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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 27.03.2025

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

20:08 Uhr

Ort, Raum:

Gemeinschaftshaus im ST Herfa, Eisenacher Straße 18, 36266 Heringen (Werra)

Anwesend

Stadtverordnetenvorsteher

Alfred Rost

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Bernd Maus

Lukas Diebener

Simone Rost

Andreas Schäfer

Monika Scheidt

Andreas Beck

Fabian Peter

Carsten Heinz

Gerd Thenert

Wolfgang Kunze

Dieter Eimer

Jens Schade

Anja Schlosser-Göttlicher

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Thomas Mötzing

Oliver Kühnel

Jörn Weigand

Michael Eckardt

Simone Kühnel

Marie Luise Siebert

Stefan Langlotz

Bernd Wille

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Hans-Jürgen Ruch

Elfriede Möller

Hans-Michael Herwig

Jürgen Richter

Gerhard Rudolph

Bürgermeister

Daniel Iliev, Bürgermeister

Magistratsmitglieder

Johannes Beyer, Erster Stadtrat

Detlef Scheidt, Stadtrat

Helmut Bode-Nohr, Stadtrat

Michèl Patryas, Stadtrat

stellvertretende Schriftführung

Tatjana Reimer, VfAe

Vertretung für: Matthias Hujo, VfW

von der Verwaltung

Michael Ernst, Oberamtsrat

Michael Franz, TA

Tobias Schäfer, VfW

Daniel Ruch, Bankbetriebswirt

Stefan Baudisch, TA

Eliah Weißenborn, Auszubildender

Fabio Patzelt, FOS Praktikant IT

Abwesend

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Matthias Berger

entschuldigt

Tim Helbing

entschuldigt

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Fritz Walter

entschuldigt

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Eckhard Bock

entschuldigt

Magistratsmitglieder

Reinhold Schwalbach, Stadtrat

entschuldigt

Evelyn Bock, Stadträtin

entschuldigt

Schriftführung

Matthias Hujo, VfW

entschuldigt

Teil A

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat - an der Spitze Herrn Bürgermeister Daniel Iliev - sowie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Außerdem begrüßt er Herrn Eisenberg von der Hersfelder Zeitung sowie die zahlreich erschienenen Gäste der Feuerwehren aus Wölfershausen und Widdershausen.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass die Einladung gemäß §§ 58 HGO i. V. m. § 7 Abs. 3 GO frist- und ordnungsgemäß erfolgte und zwischen dem Zugang der Ladung und dem heutigen Sitzungstag mindestens zehn Tage lagen.

TOP 2:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass zurzeit 27 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.

TOP 3:

Feststellung der Tagesordnung

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Es ergehen keine Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.

TOP 4:

Bericht des Stadtverordnetenvorstehers

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 30.01.2025 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 30.01.2025 geschlossen.

Die Anwesenden erheben sich für eine Gedenkminute zu Ehren von Kurt Schneider. Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost verliest den Nachruf und würdigt das Wirken des Verstorbenen (Anlage 1).

TOP 5:

Bericht des Magistrats

25/0221/KÖ

Redner:

---

Der Bericht ist allen anwesenden Stadtverordneten vor Beginn der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden.

BERICHT DES MAGISTRATS

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2025

- Magistratssitzungen vom 03.02.2025 - 24.03.2025 -

Dem Antrag eines örtlichen Kegelsportvereins auf Verlängerung eines Nutzungs- und Übereignungsvertrags um weitere 25 Jahre wurde stattgegeben. Der Vertrag läuft nun bis zum 31.12.2049. Der Verein und die Stadt haben damit Sicherheit darüber, dass die Kegelanlage auch in den kommenden Jahren genutzt wird und sich weiterhin in guten Händen befindet.

Wir informieren über den Abschluss eines Wasserliefervertrags mit der Stadt Werra-Suhl-Tal. Gegenstand des Vertrags ist die Lieferung von Rohwasser aus den Quellen Hönebach auf Basis der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung vom 11.05.2021.

Wir informieren über ein Schreiben des Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie zur Kartierung Hess. Lebensräume und Biotope in der Zeit zwischen April 2025 und Oktober 2025. Die Kartierung findet in den Gemarkungen Heringen, Widdershausen und Leimbach statt.

Aufgrund der Tariferhöhung des Gebäudereiniger-Handwerks sind die Lohnkosten ab Januar 2025 um 5,56 % gestiegen. Daher sind die Preise der vorhandenen Reinigungsaufträge der Fa. Baumgart GmbH zur Unterhaltsreinigung des Campingplatzes von monatlich 963,20 € auf monatlich 1.016,75 € brutto gestiegen.

Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 31.01.2025 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (€)

Liquide Mittel

362.119,75

Geldanlagen

1.150.000,00

Liquiditätskredite

0,00

Forderungen Personenkonten (Steuern, Abgaben, Wasser)

319.162,47

Kommunalkredite

72.265.602,95

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

-523,60

Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 28.02.2025 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (€)

Liquide Mittel

60.920,36

Geldanlagen

2.150.000,00

Liquiditätskredite

0,00

Forderungen Personenkonten (Steuern, Abgaben, Wasser)

370.037,75

Kommunalkredite

72.265.602,95

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

698.056,63

Wir geben bekannt, dass sich die Förderhöhe des Projekts „Umnutzung des Geschäftsgebäudes Hauptstraße 14“ aus dem Stadtumbauprogramm von 650.000 Euro auf 350.000 Euro reduziert. Der kommunale Eigenanteil beträgt somit maximal 35.000 Euro.

Dem Antrag auf Nutzung des Festplatzes für ein Puppenspiel im Zeitraum vom 04.03. - 09.03. 2025 gegen Zahlung einer Gebühr i. H. v. 200 Euro wurde stattgegeben.

Der Magistrat informiert über ein Schreiben der Energiequelle zur Bürgerbeteiligung am Windpark Gaishecke II (ehemals Monte Kali).

Wir geben bekannt, dass im Sommer/Herbst 2024 verstärkt Fehlalarme, im fritz kunze bad durch die vorhandene Brandmeldeanlage ausgelöst wurden. Nach Austausch einiger Melder, durch die Wartungsfirma Ende Oktober 2024 konnte scheinbar das Problem im Großen und Ganzen behoben werden. Es kam seitdem nur noch einmal zu einem Fehlalarm. Da gemäß Wartungsvertrag die Anlage alle 3 Monate überprüft wird, ist eine weitere Überprüfung der Brandmeldeanlage momentan nicht nötig.

Bei der Sanierung der Mehrzweckhalle in Widdershausen wurden auf Empfehlung des beauftragten Statikers die Kosten für eine ca. 13 cm starke Vorsatzschale vor das verputzte, innere Außenmauerwerk in Höhe von voraussichtlich ca. 9.000,00 € in der Kostenberechnung vom 07.11.2024 ergänzt.

Vom Magistrat wurden die am 01.03.2025 zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heringen (Werra) sowie die am 18.01.2025 zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Heringen-Kernstadt erfolgten Wahlen bestätigt. Unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit gem. § 12 Abs. 10 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heringen (Werra) wurden die Herren

  • Duncan Stern zum Stadtbrandinspektor (Wiederwahl am 01.03.2025)
  • Marc-Daniel Möller zum Stellvertretenden Stadtbrandinspektor (Wiederwahl am 01.03.2025)
  • Felix Hohmeister zum Wehrführer der Feuerwehr Heringen-Kernstadt (erstmalig am 18.01.2025)

ernannt. Entsprechende Ernennungsurkunden werden in einer der kommenden Stadtverordnetenversammlungen feierlich ausgehändigt.

Infolge der Auflösung der GbR „Brieftaubenzüchter der Einsatzstelle Heringen (Werra)“ als Berechtigte, erklärt die Stadt Heringen (Werra) als Eigentümerin, dass sie gemäß § 8 des Erbbaurechtsvertrags von ihrem Recht Gebrauch macht, das gesamte Erbbaugrundstück mit den darauf befindlichen Baulichkeiten und Anlagen kostenlos zu übernehmen. Alle anfallenden Kosten ab 01.01.2025 übernimmt die Stadt Heringen (Werra).

Wir freuen uns auch in diesem Jahr über eine größere Spende für unser Werra-Kalibergbau-Museum durch einen örtlichen Kaliproduzenten.

Der Magistrat stimmt dem Antrag der Group II Exploration GmbH, Harz, auf Untersuchung des Gebietes Tannenberg II auf Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu. Der Magistrat möchte jedoch im Vorfeld der möglichen Abtragungen der Bodenschätze über das Verfahren informiert werden. Es werden zudem Bedenken geäußert bezüglich dann eventuell entstehender Bodenkontaminierungen und Grundwasserverunreinigungen durch Eindringen von Schwermetallen.

Zur am 07.11.2024 verabschiedeten Resolution der SPD-Fraktion bzgl. Grundsteuer 2025 liegt das Antwortschreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen mit Datum vom 18.02.2025 vor.

Durch das Büro Bechtel wurden die Stundensätze ab dem Jahr 2025 wie folgt angepasst:

alt brutto/Stunde

neu brutto/Stunde

Dipl.-Ing.

83,30 €

95,20 €

technische Mitarbeiter

65,45 €

77,35 €

Bauzeichner

53,55 €

59,90 €

Wir geben Ihnen den Jahresbericht 2024 der Sozialraumorientierten Suchthilfe im Landkreis Hersfeld-Rotenburg für die Stadt Heringen (Werra) zur Kenntnis.

Noch immer zieht sich das Thema der Bepflanzung der Felswand im ST Widdershausen in die Länge: Die Untere Naturschutzbehörde hat die Bitte des zuständigen Planungsbüros um Freigabe der Planung nicht beantwortet. Daher wurde die Untere Naturschutzbehörde unsererseits angeschrieben und hat zwischenzeitlich mit weiteren Änderungsforderungen reagiert. Die Planung wird derzeit dementsprechend nochmal abgeändert und anschließend ein weiterer schriftlicher Antrag auf Freigabe der Bepflanzungsplanung bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Ohne Freigabe können die Arbeiten mit derzeit bereits beauftragten Kosten in Höhe von 22.568,47€ inkl. MwSt. und einem noch nicht beauftragten Nachtrag in Höhe von 24.985,24€ inkl. MwSt., basierend auf den bereits in der Vergangenheit geäußerten Änderungswünschen der Unteren Naturschutzbehörde, weder vollumfänglich abschließend beauftragt, noch ausgeführt werden. Sollte sich die Angelegenheit weiter in die Länge ziehen, könnten die Arbeiten voraussichtlich erst frühestens in der nächsten Pflanzzeit durchgeführt werden.

Wir informieren über die Bedarfsplanung 2025/2026 für Kinderbetreuungseinrichtungen im Gemeindegebiet der Stadt Heringen (Werra). Demnach werden 223 Kinder in städtischen Betreuungseinrichtungen betreut (Stichtag 01.03.2025). Der Ansatz der Fördermittel für das Haushaltsjahr 2025 auf dem PSK 36501 verbessert sich somit um 30.457,37 € auf insgesamt 885.317,37 €.

AUFTRAGSVERGABEN

Teil B

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung betr. 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wertstoffhof der Stadt Heringen (Werra)

24/0672/FB3-03

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 27 JA-Stimmen einstimmig, den vorliegenden Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wertstoffhof der Stadt Heringen (Werra) als Satzung zu beschließen. Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. Sie tritt rückwirkend zum 01.03.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

8

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

27

-

-

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung betr. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 des Wasserbeschaffungsverbandes "Ostteil, Kreis Hersfeld-Rotenburg"

25/0080/WBV

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 27 JA-Stimmen einstimmig, den Vertreter der Stadt Heringen (Werra) in der Verbandsversammlung des WBV zu beauftragen die Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

8

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

27

-

-

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung betr. Kommunale Schulsozialarbeit an der Werratalschule; hier: Kooperation bei Durchführung und Finanzierung mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg

25/0126/FB1-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Simone Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen und 2 ENTHALTUNGEN einstimmig, dem vorliegenden Entwurf des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zuzustimmen sowie mit Wirkung zum 01.08.2025 eine Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit an der Werratalschule mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg abzuschließen. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus einer durch den Landkreis erstellten und der Stadt vorzulegenden Kostenkalkulation. Der Landkreis stellt zu Beginn eines jeden Kalenderjahres resp. zu Beginn der Maßnahme den Jahresbetrag gemäß Kostenkalkulation in Rechnung. Nach aktuellem Stand ist für die Stadt Heringen (Werra) mit monatlichen Kosten in Höhe von rd. 2.500 EUR (30.000 EUR/Jahr) zu rechnen, mithin ab 01.08.2025 für das Haushaltsjahr 2025 mit 12.500 EUR.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

2

WGH

8

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

25

-

2

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung betr. Antrag der SPD-Fraktion bzgl. Anbau von Stellplätzen an den FWGH Wölfershausen und Widdershausen

25/0165/KÖ

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Fabian Peter, Bürgermeister Daniel Iliev, Hans-Michael Herwig, Michael Eckardt, Bernd Maus, Gerd Thenert, Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost weist nachträglich auf die Redezeit gemäß der GO hin.

Zum TOP 9 ergeht folgender Änderungsantrag:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt einen Änderungsantrag zum TOP 9 (Anlage 3).

Bevor über den Änderungsantrag abgestimmt wird, wird zunächst über den ursprünglichen Antrag auskömmlich beraten.

Anschließend kommt es zur Abstimmung über den Änderungsantrag.

Beschluss über den Änderungsantrag zum TOP 9

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 21 JA-Stimmen bei 5 NEIN-Stimmen und 1 ENTHALTUNG nach § 18 Abs. (3) der Geschäftsordnung (GO) den folgenden Änderungsantrag zum TOP B 9:

1.)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der vorletzte Satz unter d) gestrichen wird und beschließt unter d) folgenden neuen Satz:

Die Erklärung beider Wehren und des Stadtbrandinspektors liegen vor. Sie sind mit dem vorgenannten Antragstext und der darin beschriebenen Vorgehensweis zur Reihenfolge der Umsetzung einverstanden.

2.)

Der unter d) letzte Satz wird gestrichen und beschließt folgenden neuen Absatz:

e) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt - vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zum Haushalt 2025 - auf dem PSK 12601.09510000 Projekt FWGH Wölfershausen (Brand- Katastrophen- und Zivilschutz - Anlagen im Bau, Hochbau - Feuerwehrgerätehaus Wölfershausen) 100.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Zur Finanzierung werden 100.000,00 € auf dem PSK 12601.09510000 Projekt FWGH (Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz - Anlagen im Bau Hochbau - Feuerwehrgerätehaus Widdershausen) aus Ermächtigungen der Vorjahre in Abgang gestellt.

Weitere 150.000,00 € werden von dem PSK 12601.09510000 Projekt FWGH (Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz - Anlagen im Bau - Feuerwehrgerätehaus Widdershausen) auf das PSK 12601.09510000 Projekt FWGH Wölfershausen (Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz - Anlagen im Bau, Hochbau Feuerwehrgerätehaus Wölfershausen) umgeschichtet, sodass für das Feuerwehrgerätehaus Wölfershausen sodann insgesamt 350.000,00 € zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

13

-

1

WGH

8

-

-

CDU

-

5

-

SUMME

21

5

1

Beschluss über den Änderungsantrag inkl. bereits vorliegendem Antrag zum TOP 9

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 22 JA-Stimmen bei 5 NEIN-Stimmen den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion einschließlich dem eben beschlossenen Änderungsantrag bzgl. Anbau eines zweiten Stellplatzes an die Feuerwehrgerätehäuser in den Stadtteilen Wölfershausen und Widdershausen.

Damit soll

a.

der notwendige zweite Stellplatz an den Feuerwehrgerätehäusern in Wölfershausen und Widdershausen nicht als separater, externer Stellplatz geplant und gebaut werden,

b.

die jeweiligen Stellplätze als Anbauten in/an die Bestandsgebäude integriert werden,

c.

bei der Planung und dem Bau der Stellplätze zwingend die technischen und gesetzlichen Anforderungen beachtet werden, um den geforderten DIN-Normen zu entsprechen und Folgekosten zu vermeiden sowie

d.

angesichts der angespannten Finanz- und Haushaltslage der Anbau des FWGH Wölfershausen vorgezogen und die Mittel für das FWGH Widdershausen auf das FWGH Wölfershausen übertragen werden. Eine Berücksichtigung für Widdershausen kann erst in den Folgejahren erfolgen, wenn die Stadt Heringen über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

8

-

-

CDU

-

5

-

SUMME

22

5

-

Teil C

TOP 10:

Verlosung von drei Einkaufs-Gutscheinen für ehrenamtliche Wahlhelfer/innen

25/0160/FB2

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden drei Einkaufs-Gutscheine als Dank für die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen ausgelobt. Diese werden in der heutigen Sitzung verlost. Die Lose werden vom Praktikanten Fabio Patzelt gezogen.

Die Gewinner sind:

  • Angelika Hebeler
  • Helga Pflieger
  • Christoph Bürger

Stadtverordnetenvorsteher Rost schließt die Sitzung um 20:08 Uhr.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.03.2025 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

gez.

gez.

Alfred Rost

Tatjana Reimer, VfAe

Vorsitz

stellv. Schriftführung