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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung zu Verpächter Erklärungen der Stadt Heringen (Werra)

Aus gegebener Veranlassung wird hiermit bekanntgemacht, dass sämtliche Verpächter Erklärungen der Stadt Heringen (Werra) mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren.

Bei kürzlich erfolgten Ausschreibungen von Pachtflächen wurde vereinzelt festgestellt, dass für ausgeschriebene Flächen sog. Verpächter Erklärungen vorgelegt wurden, für die in der Vergangenheit lediglich mündliche Pachtverträge abgeschlossen wurden. Diese Verfahrensweise ist nunmehr obsolet! Zur künftigen Handhabung sind als gängige Praxis ab sofort für sämtliche Pachtverhältnisse schriftliche Pachtverträge notwendig.

Infolgedessen verlieren die bisher mündlich abgeschlossenen Pachtverträge mit Wirkung zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit! Zur weiteren Fortgeltung ist die Umwandlung in einen schriftlichen Pachtvertrag zwingend erforderlich.

Diese Regelung wird hiermit im Einvernehmen mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund öffentlich bekanntgemacht.

Heringen (Werra), 11.04.2024

Der Magistrat
Im Auftrag
Michael Ernst
Oberamtsrat
Büroleiter