Die Stadtverordnete des Wahlvorschlages der WGH
Frau Regina Langlotz
Bornbergstraße 1
36266 Heringen (Werra)
hat zum 06.05.2026 auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an ihre Stelle.
Ich stelle fest, dass
Frau Regina Langlotz
zum 06.05.2026 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für sie vom Wahlvorschlag der WGH
Frau Stefanie Katzmann
geb. 23.07.1980 in Hünfeld,
Pflegefachkraft,
Langenthaler Straße 7
36266 Heringen (Werra)
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.
Heringen (Werra), 06.05.2026