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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 21/2023
Aus dem Rathaus
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Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 23.03.2023

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

20:02 Uhr

Ort, Raum:

Bürgerhaus im Stadtkern Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17a, 36266 Heringen (Werra)

Anwesend

Stadtverordnetenvorsteher

Alfred Rost

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Bernd Maus

Lukas Diebener

Simone Rost

Andreas Schäfer

Michèl Patryas

Monika Scheidt

Andreas Beck

Fabian Peter

Carsten Heinz

Gerd Thenert

Wolfgang Kunze

Dieter Eimer

Jens Schade

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Stefan Langlotz

Thomas Mötzing

Oliver Kühnel

Marie Luise Siebert

Michael Eckardt

Simone Kühnel

Fritz Walter

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Hans-Jürgen Ruch

Elfriede Möller

Hans-Michael Herwig

Jürgen Richter

Bürgermeister

Daniel Iliev, Bürgermeister

Magistratsmitglieder

Johannes Beyer, Erster Stadtrat

ab 19:45 Uhr

Detlef Scheidt, Stadtrat

Helmut Bode-Nohr, Stadtrat

Schriftführung

Matthias Hujo, VfW

von der Verwaltung

Michael Ernst, Oberamtsrat

Michael Franz, TA

Bernd Roos, VBW

Daniel Ruch, Bankbetriebswirt

Melissa Sieber, Auszubildende (Hessen Mobil)

Abwesend

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Matthias Berger

entschuldigt

Tim Helbing

entschuldigt

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Ute Marhold

entschuldigt

Jörn Weigand

entschuldigt

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Eckhard Bock

entschuldigt

Gerhard Rudolph

entschuldigt

Magistratsmitglieder

Evelyn Bock, Stadträtin

entschuldigt

Nicole Heinz, Stadträtin

entschuldigt

Hagen Hildwein, Stadtrat

entschuldigt

Teil A

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19:01 Uhr und begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat – an der Spitze Herrn Bürgermeister Daniel Iliev – sowie die MitarbeiterInnen der Verwaltung. Außerdem begrüßt er Herrn Eisenberg von der Hersfelder Zeitung und die anwesenden Gäste.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass die Einladung gemäß §§ 58 HGO i. V. m. § 7 Abs. 3 GO frist- und ordnungsgemäß erfolgte und zwischen dem Zugang der Ladung und dem heutigen Sitzungstag mindestens zehn Tage lagen.

TOP 2:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass zurzeit 25 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.

TOP 3:

Feststellung der Tagesordnung

Es ergehen keine Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.

TOP 4:

Bericht des Stadtverordnetenvorstehers

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 26.01.2023 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 26.01.2023 geschlossen.

Die Anwesenden erheben sich für eine Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen Georg Heller. Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost würdigt das Wirken der Person und verliest den Nachruf.

TOP 5:

Bericht des Magistrats

23/0188/KÖ

Bürgermeister Daniel Iliev verliest den Bericht des Magistrats. Der Bericht wurde allen Stadtverordneten im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt:

Wir freuen uns, dass wir zeitnah nach Beschlussfassung des Haushalts 2023 die Genehmigung dessen erhalten haben. Der Landrat attestierte uns darin eine tadellose Arbeit. Vielen Dank insbesondere an den zuständigen Sachbearbeiter der Kommunalaufsicht. Die Genehmigung ist allen Amts- und Mandatsträgern zugegangen.

Seit geraumer Zeit absolviert ein junger Heringer ein Praktikum bei der Stadt Heringen (Werra). Seit dem 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 ist er im Rahmen einer betriebsintegrierten Beschäftigung der sozialen Förderstätten e.V. bei der Stadt in Vollzeit beschäftigt. Es handelt sich hier um einen außerordentlich motivierten und arbeitsamen jungen Herrn.

Im Gemeinschaftshaus Herfa vermieten wir auf Empfehlung des Ortsbeirates einen Raum an einen ortsansässigen kleingewerblich Tätigen.

Der Magistrat musste zudem die Mietverträge für das Bürgerhaus im Stadtkern sowie für die GH in den Stadtteilen Herfa, Leimbach, Bengendorf, Wölfershausen und Widdershausen um folgenden Passus erweitern:

„Die Reinigung obliegt dem Nutzer. Der Nutzer ist verpflichtet, die Außenanlagen, die Räume, das Inventar und sonstige ihm zur Nutzung überlassene Sachen unbeschädigt, vollständig und sauber sowie in der vorgefundenen Aufstellung, wie z.B. Tische, Stühle zu hinterlassen.

Dem Nutzer werden die Außenanlagen, Räume und Einrichtungen in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand übergeben. Der Nutzer verpflichtet sich, die Außenanlagen, Räume und Einrichtungen nach der Veranstaltung so zu übergeben, wie er diese vorgefunden und übernommen hat. Ist die Reinigung nach Nutzung nicht ordnungsgemäß ausgeführt, wird die dann zusätzlich erforderliche Reinigung dem Nutzer in Rechnung gestellt.“

Uns liegt eine Einladung des AWO-Quartiers Heringen zur Ortsbegehung am 5. Mai 2023 vor. Diese Ortsbegehung findet im Rahmen des Protestages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt und dient dazu, auf mögliche Barrieren innerhalb der Kernstadt hinzuweisen. Die Stadtverordneten sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.

Im Rahmen des von der Stadtverordnetenversammlung geforderten kommunalen Hochwasserschutzkonzept geben wir die in der Anlage befindliche Mail eines Fachbüros bekannt.

Wie bereits angekündigt beschaffen wir drei Geschwindigkeitsdisplays, die in weiteren Ortsteilen zur Messung des Durchgangsverkehrs aufgestellt werden. Wir haben mit den bisher aufgestellten Displays gute Erfahrungen gemacht und sind der Überzeugung, dass sie der Verkehrssicherheit dienlich sind.

Die geplante PV-Freiflächenanlage eines privaten Investors in der Bengendorfer Gemarkung wird konkreter. Eine erste Offenlage der Planung ist für die kommenden Wochen geplant.

Nach Erarbeitung der Ausführungsplanung ist geplant, dass wir Bürger-Informationsveranstaltungen mitsamt der Stadtverordneten, des Magistrats sowie des Ortsbeirates Heringen durchführen, um die Projekte „Sanierung Bürgerhaus“ sowie „Sanierung Werra-Kalibergbau-Museum“ vorzustellen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es durch die baurechtliche Prüfung durch den Fördergeber beim Projekt „Sanierung Bürgerhaus“ zu Verzögerungen der Ausführung kommen wird.

Der Magistrat hat beschlossen, dem Antrag der Georg-August-Zinn-Schule Heringen auf Kostenübernahme der anfallenden Strom- und Wasserkosten im Rahmen des gemeinsam durchzuführenden Zirkus-Projektes im Zeitraum vom 08.05. bis 13.05.2023 auf dem städtischen Festplatz statt zu geben.

Dem Magistrat wurde mitgeteilt, dass vom Verlag Linus Wittich Medien KG ab dem 01.01.2023 aufgrund gestiegener Papier-, Energie- und Zuliefererkosten der Preis für das amtliche Mitteilungsblatt pro Exemplar von 1,40 € auf 1,55 € je Quartal erhöht wird. Daraus resultiert bei der jetzigen Auflagenhöhe eine Kostensteigerung von 634,46 Euro je Quartal.

Im Rahmen der Neuausrichtung des musealen Konzepts des Werra-Kalibergbaumuseums wird ein Beirat eingerichtet, der sich mit der Frage dieser Ausrichtung intensiv beschäftigen wird. Aus folgenden Mitgliedern soll dieser Beirat bestehen:

2 Vertreter/innen von Museen

1 Vertreter/in aus der Bundes-/Landespolitik

1 Vertreter/in K+S Minerals and Agriculture GmbH

1 Vertreter/in Betriebsrat K+S Minerals and Agriculture GmbH

2 Vertreter/innen von Bergmanns-/oder Geschichtsvereinen

1 Vertreter/in aus dem Tourismus auf Destinationsebene

ggf. 1 Vertreter/in aus den Kalilandkreisen Hersfeld-Rotenburg und Wartburgkreis

Wir freuen uns über die alljährliche Unterstützung des örtlichen Kaliproduzenten für unser Werra-Kalibergbaumuseum. Erneut erhielten wir eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro. Wir bedanken uns für diese Unterstützung.

Im Rahmen der anstehenden Sanierung des Werra-Kalibergbaumuseums benötigen wir Ausweichflächen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich 5. Innerhalb des Sparkassengebäudes in der Hauptstraße konnten wir geeignete Büroräume finden. Nach dem Auszug bzw. Einzug wird der Fachbereich nur wenige Meter vom gewohnten Ort für uns alle gut erreichbar sein.

Der Magistrat hat beschlossen, dass im Rahmen der Änderung des BÜ 9,9 Kreisstraße 3 in Heringen (Werra) einer vorübergehenden Inanspruchnahme der städtischen Flurstücke

Gemarkung Widdershausen, Flur 3, Flurstücke 373/41, 355/4 und 360/2 keine Gründe im Wege stehen. Der Bauerlaubnisvertrag zwischen der Stadt Heringen (Werra) und der DB Netz AG mit der Regelung dieser vorübergehenden Inanspruchnahme wurde unterzeichnet.

Für den Zeitraum der Bürgerhaussanierung haben wir dem Pächter der Bürgerhausgastronomie die Gastronomie des fritz kunze bads angeboten. Ein Pachtvertrag wurde abgeschlossen. Der Pächter plant ab Mai dort seine Speisen und Getränke anzubieten. Wir rufen alle Heringerinnen und Heringer auf, dieses „neue“ Angebot zu nutzen und die Badgastronomie fleißig zu besuchen.

Der Magistrat hat ferner beschlossen, dem Sportkegelverein 1953 Eintracht Heringen e.V. die Kegelbahn im Bürgerhaus zur Durchführung der Bezirks- und Hessenmeisterschaften 2023 kostenfrei bereitzustellen. Ebenso wurde dem Antrag des Fördervereins der Grundschule Wölfershausen zur Durchführung der Ferienfreizeit im fritz kunze bad (18.04.2023) und auf der Kegelbahn im Bürgerhaus (20.04.2023) stattgegeben. Die städtischen Liegenschaften werden der Antragstellerin kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Wie im Haushaltsplan 2023 dargestellt erhält der Verein Frauen helfen Frauen e.V. für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 7.725 Euro. Dies entspricht einer Zahlung von 1,- Euro/Einwohner.

Entsprechend der Beteiligung der Verbundpartner am Kooperationsverbund EDV/IT sind sämtliche Kosten gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 20./26.06.2018 aufzuteilen. Die auf die Kooperationspartner umzulegenden Kosten für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 belaufen sich auf insgesamt 74.420,95 EUR. Der zur Aufteilung bestimmte Kostenbetrag wurde mit einer Zahlungsfrist bis 31.03.2023 schriftlich von den Verbundgemeinden Friedewald, Philippsthal und Schenklengsfeld angefordert.

Zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/6 „Gewerbegebiet Obersuhl-Nord“ der Gemeinde Wildeck bestehend keine Änderungen oder Anregungen.

Der Magistrat hat beschlossen, dass zu dem Antrag der K + S Minerals and Agriculture GmbH auf Gleiserweiterung keine Bedenken und Anregungen bestehen, sofern die gültigen Rechte, Normen und Gesetze eingehalten werden. Es muss gewährleistet sein, dass der Ausbau der Gleisanlage nicht die Bautätigkeiten der Sanierung der L 3255 beeinträchtigen und eine mögliche Freigabe der Kraftwerkstraße nicht negativ beeinträchtigt.

Die Beratungsstelle pro familia in Bad Hersfeld erhält für das Jahr 2023 einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 450 Euro.

Nach einer langen Zeit der Suche eines geeigneten Fachbüros konnten wir nun endlich ein Büro beauftragen, um die Infrastruktur von Wasserwanderern zu verbessern. In einem ersten Schritt wird nun ein Konzept erstellt.

Wie bereits in den Medien zu lesen war, steht die Schöffenwahl für 2023 an. Die Veröffentlichung erfolgt im Mitteilungsblatt sowie auf der städtischen Internetseite. Eine Vorschlagsliste (mit möglichst sieben Bewerbern) aus Heringen (Werra) ist bis zum 20.04.2023 aufzustellen, final am 24.04.2023 durch den Magistrat festzustellen und durch die Stadtverordnetenversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten in der Sitzung am 11.05.2023 zu beschließen. Des Weiteren sind die Fraktionsvorsitzenden bzw. Fraktionssprecher der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen eingeladen, bei der Suche nach geeigneten Kandidaten mitzuwirken.

Wir geben den durch die Landesenergieagentur (LEA) Hessen erstellten Steckbrief über die EEG – geförderten Anlagen 2021 für die Kommune bekannt. Der Steckbrief enthält Informationen über die installierte Leistung und Stromerzeugung von erneuerbaren Energieanlagen in Heringen (Werra).

Der Magistrat genehmigt, den städtischen Festplatz in der Zeit vom 15. bis 22.05.2023 für mehrere Kinderveranstaltungen (Hüpfburgenland Funtopia) bereitzustellen. Die Nutzungsberechtigte ist darauf hinzuweisen, dass der Festplatz ordentlich und sauber zu verlassen ist. Die Entsorgung des Mülls obliegt der Nutzerin. Für die Benutzung der städtischen Fläche in kommerzieller Art wird eine Gebühr in Höhe von 100 EUR erhoben.

Aufgrund der für die Sommersaison notwendigen Vorbereitungen im Naturbad wurden die Öffnungszeiten des Hallenbads an den April-Wochenenden angepasst. Ab dem 15. April 2023 hat das Hallenbad von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Der geplante Ankauf einer ca. 57qm großen Fläche auf der Gemarkung Dankmarshausen von der Stadt Werra-Suhl-Tal wurde beschlossen. Der Kaufpreis beträgt 570 Euro.

Ein ehemals für die Stadt tätig gewesenes Ingenieurbüro machte gegenüber der Stadt Kosten für sich geltend, die von der Stadt und deren Rechtsbeistand zurückgewiesen worden sind. Nunmehr wurde Klage gegen die Stadt erhoben. Der Magistrat hat hierfür die Rechtsanwaltskanzlei SZK, Wiesbaden, mandatiert. Es handelt sich um Honorarforderungen in Höhe von 83.890,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 9. Juli 2022. Wir halten die Stadtverordnetenversammlung auf dem Laufenden.

Wir haben nunmehr die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Vergabe der Architektenleistung für die Maßnahme „Sanierung der Mehrzweckhalle Widdershausen“ auf den Weg gebracht.

Die rechtlich geforderte Nachkalkulation der Wasser- und Abwassergebühren wurde an ein Fachbüro vergeben.

Bürgermeister Iliev gibt folgende Stände per 31.01.2023 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (€)

Liquide Mittel

27.780.692,10

Liquiditätskredit

0,00

Forderungen

956.222,62

Kommunalkredite

69.554.091,40

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

30.021,20

Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 28.02.2023 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (€)

Liquide Mittel

32.658.738,87

Liquiditätskredit

0,00

Forderungen

953.395,47

Kommunalkredite

69.387.451,40

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

5.769.473,71

TOP 6:

Bekanntgabe der Beschlussfassung des Magistrats über die Übertragung der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren

23/0100/FB4-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Bürgermeister Daniel Iliev informiert die Stadtverordnetenversammmlung über die Übertragung der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren. Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt die ordnungsgemäße Bekanntgabe der Übertragung der Haushaltsermächtigungen fest.

Teil B

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung betr. Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Ablösung von Kreditverbindlichkeiten

23/0116/FB4-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Anmerkung: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, auf dem PSK 61201.42073701 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen des ehemaligen Eigenbetriebes der Stadtwerke Heringen) überplanmäßig 150.000,00 € zur Tilgung der Restschuld eines Kredites bereit zu stellen, weil das Darlehen zwischen den ehemaligen Stadtwerken und der KFW mit Wirkung vom 15.02.2023 ausgelaufen ist und auf Grund der guten liquiden Finanzsituation der Stadt keine Anschlussfinanzierung erfolgen soll bzw. wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsrangfolge erfolgen kann. Die Deckung ist durch die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel gewährleistet.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

7

-

-

CDU

4

-

-

SUMME

25

-

-

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung betr. Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Kernstadt

22/0567/FB3-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Bernd Maus, Simone Rost, Michael Eckardt

Anmerkung: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig,

a)

den grundsätzlichen Neubau einer mehrgruppigen Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Flurstück 186/3 in Flur 9 der Gemarkung Heringen „Am Vachaer Berg“ unter mittelfristiger Aufgabe der bestehenden Kindertagesstätte in Heringen weiterzuverfolgen. Die Einrichtung sollte Platz für mindestens die aktuelle Kinderzahl in der bestehenden Kindertagesstätte sowie weitere Gruppen für die U3-Betreuung aufweisen. Künftige Erweiterungen sollten baulich möglich sein.

b)

sich mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie dem Regierungspräsidium Kassel ins Benehmen zu setzen, um eine mögliche Förderung über das aktuelle oder ein künftiges Landesinvestitionsprogramm zu evaluieren.

c)

angesichts des baulichen Zustands der Einrichtungen in Widdershausen und Lengers dringend ein geeignetes mögliches Sanierungskonzept aufzustellen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

7

-

-

CDU

4

-

-

SUMME

25

-

-

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung betr. Beitritt zu der kreisweiten Initiative des Landkreis Hersfeld - Rotenburg zur parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE - Neubaustrecke Fulda - Gerstungen

23/0138/FB3-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die bisherigen Ziele des im Aktivbündnisses für Waldhessen, zum Projekt “Neubaustrecke DB-Teilabschnitt Fulda – Gerstungen” zu unterstützen und befürwortet eine kreisweit gebündelte Initiative mit dem Ziel, einer parlamentarischen Befassung des Projektes im Deutschen Bundestag.

Es sollen die Erwartungen hinsichtlich des Zielprojektes, einen ICE-Halt im Bahnhof Bad Hersfeld so auszugestalten, koordiniert und mit einem deutlichen regionalen Zeichen auf den Weg gebracht werden.

Der Bahnhof Bad Hersfeld soll zu einer kreisweiten Anbindung des Schienenschnellverkehrs entwickelt werden. Hierzu sollen Konzepte hinsichtlich einer neuen zukunftsweisenden Verkehrsstruktur entwickelt oder angepasst werden.

Dabei sind die Erfordernisse des ländlichen Raumes besonders zuberücksichtigen. Mit einer Anpassung des Projektauftrages muss sichergestellt werden, dass betroffene Altbaustrecken im Anbindungsbereich einen gleichwertigen Lärmschutz wie die Neubaustrecke erfahren.

Bauliche Notwendigkeiten des Trassenbaus müssen, durch integrierte Naturschutzprojekte, die ländliche Struktur im Landkreis aufrechterhalten und bereits vorhandene Eingriffe im Rahmen neuer Projekte naturverträglich weiterentwickelt werden.

Die für die Umsetzung dieser Initiativen notwendigen Mittel müssen durch Vorhabenträger und sonstige Beteiligte, das können der Bund, das Land Hessen, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die betroffenen Kommunen oder Kommune, DB Netz, Naturschutzverbände und Zweckvermögen, z.B. für Ausgleichsprojekte und ggf. private Akteure eingebracht werden.

Den kommunalen Gremien ist über den Verfahrensverlauf stetig zu berichten. Ziel des Projektes muss eine Projektbegleitung sein, welche die stetige Einbindung und Information aller kommunalen Akteure sicherstellt und Initiativen sowie Ideen bündelt.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

7

-

-

CDU

4

-

-

SUMME

25

-

-

Stadtverordnetenvorsteher Rost schließt die Sitzung um 20:02 Uhr.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 23.03.2023 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

Heringen (Werra), 23.03.2023

gez.

gez.

Alfred Rost

Matthias Hujo, VfW

Stadtverordnetenvorsteher

Schriftführer