200 €

festgesetzt.

Heringen (Werra),

Wasserbeschaffungsverband
"Ostteil, Kreis Hersfeld-Rotenburg"
36266 Heringen (Werra)
gez.
stellv. Verbandsvorsteher

GENEHMIGUNG

Gemäß § 97 a HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO sowie den §$ 13 und 15 bis 19 Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen und zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von bis zu

--1.000.000,00 Euro

(in Worten: Eine Million Euro).

Hinweise

Die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gilt gemäß § 105 Absatz 1, Satz 2 HGO für das Wirtschaftsjahr 2025 und gegebenenfalls darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026.

Liquiditätskredite dürfen gemäß § 105 Absatz 1, Satz 1 HGO nur in Anspruch genommen werden, soweit dem Wasserbeschaffungsverband „Ostteil Kreis Hersfeld-Rotenburg" keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Beanspruchte Liquiditätskredite sollen gemäß § 105 Abs. 1, Satz 3 HGO spätestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2025 zurückgeführt werden.

Möglicher kurzfristiger Einsatz von Liquiditätskrediten für eine Investitionsfinanzierung

Liquiditätskredite dürfen zunächst auch für eine kurzfristige Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, allerdings maximal bis zum Abschluss und der bilanziellen Aktivierung der Investitionen.