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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Hausmüll illegal entsorgt - Überfüllte Mülleimer sorgen für Ärger!

Jede Menge Hausmüll muss so zusätzlich entsorgt werden.

Beispiele von durch illegale Entsorgung überfüllten Mülleimern.

In den öffentlichen Abfallbehältern im Heringer Stadtgebiet und den Stadtteilen landet immer öfter Hausmüll. Im Rathaus und bei dem städtischen Bauhof laufen trotz regelmäßiger Leerungen immer wieder Meldungen über überfüllte Abfallbehälter auf.

Die Abfallbehälter sind nur für kleinere Abfallmengen kalkuliert, die unterwegs anfallen, wie zum Beispiel Kaffeebecher oder Verpackungen von unterwegs verzehrten Speisen sowie aufgenommener Hundekot in Plastikbeuteln. Teilweise werden aber ganze Tüten mit Hausmüll über öffentliche Abfallbehälter entsorgt. Einige Standorte sind sogar regelmäßig betroffen und schon in den Blick des Ordnungsamtes geraten. Einige Säcke mit Hausmüll müssen so zusätzlich entsorgt werden und fallen damit der Allgemeinheit kostenmäßig zur Last.

Die Stadt Heringen (Werra) stellt deshalb nochmal deutlich heraus, dass es nicht erlaubt ist, Haus- und Restmüll in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die Abfallbehälter ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu nutzen. Jeglicher Restmüll muss in den entsprechenden privaten Mülltonnen entsorgt werden.

Ebenso ärgerlich ist das Herauswerfen von Müll aus Autos. Dieser landet dann häufig im Straßenbegleitgrün oder in der Landschaft. Die Mäherfahrer des städtischen Bauhofes müssen den so achtlos entsorgten Müll mühsam und kostenintensiv per Hand aufsammeln. Wenn die städtischen Mitarbeitenden die Verpackungsreste oder ähnliches einmal nicht sehen, dann werden diese im Mähgang umweltbelastend klein geschreddert.

Deshalb noch mal der ausdrückliche Hinweis des Ordnungsamtes: "Personen, die Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen, begehen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat, die entsprechend geahndet werden kann."

Was versteht man unter illegaler Müllentsorgung?

Von einer illegalen Müllentsorgung spricht man immer dann, wenn Müll an einem Ort abgeladen oder hinterlassen wird, an dem er nicht hingehört. Denn das Abladen von Müll an einem anderen Ort, als an einer offiziellen Entsorgungsstelle ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Dabei gelte als illegale Müllentsorgung auch schon das Abstellen von Altkleidersäcken neben einem vollen Altkleidercontainer.

Was droht Müllsündern?

Wie die illegale Entsorgung des Mülls geahndet wird, hängt von der Gefährdung ab, die von der Müllentsorgung ausgeht. So wird der weggeworfene Pappbecher anders geahndet als das illegale Beseitigen von Autoreifen. Grundsätzlich gilt: Wer laut Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsätzlich oder fahrlässig Müll und Abfälle an einem anderen Ort als an einer offiziellen Entsorgungsstelle behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Hinweise auf eine illegale Müllentsorgung nimmt das Ordnungsamt der Stadt Heringen (Werra) unter der Telefonnummer 06624-933114 entgegen.

Heringen (Werra), 04.01.2023

Ordnungsamt