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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

mit anschließendem Parlamentarischen Abend

Sitzungstermin:

Donnerstag, 30.04.2026

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

20:05 Uhr

Ort, Raum:

Bürgerhaus im Stadtkern Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17a, 36266 Heringen (Werra)

Anwesend

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Simone Kühnel 

Oliver Kühnel 

Michael Eckhardt 

Jörn Weigand 

Thomas Mötzing 

Markus Bock 

Alwin Hofmann 

Julia Christiansen 

Stefan Langlotz 

Florian Krzywdzinski 

Stephan Walz 

Leonard Frank 

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Lukas Diebener 

Simone Rost 

Florine Fuge 

Bernd Maus 

Michèl Patryas, Stadtrat 

Matthias Berger 

Andreas Schäfer

Fabian Peter 

Detlef Scheidt, Stadtrat 

Johannes Beyer, Erster Stadtrat 

Gerd Thenert 

Carsten Heinz 

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Tim Helbing 

Eckhard Bock 

Sophia Schimmelpfennig 

Helmut Fack 

Jürgen Richter 

Hans-Jürgen Ruch 

Peter Schulz 

Bürgermeister

Daniel Iliev, Bürgermeister 

Magistratsmitglieder

Evelyn Bock, Stadträtin  

Schriftführung

Matthias Hujo, VfW 

von der Verwaltung

Michael Ernst, Oberamtsrat 

André Wiedemann, IT-Administrator 

Tina Baum, VfWin 

Karolina Bommer, VfAe 

Kai Adam, AM 

Tobias Schäfer, VfW 

Emily Anne Sadowski, Auszubildende 

Eliah Weißenborn, Auszubildender 

Hanna Küchenmeister, Auszubildende 

Abwesend

Magistratsmitglieder

Helmut Bode-Nohr, Stadtrat

entschuldigt

Reinhold Schwalbach, Stadtrat

entschuldigt


Teil A

TOP 1 :

Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister

Bürgermeister Daniel Iliev eröffnet die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) der Legislaturperiode 2026 bis 2031, begrüßt die Anwesenden und stellt die fristgerechte sowie ordnungsgemäße Einladung gemäß § 56 Abs. 2 HGO fest. Abschließend richtet Bürgermeister Daniel Iliev persönliche Worte an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und lädt zugleich zum anschließenden parlamentarischen Abend ein.

TOP 2 :

Bericht des Magistrats

26/0305/KÖ

Redner:

Bürgermeister Daniel Iliev

Bürgermeister Daniel Iliev verliest den Bericht des Magistrats. Der Bericht wird im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

BERICHT DES MAGISTRATS

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.04.2026

- Magistratssitzungen vom 30.03.2026 – 27.04.2026 –

Infolge der immer schwierigeren Personalgewinnung im Bereich des städtische Sozial- und Erziehungsdienstes hat die Stadt ihre Werbemaßnahmen insbesondere mit Blick auf künftig freiwerdendes Personal aus Thüringen intensiviert. Die Maßnahme hat bereits zu ersten Einstellungen geführt und kann damit als positiv bewertet werden.

Der Angelsportverein hat am 30. März ca. 150 kg Bachforellen und ca. 30 kg Schleien in die Werra gesetzt.

Einem Antrag des MC Werratal Heringen e.V. wurde stattgegeben und der Nutzung der sanitären Anlagen des Campingplatzes an folgenden Tagen zugestimmt. Der Verein freut sich ebenso über viele Besucher der Veranstaltungen:

1.

22.05.2026 bis 25.05.2026: Trial Pfingstveranstaltung (vier Tage)

2.

03.07.2026 bis 12.07.2026: Jugend-Sommercamp (zehn Tage)

Der Magistrat hat beschlossen, dass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenklengsfeld zur Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am südlichen Ortsrand entlang der L 3171 keine Bedenken und Anregungen bestehen, sofern alle gültigen Gesetze, Rechte und Normen eingehalten werden.

Ebenso hat der Magistrat beschlossen, dass gegen die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Wiesen-/ Ulsterstraße“ der Marktgemeinde Philippsthal gegen die festgesetzte Art der baulichen Nutzung im Eckbereich B62/ Wiesenstraße von bisher Mischgebiet zu Gewerbegebiet keine Bedenken und Anregungen bestehen, sofern die gültigen Gesetze, Rechte und Normen eingehalten werden.

Die Werratalschule hat sich bereiterklärt, künftig die Pflege der im Stadtgebiet Heringen (Werra) verlegten Stolpersteine im Rahmen einer Patenschaft zu übernehmen.

Die Patenschaft umfasst insbesondere die regelmäßige Reinigung der Stolpersteine sowie ein begleitendes pädagogisches Konzept zur Auseinandersetzung mit den Schicksalen der verfolgten Personen und der Erinnerungskultur. Die Umsetzung erfolgt durch wechselnde Klassen bzw. Jahrgänge der Werratalschule im Rahmen des schulischen Unterrichts.

Als mögliche Termine für die Pflege werden unter anderem vorgesehen:

  • 27. Januar (Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus)
  • 09. November (Gedenktag der Reichspogromnacht)
  • 12. Juni (Anne-Frank-Tag)

Die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung obliegt der Schule in Abstimmung mit der Stadt Heringen (Werra).

Die Beschaffung der erforderlichen Reinigungsmaterialien erfolgt durch die Schule im Rahmen der bestehenden städtischen Zuwendungen.

Gegen die Einleitung einer Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri – Photovoltaik“ und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenklengsfeld bestehen von Seiten der Stadt keine Bedenken und Anregungen, sofern die gültigen Normen, Rechte und Gesetze eingehalten werden.

Für einen städtischen Bauhofmitarbeiter wird ab dem 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 weiterhin ein monatlicher Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Budgets für Arbeit nach § 61 SGB IX in Höhe von 65 % des monatlichen Bruttoentgelts gewährt.

Gemäß Magistratsbeschluss vom 23.03.2026 und wie in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung vom Unterzeichner mitgeteilt, wurde der bauausführenden Metallbaufirma aus Hagen, im Rahmen der beauftragten Schlosserarbeiten im Zuge der Umgestaltung des Angers, durch die städtische Rechtsberatung die Kündigung ausgesprochen.

Das von der Stadt beauftragte Architekturbüro hat bereits Kontakt mit dem zweitgünstigsten Anbieter aus der Ausschreibung der Schlosserarbeiten aufgenommen, um eventuell die Arbeiten neu zu vergeben.

Gemäß Schreiben der Bauaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vom 02.04.2026 zur Bauvoranfrage „Nutzungsänderung der Nebengebäude als gewerbliche Hundepension“ im ST Leimbach wird das fehlende Einvernehmen der Gemeinde entsprechend § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzt. Die Begründung der Stadt, das Einvernehmen gemäß Anhörung des Ortsbeirates aufgrund einer möglichen Lärmbelästigung der nächstgelegenen Wohnbebauung und des Friedhofes zu versagen, wurde durch die Stellungnahme der ebenfalls beteiligten Immissionsschutzbehörde des RP Kassel entkräftet, da vom RP aus im Vorfeld keine grundsätzlichen Bedenken zur möglichen Überschreitung der zulässigen Immissionswerte geäußert wurden.

Der Magistrat bittet die Stadtverordnetenversammlung darum, folgenden Sachverhalt i.S. CDU-Antrag bzgl. Vorlage eines Nutzungskonzepts für die Alte Schule Widdershausen nach Umzug von Teilen des städtischen Archivguts zur Kenntnis zu nehmen:

Nach Prüfung der Raumbelegung der Alten Schule Widdershausen ergibt sich folgendes Bild i.S. Archiv. Teile des städtischen Archivs sind in einem etwa 90 m² großen Raum untergebracht. Dieser Raum wird nach dem Umzug des Archivs in das dort errichtete zentrale Archiv frei. Zudem ist dieser Raum stark sanierungsbedürftig.

Folgende Szenarien sind denkbar:

a)

Trennung des großen Raums durch Leichtbauwände, um zusätzliche Räumlichkeiten zu gewinnen, diese können bspw. als Lagermöglichkeiten genutzt werden.

b)

Grundhafte Sanierung des großen Raums zur Nutzbarmachung als Vereinsraum.

c)

Keine grundhafte Sanierung des großen Raums, um Kosten zu sparen. Eine Vermietung des Raums soll öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Magistrat bittet die Stadtverordnetenversammlung um Mitteilung, ob eine der Szenarien von Seiten des Magistrats weiterverfolgt werden soll.

Bürgermeister Iliev gibt folgende Stände per 31.03.2026 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (EUR)

Liquide Mittel

66.901,97

Geldanlagen

0,00

Liquiditätskredite

-9.200.000,00

Forderungen Personenkonten (Steuern, Abgaben, Wasser)

514.859,75

Kommunalkredite

-71.070.379,65

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

682.577,85

Wir geben bekannt, dass am 10.03.2026 eine unvermutete Kassenprüfung der Stadtkasse sowie der Verwaltungsgebührenkasse durch den Fachdienst Rechnungsprüfung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vor Ort vorgenommen wurde.

Neben den allgemeinen Prüfungsbemerkungen und Hinweisen (IX.) ergab sich eine Prüfungsfeststellungen (X.), bzgl. des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit, mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 10.04.2026, die wie folgt lautet:

"Im Entwurf des Haushaltsplans 2026 der Stadt Heringen (Werra) wird im Finanzhaushalt zum 31.12.2026 ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 68.410,00 EUR ausgewiesen.

Finanziert wird das Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit aktuell durch die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites."

Die allgemeinen Prüfungsbemerkungen und Hinweise (IX.) wurden zur Kenntnis genommen.

Wir geben zudem die Einladung zum 100jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Lengers am Samstag, den 16.05.2026, ab 15 Uhr bekannt. Die Kameradinnen und Kameraden freuen sich über ein gut besuchtes Jubiläum.

Dem Antrag der DLRG Ortsgruppe Heringen e.V. wurde stattgegeben i.S. Nutzung der freien Stellplätze für Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte, sowie der sanitären Anlagen des Campingplatzes, für die hessischen Mehrkampfmeisterschaften im Rettungsschwimmen vom 29.05. bis 31.05.2026.

Am kommenden Sonntag, 03.05.2026, findet der 20. Kuppenrhöner Wandermarkt in Schenklengsfeld statt. Als beteiligte Kommune an den Wandermärkten freuen wir uns, wenn auch der kommende Wandermarkt wieder gut besucht wird.

Für das Bauvorhaben der DB InfraGO i.S. Elektrifizierung im Abschnitt Gerstungen – Heimboldshausen Strecke 6707 hat der Magistrat eine Betretungserlaubnis für drei städtische Grundstücke erteilt. Die Erlaubnis gilt für eine Baugrunduntersuchung in diesem Bereich.

Im Zuge des Antrags der CDU-Fraktion im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 ergingen von Seiten der SPD-Fraktion bzgl. Kosten für die Pflege von städtischen Grünflächen Fragen an den Magistrat. Wir geben die Antworten hierzu im Rahmen des Magistratsberichts entsprechend bekannt:

Frage 1:

Welche Kosten entstehen voraussichtlich bei einer Fremdvergabe der gesamten städtischen Grundstücke – gemäht/gepflegt.

Antwort zu 1:

Unter den Fragen zwei und drei sind die Kosten aufgelistet für das Jahr 2025 bzw. für die zurückliegenden fünf Jahre. Daraus sind die Kosten zu entnehmen, die nur für die genannten Maßnahmen entstanden sind, die bereits jetzt fremd vergeben werden müssen. Eine pauschale Aussage über entstehende weitere Kosten lässt sich nicht treffen, da zunächst die Stadtverordnetenversammlung festlegen müsste, welche Maßnahmen der Bauhof künftig nicht mehr selbst durchführen sollte bzw. welche Maßnahmen zusätzlich fremdvergeben werden sollten.

Frage 2:

Welche Grundstücke wurden im Jahre 2025 an die Landschaftspflege in Heringen vergeben. Wenn möglich, bitte die gesamten Grundstücksflächen in m² und gesamte Kosten mitteilen.

Antwort zu 2:

Vergeben wurden im Jahr 2025 folgende Leistungen:

 

Baumfällarbeiten, Mäharbeiten, Heckenschnitt (Straßen und Feldwege) i.H.v. 86.668,52 Euro

 

Pflege Campingplatz i.H.v. 11.514,49 Euro

 

fritz kunze bad i.H.v. 2.560 Euro

 

Friedhöfe i.H.v. 12.879,98 Euro

 

Kläranlagen i.H.v. 952 Euro

 

Wasserversorgung i.H.v. 5.261,50 Euro

 

Bäche und Gräben i. H.v. 9.273,20 Euro

 

Spielplätze i. H.v. 559,30 Euro

 

Insgesamt lag damit für die Landschaftspflege ein Auftragsvolumen i.H.v. 129.668,99 Euro im Jahr 2025 vor.

Frage 3:

Wie hoch war das Auftragsvolumen an die Landschaftspflege in Heringen in den letzten 5 Jahren. Bitte die Kosten nach Jahren aufschlüsseln.

 

2021: 98.591,88 Euro

 

2022: 72.071,25 Euro

 

2023: 120.172,61 Euro

 

2024: 120.963,55 Euro

 

2025: 129.668,99 Euro

 

Insgesamt: 541.469,28 Euro

Fazit:

Weitere Einsparungen im Personalbereich des Bauhofs würden einhergehen mit weiteren Fremdvergaben, wodurch sich zwar die Personalkosten reduzieren, aber davon auszugehen ist, dass sich die Sachkosten erheblich steigern. Die Stadt müsste also weitaus mehr Geld für Sachkosten verausgaben, als für Personal. Eine Reduzierung der durch die Stadt durchgeführten Maßnahmen kommt aus Sicht des Magistrats nicht in Frage, da insbesondere die sensiblen Bereiche wie KITAs, Friedhöfe und Spielplätze von möglichen Gefahren stets befreit sein müssen. Dies gilt umso mehr in schwierigen Haushaltszeiten: Ist Personal vorhanden, so können auch die dringend vorgeschriebenen Arbeiten erledigt werden. Insbesondere bei Gefahr in Verzug oder während der Phase des Winterdienstes ist ein verlässliches und flexibles Handeln notwendig und kann durch eigenes Personal gewährleistet werden. Anders verhält es sich, sollte die Stadt aus Konsolidierungsgründen die Sachkosten reduzieren. Damit könnten wichtige Arbeiten nicht durchgeführt werden bzw. müssten erhebliche Gefährdungen der Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen werden. Als verantwortlicher Unternehmer rät der Magistrat hiervon dringend ab

Wir informieren zudem darüber, dass ca. 40 nicht mehr benötigte, gebrauchte Stühle aus dem GH Lengers kostenfrei an den Verein 650 Jahre Leimbach übergeben werden.

TOP 3 :

Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörenden Mitglieds durch den Bürgermeister

26/0219/KÖ

Redner:

Bürgermeister Daniel Iliev, Eckhard Bock

Bürgermeister Daniel Iliev ermittelt das am längsten, ununterbrochene Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und stellt als Erfahrungsvorsitzenden den Stadtverordneten Eckhard Bock fest (seit 1989). Nach der Feststellung durch den Bürgermeister übernimmt der Erfahrungsvorsitzende den Vorsitz. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung richtet Erfahrungsvorsitzender Eckhard Bock persönliche Worte an alle anwesenden Mitglieder.

TOP 4 :

Feststellung der Beschlussfähigkeit durch das am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehördende Mitglied

26/0220/KÖ

Redner:

Erfahrungsvorsitzender Eckhard Bock

Erfahrungsvorsitzender Eckhard Bock stellt fest, dass zurzeit 31 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.

TOP 5 :

Feststellung der Tagesordnung durch das am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehördende Mitglied

26/0221/KÖ

Redner:

Erfahrungsvorsitzender Eckhard Bock

Es ergehen keine Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin von Erfahrungsvorsitzenden Eckhard Bock festgestellt wird.

Teil B

TOP 6 :

Wahl des/r Stadtverordnetenvorstehers/in

26/0222/KÖ

Redner:

Erfahrungsvorsitzender Eckhard Bock, Michael Eckardt, Lukas Diebener

Von der Verwaltung werden Frau Bommer, Herr Schäfer, Herr Adam und Herr Ernst als Wahlhelfer für die nachfolgenden Wahlen berufen.

Erfahrungsvorsitzender Eckhard Bock bittet um Wahlvorschläge für die Wahl des/der Stadtverordnetenvorstehers/in. Es ergehen folgende Wahlvorschläge:

1.

Gemeinsamer Wahlvorschlag der WGH- und CDU-Fraktionen (Anlage 2)

2.

Wahlvorschlag der SPD-Fraktion (Anlage 3)

Auf gesonderte Nachfrage erhebt die Stadtverordnetenversammlung keine Einwände dagegen, dass der Erfahrungsvorsitzende Eckhard Bock sowohl als Kandidat des Wahlvorschlags der WGH/CDU-Fraktionen antritt als auch die Funktion des Wahlleiters übernimmt.

Erfahrungsvorsitzender Eckhard Bock stellt auf gesonderte Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass kein gemeinsamer Wahlvorschlag vorliegt. Über die Wahlvorschläge wird namentlich und in geheimer Wahl abgestimmt.

Die geheim und namentlich durchgeführte Wahl hat folgendes Ergebnis:

Abstimmungsergebnis

Stimmen

Abgegebene Stimmen:

31

Gültig:

31

Ungültig:

-

Wahlvorschlag 1:

19

Wahlvorschlag 2:

12

Die Stadtverordnetenversammlung wählt den Stadtverordneten Eckhard Bock zum Stadtverordnetenvorsteher.

Nach der Wahl übernimmt Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock den Vorsitz und bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.

TOP 7 :

Wahl der Stellvertreter/innen des/r Stadtverordnetenvorstehers/in

26/0223/KÖ

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 HGO i. V. m. § 3 der Hauptsatzung drei Stellvertreter/innen zu wählen sind. Es ist darauf zu achten, dass genügend Ersatzbewerber/innen zum Nachrücken in die Wahlvorschläge aufgenommen werden. Eine Ergänzungswahl ist nicht möglich.

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock bittet um Wahlvorschläge für die Wahl des/der Stellvertreter/innen des Stadtverordnetenvorstehers/der Stadtverordnetenvorsteherin.

Es ergeht folgender Wahlvorschlag:

1.

Gemeinsamer Wahlvorschlag der WGH-, SPD- und CDU-Fraktionen (Anlage 4)

Es besteht Einigkeit, die Wahl per Akklamation durchzuführen (§ 55 Abs. 3 HGO).

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt einstimmig die Stadtverordneten Detlef Scheidt zum 1. Stellvertreter, Markus Bock zum 2. Stellvertreter sowie Hans-Jürgen Ruch zum 3. Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers.

Auf gesonderte Nachfrage des Stadtverordnetenvorstehers erklären die Gewählten, dass sie ihr Amt annehmen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

9

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 8 :

Festlegung der Reihenfolge der Vertretung des/r Stadtverordnetenvorstehers/in

26/0224/KÖ

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Durch das Abstimmungsergebnis zu Tagesordnungspunkt 7 ist die Reihenfolge der Vertretung des Stadtverordnetenvorstehers bereits festgelegt. Eine weitere Beschlussfassung dazu entfällt.

TOP 9 :

Wahl des/der Schriftführer/in

26/0201/FB1-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock gibt die Empfehlung des Magistrats als Wahlvorschlag bekannt:

Verwaltungsfachwirt Matthias Hujo als Schriftführer

Verwaltungsfachwirt Tobias Schäfer als 1. Stellvertreter

Verwaltungsfachangestellte Tatjana Reimer als 2. Stellvertreterin

Verwaltungsangestellte Astrid Dietz als 3. Stellvertreterin

Amtmann Kai Adam als 4. Stellvertreter

Es besteht Einigkeit, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 9 und 10 en bloc und per Akklamation durchzuführen (§ 55 Abs. 3 HGO).

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 9:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt einstimmig Herrn Matthias Hujo zum Schriftführer, Herrn Tobias Schäfer zum 1. Stellvertreter, Frau Tatjana Reimer zur 2. Stellvertreterin, Frau Astrid Dietz als 3. Stellvertreterin und Herrn Kai Adam als 4. Stellvertreter des Schriftführers.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 10 :

Wahl der Stellvertreter/innen des/r Schriftführers/in

26/0201/FB1-02

(siehe Tagesordnungspunkt 9)

TOP 11 :

Entscheidung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte vom 15.03.2026 sowie über Einsprüche nach § 26 KWG

26/0194/FB2

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock, Besonderer Wahlleiter Kai Adam

Besonderer Wahlleiter Kai Adam teilt mit, dass der Wahlausschuss am 23.03.2026 die Ergebnisse der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte einstimmig festgestellt hat. Gegen die Gültigkeit der Wahl liegen keine Einsprüche vor. Nach § 26 KWG und § 57 KWO ist es Aufgabe der neuen Vertretungskörperschaft, über die Gültigkeit der Wahl und über die Einsprüche (§ 25 KWG) zu beschließen.

Besonderer Wahlleiter Kai Adam bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Beschäftigten der Stadt Heringen (Werra) für die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl. Hervorgehoben wird das ehrenamtliche Engagement aller Beteiligten.

TOP 11.1 :

a) Stadtverordnetenversammlung

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.2 :

b) Ortsbeirat Heringen

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Heringen vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.3 :

c) Ortsbeirat Wölfershausen

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Wölfershausen vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.4 :

d) Ortsbeirat Lengers

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Lengers vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.5 :

e) Ortsbeirat Leimbach

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Leimbach vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.6 :

f) Ortsbeirat Bengendorf

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Bengendorf vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.7 :

g) Ortsbeirat Herfa

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Herfa vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.8 :

h) Ortsbeirat Kleinensee

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Kleinensee vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 11.9 :

i) Ortsbeirat Widdershausen

aa) Einsprüche bb) Gültigkeit

26/0194/FB2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Widdershausen vom 15.03.2026 gemäß § 26 KWG und § 57 Abs. 1 KWO.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 12 :

Beschlussfassung über das Bilden eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl oder Benennung der Mitglieder

26/0195/FB2

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt mangels Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl entfällt.

TOP 13 :

Beschlussfassung über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren

26/0225/KÖ

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock weist darauf hin, dass anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder (§ 62 HGO) die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 62 Abs. 2 HGO beschließen kann, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Benennungsverfahren zusammensetzen. Dabei gilt § 22 Abs. 3 und 4 KWG entsprechend.

Nach § 62 Abs. 2 HGO reicht bei der Beschlussfassung über das Verfahren der Zusammensetzung von Ausschüssen (hier: Benennungsverfahren) die einfache Mehrheit aus.

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock stellt fest, dass nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen die Ausschüsse bei sieben Mitgliedern wie folgt besetzt werden:

SPD-Fraktion = 3 Sitze, WGH-Fraktion = 3 Sitze, CDU-Fraktion = 1 Sitz.

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 13:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, dass sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Benennungsverfahren zusammensetzen (§ 62 Abs. 2 HGO) und setzt die Sitzverteilung der Ausschüsse wie folgt fest: SPD-Fraktion = 3 Sitze, WGH-Fraktion = 3 Sitze, CDU-Fraktion = 1 Sitz.

Die Fraktionen werden gebeten, ihre schriftlichen Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse zeitnah dem Stadtverordnetenvorsteher zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 14 :

Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)

26/0226/KÖ

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock, Lukas Diebener

Für die Stadt Heringen (Werra) sind zwei Verbandsvertreter/innen und zwei zugehörige Stellvertreter/innen sowie eine ausreichende Anzahl von Nachrücker/innen zu wählen.

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock bittet um Wahlvorschläge.

Es ergeht folgender Wahlvorschlag:

1.

Gemeinsamer Wahlvorschlag der WGH-, SPD- und CDU-Fraktionen (Anlage 5)

Es besteht Einigkeit, die Wahl per Akklamation durchzuführen (§ 55 Abs. 3 HGO).

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 14:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Daniel Iliev (Stellvertreter Andreas Schäfer und Nachrücker Lukas Diebener) sowie Eckhard Bock (Stellvertreter Florian Krzywdzinski und Nachrücker Markus Bock) als Mitglieder für die Verbandsversammlung des AZV.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

10

2

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

29

2

-

TOP 15 :

Wahl des/r Vertreters/in und des/r Stellvertreters/in für die Verbandsversammlung der ekom 21 - KGRZ Hessen

26/0196/KÖ-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, als Vertreter für die Verbandsversammlung der ekom 21 – KGRZ Hessen, Herrn Bürgermeister Daniel Iliev, und als Stellvertreter, Herrn Fachinformatiker (IHK) Andre Wiedemann, zu wählen.

Es besteht Einigkeit, die Wahl per Akklamation durchzuführen (§ 55 Abs. 3 HGO).

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 15:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt einstimmig Herrn Bürgermeister Daniel Iliev als Vertreter sowie Herrn Fachinformatiker (IHK) André Wiedemann als Stellvertreter für die Verbandsversammlung der ekom 21 – KGRZ Hessen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 16 :

Wahl eines/r Stellvertreters/in für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsfördergesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg

26/0200/KÖ-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, als Stellvertreter/in in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg den/die neu zu wählende/n 1. Stadtrat/rätin zu wählen.

Es besteht Einigkeit, die Wahl per Akklamation durchzuführen (§ 55 Abs. 3 HGO).

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 16:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt einstimmig den/die neu zu wählende/n 1. Stadtrat/rätin als Stellvertreter/in in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Bürgermeister Daniel Iliev ist kraft Amtes Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

31

-

-

TOP 17 :

Wahl des/r Vertreters/in und der Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes "Ostteil, Kreis Hersfeld-Rotenburg"

26/0202/WBV

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock, Lukas Diebener, Oliver Kühnel

Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung unterbricht Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock die Sitzung von 19:13 Uhr bis 19:25 Uhr für eine Pause.

Für die Stadt Heringen (Werra) sind ein/e Verbandsvertreter/in und gemäß Empfehlung zwei Stellvertreter/innen zu wählen.

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock bittet um Wahlvorschläge.

Für die Wahl liegen folgende Wahlvorschläge vor:

1.

Wahlvorschlag der SPD-Fraktion (Anlage 6)

2.

Wahlvorschlag der WGH-Fraktion (Anlage 7)

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock stellt auf gesonderte Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass kein gemeinsamer Wahlvorschlag vorliegt. Über die Wahlvorschläge wird namentlich und in geheimer Wahl abgestimmt.

Die geheim und namentlich durchgeführte Wahl hat folgendes Ergebnis:

Abstimmungsergebnis

Stimmen

Abgegebene Stimmen:

31

Gültig:

31

Ungültig:

-

Wahlvorschlag 1:

12

Wahlvorschlag 2:

19

Damit ist Herr Leonard Frank als Vertreter, Herr Thomas Mötzing als 1. Stellvertreter und Herr Jörn Weigand als 2. Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes gewählt.

TOP 18 :

Wahl der ehrenamtlichen Stadträte/innen

26/0227/KÖ

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock, Tim Helbing

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock weist darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung dem Magistrat sechs ehrenamtliche Stadträte/innen angehören.

Es ist darauf zu achten, dass genügend Ersatzbewerber/innen zum Nachrücken in die Wahlvorschläge aufgenommen werden. Eine Ergänzungswahl ist nicht möglich.

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock bittet um Wahlvorschläge.

Es ergeht folgender Wahlvorschlag:

1.

Gemeinsamer Wahlvorschlag der WGH-, SPD- und CDU-Fraktionen (Anlage 8)

Es besteht Einigkeit, die Wahl per Akklamation durchzuführen (§ 55 Abs. 3 HGO).

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 18:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt,

Frau Simone Kühnel als Erste Stadträtin (WGH-Fraktion)

Herr Johannes Beyer als Stadtrat (SPD-Fraktion)

Frau Evelyn Bock als Stadträtin (CDU-Fraktion)

Herr Michael Eckardt als Stadtrat (WGH-Fraktion)

Herr Michèl Patryas als Stadtrat (SPD-Fraktion)

Herr Peter Schulz als Stadtrat (CDU-Fraktion)

Auf getrennte Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock nehmen die Gewählten die Wahl an. Die Verzichtserklärungen (soweit erforderlich) werden unterzeichnet und beim besonderen Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra) eingereicht.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

11

1

-

WGH

12

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

30

1

-

Teil C

TOP 19 :

Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte/innen

26/0228/KÖ

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock nimmt die Amtseinführung der gewählten ehrenamtlichen Ersten Stadträtin sowie der ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtin vor und verpflichtet sie durch Handschlag gemäß § 46 Abs. 1 HGO auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.

Bürgermeister Daniel Iliev händigt die Ernennungsurkunden aus (§ 46 Abs. 2 HGO).

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock weist darauf hin, dass der Diensteid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann. Danach leisten die Stadträtinnen und Stadträte vor Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock den Diensteid (§ 5 HBG i. V. m. § 38 BeamtStG i. V. m. § 3 Abs. 2 KomDAufsV HE).

Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

TOP 20 :

Übergabe der Ehrenplakette der Stadt Heringen (Werra) und Auszeichnung als Ehrenstadtverordneter

25/0449/KÖ--02

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock, Bürgermeister Daniel Iliev

Die offizielle Übergabe der Ehrenplakette der Stadt Heringen (Werra) an Herrn Felix Waldmann, wohnhaft in Heringen (Werra), erfolgt im Nachgang zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 und wird gemeinsam vom Bürgermeister und dem Stadtverordnetenvorsteher vorgenommen.

Felix Waldmann trägt durch sein persönliches Engagement maßgeblich zu einem positiven Ansehen der Stadt Heringen (Werra) bei und wird hierfür in Anerkennung seiner Verdienste mit der Ehrenplakette ausgezeichnet.

Die Auszeichnung von Herrn Hans Ries zum Ehrenstadtverordneten kann aufgrund persönlicher Verhinderung in der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht erfolgen.

TOP 21 :

Schlusswort des/der neuen Stadtverordnetenvorstehers/in

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock informiert die Stadtverordnetenversammlung über die für den 13.06.2026 geplante Kommunalrechtsschulung (HGO-Schulung). Anmeldungen sind noch bis zum 31.05.2026 bei der Körperschaftsabteilung im Rathaus möglich.

Des Weiteren informiert Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock über die voraussichtlich für den 28.05.2026 vorgesehene nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und bittet, den Termin bereits vorsorglich vorzumerken.

Abschließend richtet Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock persönliche Worte an die Stadtverordnetenversammlung und wünscht für die neue Wahlperiode eine konstruktive, sachliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, gegenseitigen Respekt im politischen Miteinander sowie stets ein gutes Gelingen bei der gemeinsamen Bewältigung der anstehenden Aufgaben zum Wohle der Stadt Heringen (Werra). Im Anschluss lädt er zum parlamentarischen Abend ein.

Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock schließt die Sitzung um 20:05 Uhr.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 30.04.2026 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

Eckhard Bock

 Matthias Hujo, VfW

Vorsitz

 Schriftführung