Bezeichnung des Geltungsbereichs: Flurstück Nr. 73, Flur 3 der Gemarkung Leimbach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB, Stadt Heringen für den Bebauungsplan „Solarpark Leimbach“
sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Leimbach“ sowie die Änderung des im Parallelverfahren beschlossen.
Der Lageplan des Bauamts vom 06.04.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung kann in der Stadtverwaltung (Rathaus), Bauamt, Zimmer 1.8, Obere Goethestraße 17, 32266 Heringen (Werra) während folgender Zeiten eingesehen werden_
Montag, Mittwoch und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 15:30 und Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr sowie 14:30 bis 17:30.
Die Bekanntmachung mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet eingestellt und können unter der Adresse https://www.heringen.de eingesehen werden.
Auf dem Flurstück Nr. 73, Flur 3, ca. 0,6 km östlich von Leimbach, wird auf Ackerflächen („benachteiligte Agrarfläche“) der Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus natürlicher Sonnenstrahlungsenergie beabsichtigt. Das Plangebiet wird im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Heringen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorliegende Planung kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird daher im Parallelverfahren geändert.
Zum Bebauungsplan wird ein Umweltbericht erstellt und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Mit dem Aufstellungsbeschluss und Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan werden die Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Heringen(Werra), 27.06.2023
| gez. Daniel Iliev, Bürgermeister | (Siegel) |