Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 01.07.2024 folgende Abgaben (Steuerund Gebührenverpflichtungen) für die Jahreszahler 2024 fällig werden:
Grundsteuern A
Grundsteuern B
Hundesteuern
sonstige Steuern und Abgaben
Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.
Heringen (Werra), 12.06.2024