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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 11.05.2023

Sitzungsbeginn:

19:05 Uhr

Sitzungsende:

21:00 Uhr

Ort, Raum:

Bürgerhaus im Stadtkern Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17a, 36266 Heringen (Werra)

Anwesend

Stadtverordnetenvorsteher

Alfred Rost

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Bernd Maus

Lukas Diebener

Simone Rost

Andreas Schäfer

Michèl Patryas

Monika Scheidt

Matthias Berger

Fabian Peter

Carsten Heinz

Tim Helbing

Gerd Thenert

Wolfgang Kunze

Dieter Eimer

Jens Schade

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Marie Luise Siebert

Jörn Weigand

Michael Eckardt

Simone Kühnel

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Hans-Jürgen Ruch

Elfriede Möller

ab 19:26

Eckhard Bock

ab 19:07

Hans-Michael Herwig

Jürgen Richter

Gerhard Rudolph

Bürgermeister

Daniel Iliev, Bürgermeister

Magistratsmitglieder

Johannes Beyer, Erster Stadtrat

Detlef Scheidt, Stadtrat

Helmut Bode-Nohr, Stadtrat

stellvertretende Schriftführung

Tatjana Reimer, VfAe

Vertretung für: Matthias Hujo

von der Verwaltung

Michael Ernst, Oberamtsrat

Kai Adam, AM

Astrid Heinz, VAe

Michael Franz, TA

Bernd Roos, VBW

Daniel Ruch, Bankbetriebswirt

Maik Heymel, TA

Joelle Ehling, Praktikantin

Abwesend

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Andreas Beck

entschuldigt

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Stefan Langlotz

entschuldigt

Thomas Mötzing

entschuldigt

Oliver Kühnel

entschuldigt

Ute Marhold

entschuldigt

Fritz Walter

entschuldigt

Magistratsmitglieder

Evelyn Bock, Stadträtin

entschuldigt

Nicole Heinz, Stadträtin

entschuldigt

Schriftführung

Matthias Hujo, VfW

entschuldigt

Teil A

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19:05 Uhr und stellt fest, dass

die Einladung gemäß §§ 58 HGO i. V. m. § 7 Abs. 3 GO frist- und ordnungsgemäß erfolgte und zwischen dem Zugang der Ladung und dem heutigen Sitzungstag mindestens zehn Tage lagen.

TOP 2:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass zurzeit 24 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.

TOP 3:

Feststellung der Tagesordnung

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Zur Tagesordnung ergeht ein Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters Daniel Iliev i.S. Auf-hebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2022 (TOP 15) über den Verkauf der Leerrohrinfrastruktur zum Aufbau einer flächendeckenden FTTH-Versorgung.

Protokollnotiz:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost weist darauf hin, dass die Tagesordnung um Angelegenheiten erweitert werden kann, die nicht auf der Einladung verzeichnet waren, wenn dem 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (= 21) zustimmen (§ 15 Abs. 2 GO).

Beschluss über den Dringlichkeitsantrag auf Erweiterung der Tagesordnung i. S. Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2022 (TOP 15) über den Verkauf der Leerrohrinfrastruktur zum Aufbau einer flächendeckenden FTTH-Versorgung:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 24 JA-Stimmen einstimmig, die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters i. S. Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2022 (TOP 15) über den Verkauf der Leerrohrinfrastruktur zum Aufbau einer flächendeckenden FTTH-Versorgung.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

4

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

24

-

-

Ferner ergehen keine weiteren Ergänzungen zur Tagesordnung, die daraufhin von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.

TOP 4:

Bericht des Stadtverordnetenvorstehers

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 23.03.2023 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 23.03.2023 geschlossen.

TOP 5:

Bericht des Magistrats

23/0266/KÖ

Bürgermeister Daniel Iliev verliest den Bericht des Magistrats. Der Bericht ist allen anwesenden Stadtverordneten vor Beginn der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden:

Zur Durchführung zweier Veranstaltungen wurde dem MC Werratal genehmigt, die sanitären Anlagen des Campingplatzes zu nutzen. Ebenso unterstützen wir bei der Stromversorgung des Fahrerlagers. Es wird eine Kostenpauschale in Höhe von 150 Euro je Veranstaltung erhoben.

Die Architektenleistung zur Sanierung des Friedhofs in Wölfershausen wurde an ein Heringer Architekturbüro vergeben.

Verschiedene Zäune müssen neu errichtet werden. Hierzu hat der Magistrat Aufträge an Zaunbauer vergeben. Neue Zäune sind notwendig u.a. am Feuerwehrgerätehaus in Heringen, dem Spielplatz am Feuerwehrgerätehaus in Heringen und dem Friedhof in Widdershausen.

In diesem Jahr finden keine Odolanów-Tage statt. Stattdessen haben wir eine Einladung zum Erntedankfest vom 1. - 4. September nach Odolanów erhalten. Interessierte Stadtverordnete aus den Fraktionen mögen sich bitte beim Vorzimmer melden, damit wir eine Liste der Delegation fertigstellen können. Eine Rückmeldung sollte bis zum 12. Juni 2023 erfolgen.

Der Stundensatz der uns beratenden Sicherheitsfirma aus Bad Hersfeld für die Betreuung im Arbeitsschutz wurde angehoben.

Nachdem nunmehr alle Schlussrechnungen vorliegen und abgerechnet wurden, freuen wir uns, dass der Kostenrahmen zum Anbau des Feuerwehrgerätehauses nicht nur eingehalten, sondern sogar unterschritten werden konnte. Der Magistrat dankt der Bauverwaltung und den Kameradinnen und Kameraden dafür.

Wie bereits vorgestellt, ist zwingend zur Sanierung des Campingplatzes eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Nach erfolgter Ausschreibung konnte hierzu ein Planungsbüro gefunden werden, welches nun die notwendigen Änderungen vorantreibt.

Zur Durchführung eines VGV-Verfahrens zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Herfa wurde ein Büro beauftragt. Dieses stellt sicher, dass bei der Vergabe Rechtskonformität herrscht. Danach können wir auch endlich in die Planung zum Neubau einsteigen.

Die Stadtverordnetenversammlung wird informiert, dass wir angesichts mehrerer Mängel den Vertrag mit einer beauftragten Reinigungsfirma kündigen mussten. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde - um die Reinigung sicherzustellen - eine Einzelvergabe durchgeführt. Mit der nun beauftragten Reinigungsfirma haben wir in der Vergangenheit sehr positive Erfahrungen gemacht und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Juni 2023 und endet zum 31. Mai 2025. Zum 1. Februar 2025 sind die Arbeiten neu auszuschreiben.

Der Magistrat hat der Verlängerung zum Betrieb einer Teichanlage in der Gemarkung Herfa unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für weitere 20 Jahre zugestimmt.

Der Magistrat hat zwei Anträge von Heringer Vereinen positiv Beschieden. Den Wanderfreunden aus Lengers sowie dem TSV Wölfershausen wurden Zuschüsse zur Anschaffung langlebiger Vereinsgeräte zugesagt.

Der Magistrat hat beschlossen, dem Antrag des Miniaturgolfclub Heringen 1997 e.V. stattzugeben und einen Pachtvertrag für die Überlassung der Minigolfanlage für Vereinsmitglieder und deren Gäste zu erstellen. Verpachtet werden soll eine Mitnutzung des Aufenthaltsraums und der WC-Anlagen des Campingplatzes sowie das schon verwendete Kassenhaus und eines Lagerraums.

Die Bahnpflege obliegt dem Verein, hierzu hat der Magistrat eine Übernahme der Materialkosten für die Bahnpflege in Höhe von ca. 300 € beschlossen.

Zur Vermeidung von Schäden an den Minigolfbahnen sollen Schilder mit dem Hinweis, dass die Nutzung der Anlage mit dem MGC abzustimmen wäre, aufgestellt werden.

Für den Dienstbetrieb der Feuerwehr Herfa wurde ein gebrauchter Mannschaftstransportwagen, analog zur bisherigen Praxis der restlichen Wehren der Stadt, angeschafft.

Wir geben bekannt, dass der Stadt Heringen mit Schreiben vom 03.04.2023 die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Neubau eines Hochbehälters im ST Lengers, durch den Landkreis als Genehmigungsbehörde, gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zugestellt wurde.

Der Magistrat hat beschlossen, eine Anpassung der Beförderungsentgelte (Grundpreis: 3,80 €, Fahrpreis pro Km bis Km 2: 2,80 €, Fahrpreis ab Km 2: 2,60 €, Wartezeit pro Stunde: 34,00 €) vorzunehmen. Die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Heringen (Werra) tritt am 01.06.2023 in Kraft.

Im Rahmen der Sicherstellung der Wasser- und Löschwasserversorgung im Stadtteil Kleinensee wurden weitere Planungen freigegeben. Ziel ist es hierbei, eine langfristige Wasserversorgung im Zusammenspiel mit der „Horschlitter Mulde“ herzustellen.

Der Magistrat hat die Holzverkaufspreise neu festgelegt. Zukünftig nehmen wir für Buche 30,- Euro und für Nadelholz 20,- Euro ein.

Die im Haushalt vorgesehene Anschaffung eines Sonnensegels für das fritz kunze bad nimmt Formen an. Der Auftrag zur Errichtung dessen wurde vergeben.

Im Rahmen der Versorgung im Katastrophenfall bleiben wir nicht untätig. Aus diesem Grund wurde ein Elektroplanungsbüro mit der Planung, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und der Bauüberwachung der geplanten Stromeinspeisung für die Möglichkeit der Verwendung von Notstromaggregaten beauftragt.

Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 31.03.2023 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (€)

Liquide Mittel

20.388.866,44

Geldanlagen

10.000.000,00

Liquiditätskredite

0,00

Forderungen

915.230,49

Kommunalkredite

68.662.405,25

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

5.785.794,19

Bürgermeister Iliev gibt folgende Stände per 30.04.2023 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (€)

Liquide Mittel

4.294.432,87

Geldanlagen

25.000.000,00

Liquiditätskredite

0,00

Forderungen

897.589,65

Kommunalkredite

68.670.739,25

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

5.617.552,81

Teil B

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung betr. Festlegung eines Verteilungsschlüssels nach §23 der Verbandssatzung für die WJ 2024 bis einschließlich WJ 2028

23/0153/WBV

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Protokollnotiz:

Stadtverordnete Elfriede Möller (CDU-Fraktion) nimmt ab 19:26 Uhr an der Sitzung teil. Damit erhöht sich die Anzahl der Mitglieder auf 25.

Anmerkungen:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, den Vertretern der Stadt Heringen (Werra) in der Verbandsversammlung des WBV zu beauftragen, den von der agc wasser gmbh ausgearbeiteten Verteilungsschlüssel gemäß § 23 der Neufassung der Verbandssatzung für die Gültigkeit von 5 Jahren für die Wirtschaftsjahre von 2024 bis einschließlich 2028 die Zustimmung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

4

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

25

-

-

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung betr. Schöffenwahl 2023; Aufstellung Vorschlagsliste Stadt Heringen (Werra)

23/0216/FB2-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkungen:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Jugend, Soziales und Sport bekannt.

Protokollnotiz:

1.

Stadtverordneter Michèl Patryas (SPD-Fraktion) verlässt den Raum aufgrund Widerstreit der Interessen. Damit verringert sich die Anzahl der Mitglieder auf 24.

2.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost weist gesondert auf das erforderliche Quorum von „zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl“ hin (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 24 JA-Stimmen einstimmig, die Vorschlagsliste der Stadt Heringen (Werra) für die Wahl der Schöffen (Erwachsenengerichte) in vorliegender Form. Die Vorschlagsliste ist öffentlich bekannt zu machen und bis zum 14.07.2023 beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.

-

Krack, Tanja

Lengers

-

Schäfer, Jonas

Heringen

-

Schade, Volker

Kleinensee

-

Krzywdzinski, Silke

Widdershausen

-

Schmidtke, Marcel

Wölfershausen

-

Soedje, Britta

Lengers

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

4

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

24

-

-

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung betr. Neuwahl eines Schiedsmannes / einer Schiedsfrau in Heringen (Werra)

23/0222/FB2-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkungen:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Jugend, Soziales und Sport bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, als Schiedsmann den bisherigen Amtsinhaber Claus Heymann, wohnhaft Rhönstraße 1, 36266 Heringen (Werra), zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

4

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

25

-

-

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung betr. Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Sanierung des Sportplatzes und der Umkleidekabinen in Heringen (Werra)

23/0232/FB3-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Bernd Maus, Eckhard Bock, Bernd Roos

Anmerkungen:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Protokollnotiz:

Stadtverordneter Matthias Berger (SPD-Fraktion) verlässt den Raum aufgrund Widerstreit der Interessen. Damit verringert sich die Anzahl der Mitglieder auf 24.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 16 JA-Stimmen, 8 ENTHALTUNGEN, einstimmig,

a)

die benötigten Haushaltsmittel für zusätzliche Pflegegeräte und Pflegearbeiten, für die Errichtung einer neuen Doppelgarage und eines neuen Handlaufs im Zuge der Sanierung des Sportplatzes Heringen i. H. v. rd. 115.000,00 € auf dem PSK 42401.09510000 (Sportplätze und Einrichtungen - Anlagen im Bau - Hochbau Projekt Sanierung des Sportplatzes an der Werra) außerplanmäßig bereitzustellen,

b)

die benötigten Haushaltsmittel gem. Honorarangebot vom Architekturbüro Kirschner und Partner PartGmbB für den TGA-Planer im Zuge der Sanierung der Umkleidekabinen des VFB Heringen i. H. v. 9.000,00 € auf dem PSK 42401.0700000 (Sportplätze und Einrichtungen - Anlagen der Energieversorgung und Betriebstechnik) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gem. HOAI. Es wurden bereits 5.000,00 € außerplanmäßig durch den Magistrat für die Sanierungsmaßnahme bereitgestellt.

Die Deckung kann über die vorhandenen liquiden Mittel erfolgen.

Nach Mittelbereitstellung der Stadtverordnetenversammlung sind die Aufträge an die Fa. Schmitt GmbH Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau aus Langgöns und an das Architekturbüro Kirschner und Partner PartGmbB aus Heringen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

2

WGH

4

-

-

CDU

-

-

6

SUMME

16

-

8

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung betr. Aufstellungsbeschlüsse Solarpark Heringen/ Leimbach

23/0212/FB3-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkungen:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt bekannt.

a. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heringen (Werra) zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf dem Flurstück Nr. 73, Flur 3 der Gemarkung Leimbach mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 23 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1 ENTHALTUNG gemäß § 1 Abs. 3, 3 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die 14. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 73, Flur 3 der Gemarkung Leimbach (gemäß vorliegendem Lageplan). Der Flächenumfang beträgt insgesamt ca. 3,8 Hektar.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen - Photovoltaikanlage, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Das für die Investoren tätige Planungsbüro NEIDL + NEIDL wird mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte (frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Öffentlichkeit) beauftragt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vom Investor zu tragen.

Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

b. Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Flurstück 73, Flur 3 Gemarkung Leimbach - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“, Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 23 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1 ENTHALTUNG gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 73, Flur 3 Gemarkung Leimbach (gemäß vorliegendem Lageplan). Der Flächenumfang beträgt insgesamt ca. 3,8 Hektar.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen - Photovoltaikanlagen, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Das für die Investoren tätige Planungsbüro NEIDL + NEIDL wird mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte (frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Öffentlichkeit) beauftragt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vom Investor zu tragen.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

13

1

1

WGH

4

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

23

1

1

TOP 11:

Beratung und Beschlussfassung betr. Erlass einer Anlagerichtlinie der Stadt Heringen (Werra)

23/0204/SK-01

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Anmerkungen:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, den vorliegenden Entwurf als Anlagerichtlinie der Stadt Heringen (Werra). Gleichzeitig tritt der Unterpunkt 5.2.2 „Guthaben bei Geldanstalten“ der Dienstanweisung für die Stadtkasse Heringen (Werra) vom 01.10.2017 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

4

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

25

-

-

TOP 12:

Beratung und Beschlussfassung betr. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters i. S. Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2022 (TOP 15) über den Verkauf der Leerrohrinfrastruktur zum Aufbau einer flächendeckenden FTTH-Versorgung

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Bernd Maus und Eckhard Bock

Protokollnotiz:

1.

Auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Maus findet eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 20:12 bis 20:31 Uhr statt.

2.

Auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Maus findet eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 20:41 bis 20:51 Uhr statt. Innerhalb dieser Sitzungsunterbrechung tagt der Ältestenrat und empfiehlt einen Ergänzungsantrag der SPD-, WGH- und CDU-Fraktionen zum Tagesordnungspunkt.

Beratung und Beschlussfassung betr. Ergänzungsantrag der SPD-, WGH- und CDU-Fraktionen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, den Ergänzungsantrag der SPD-, WGH- und CDU-Fraktionen. Der Magistrat wird gebeten, mit der net services GmbH in Nachverhandlung zu treten. Die net services GmbH soll dabei ein verbindliches Kaufangebot abgeben, über das die Stadtverordnetenversammlung befinden wird. Das Kaufangebot sowie Projektverlauf sollen persönlich der Stadtverordnetenversammlung durch die net services GmbH vor Beschlussfassung vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

4

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

25

-

-

Beschlussfassung betr. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters i. S. Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2022 (TOP 15) über den Verkauf der Leerrohrinfrastruktur zum Aufbau einer flächendeckenden FTTH-Versorgung:

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Bernd Maus und Eckhard Bock

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, die Beschlüsse zu TOP 15 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2022, zum Verkauf der Leerrohrinfrastruktur (Aufbau einer flächendeckenden FTTH-Versorgung), aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, mit der net services GmbH in Nachverhandlung zu treten. Die net services GmbH soll dabei ein verbindliches Kaufangebot abgeben, über das die Stadtverordnetenversammlung befinden wird. Das Kaufangebot sowie Projektverlauf sollen persönlich der Stadtverordnetenversammlung durch die net services GmbH vor Beschlussfassung vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

4

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

25

-

-

Stadtverordnetenvorsteher Rost schließt die Sitzung um 21:00 Uhr.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.05.2023 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

Heringen (Werra), 11.05.2023

gez.

gez.

Alfred Rost

Tatjana Reimer, VfAe

Stadtverordnetenvorsteher

stellv. Schriftführung