Das Ortsbeiratsmitglied des Wahlvorschlages der WGH
Herr Oliver Kühnel
Fuldische Aue 25
36266 Heringen (Werra)
hat zum 05.05.2026 auf seinen Sitz i dem Ortsbeirat Heringen verzichtet.
Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle.
Ich stelle fest, dass
Herr Oliver Kühnel
zum 05.05.2026 aus dem Ortsbeirat Heringen ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der WGH
Herr Stefan Wendel
geb. 08.06.1980 in Bad Hersfeld,
Krankenpfleger,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 12
36266 Heringen (Werra)
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises (Ortsbezirk Heringen) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.
Heringen (Werra), 05.05.2026