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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.05.2026 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das 2. Quartal 2026 fällig werden:

  • Grundsteuern A
  • Grundsteuern B
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • sonstige Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

Heringen (Werra), 28.04.2026 

 DER MAGISTRAT DER
STADT HERINGEN (WERRA)
- STADTKASSE -