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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden eines Vertreters des Ortsbeirates Heringen und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Das Ortsbeiratsmitglied des Wahlvorschlages der WGH

Herr Oliver Kühnel

Fuldische Aue 25

36266 Heringen (Werra)

hat zum 05.05.2026 auf seinen Sitz i dem Ortsbeirat Heringen verzichtet.

Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle.

Ich stelle fest, dass

Herr Oliver Kühnel

zum 05.05.2026 aus dem Ortsbeirat Heringen ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der WGH

Herr Stefan Wendel

geb. 08.06.1980 in Bad Hersfeld,

Krankenpfleger,

Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 12

36266 Heringen (Werra)

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises (Ortsbezirk Heringen) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 05.05.2026

Der Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra)
gez. Adam