Titel Logo
Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ausscheiden eines Vertreters der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Die Stadtverordnete des Wahlvorschlages der WGH

Frau Regina Langlotz

Bornbergstraße 1

36266 Heringen (Werra)

hat zum 06.05.2026 auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an ihre Stelle.

Ich stelle fest, dass

Frau Regina Langlotz

zum 06.05.2026 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für sie vom Wahlvorschlag der WGH

Frau Stefanie Katzmann

geb. 23.07.1980 in Hünfeld,

Pflegefachkraft,

Langenthaler Straße 7

36266 Heringen (Werra)

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 06.05.2026

Der Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra)
Gez. Adam