| Sitzungstermin: | Donnerstag, 17.04.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:18 Uhr |
| Ort, Raum: | Gemeinschaftshaus im ST Herfa, Eisenacher Straße 18, 36266 Heringen (Werra) |
Stadtverordnetenvorsteher
Alfred Rost
Stadtverordnete SPD-Fraktion
Bernd Maus
Simone Rost
Andreas Schäfer
Matthias Berger
Andreas Beck
Carsten Heinz
Gerd Thenert
Wolfgang Kunze
Jens Schade
Anja Schlosser-Göttlicher
Stadtverordnete WGH-Fraktion
Thomas Mötzing
Jörn Weigand
Michael Eckardt
Marie Luise Siebert
Stefan Langlotz
Bernd Wille
Stadtverordnete CDU-Fraktion
Hans-Jürgen Ruch
Elfriede Möller
Hans-Michael Herwig
Jürgen Richter
Gerhard Rudolph
Bürgermeister
Daniel Iliev, Bürgermeister
Magistratsmitglieder
Johannes Beyer, Erster Stadtrat
Michèl Patryas, Stadtrat
Evelyn Bock, Stadträtin
stellvertretende Schriftführung
Astrid Dietz, VAe Vertretung für: Matthias Hujo, VfW
von der Verwaltung
Michael Ernst, Oberamtsrat
Michael Franz, TA
Tobias Schäfer, VfW
Daniel Ruch, Bankbetriebswirt
Emily Anne Sadowski, Auszubildende
| Stadtverordnete SPD-Fraktion | |
| Lukas Diebener | entschuldigt |
| Monika Scheidt | entschuldigt |
| Fabian Peter | entschuldigt |
| Tim Helbing | entschuldigt |
| Dieter Eimer | entschuldigt |
| Stadtverordnete WGH-Fraktion | |
| Oliver Kühnel | entschuldigt |
| Simone Kühnel | entschuldigt |
| Fritz Walter | entschuldigt |
| Stadtverordnete CDU-Fraktion | |
| Eckhard Bock | enschuldigt |
| Magistratsmitglieder | |
| Detlef Scheidt, Stadtrat | entschuldigt |
| Helmut Bode-Nohr, Stadtrat | entschuldigt |
| Reinhold Schwalbach, Stadtrat | entschuldigt |
| Schriftführung | |
| Matthias Hujo, VfW | entschuldigt |
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat – an der Spitze Herrn Bürgermeister Daniel Iliev – sowie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Außerdem begrüßt er Herrn Eisenberg von der Hersfelder Zeitung sowie die zahlreich erschienenen Gäste.
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass die Einladung gemäß § 56. Abs. 1 und § 58 Abs. 1 HGO i. V. m. § 7 Abs. 3 GO verkürzt erfolgte, die Ladung spätestens am Tag vor dem heutigen Sitzungstag vorlag und auf der Einladung ausdrücklich auf die verkürzte Ladung hingewiesen wurde.
Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass zurzeit 22 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.
Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost
Es ergehen keine Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.
Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 27.03.2025 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 27.03.2025 geschlossen.
Der Bericht ist allen anwesenden Stadtverordneten vor Beginn der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden.
BERICHT DES MAGISTRATS
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.04.2025
- Magistratssitzungen vom 31.03.2025 – 14.04.2025 -
Analog zum Urteil gegen die Stadt Kassel, wonach deren Straßenbeitragssatzung nichtig sei und aus diesem Grund den Klägerinnen und Klägern gezahlte Straßenbeiträge zurückzuzahlen seien, hat der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) nun beschlossen, die aus dem Jahr 2019 ergangenen Straßenbeitragsbescheide für die Ortsdurchfahrt Herfa aufzuheben. Betroffen hiervon sind lediglich diejenigen Anlieger, die gegen die seinerzeit erlassenen Bescheide geklagt hatten. Der rückzuzahlende Betrag beläuft sich auf 79.880,89 Euro zzgl. Zinsen und Gerichtskosten. Die seit dem 11. März 2005 geltende Straßenbeitragssatzung der Stadt Heringen (Werra) ist in der gefassten Form damit nicht rechtmäßig. Sie bevorteile – so dem Gericht folgend – die Anlieger im Bereich der Ortsdurchfahrten. Ortsdurchfahrten in der Stadt Heringen (Werra) sind – wie im Falle der Ortsdurchfahrt des Stadtteils Herfa – in der Baulastträgerschaft des Landes Hessen. Wohingegen sich die Gehwege als abzurechnende Verkehrsanlagen in der Baulastträgerschaft der Stadt Heringen (Werra) befinden und als solche überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Die Stadt Heringen (Werra) entschied sich 2005 – um die Kosten für die betroffenen Anlieger im Rahmen zu halten – für einen städtischen Anteil von 55 Prozent. Die Anlieger mussten sich am beitragsfähigen Aufwand mit 45 Prozent beteiligen. Diese Aufteilung der beitragsfähigen Kosten verstoße jedoch gegen das Vorteilsprinzip. Die Stadt Heringen (Werra) verstößt damit gegen geltendes Recht, da sie die Bürgerinnen und Bürger zu stark entlasten wollte in der Vergangenheit.
Der Magistrat gestattet dem örtlichen Kaliproduzenten die Einzäunung einer Fläche von 15 m x 3 m auf den Flurstücken Gemarkung Heringen, Flur 1, Flurstücke 81/2 und 306/4. Die Einzäunung soll den Stellplatz des Containers für Schwimmgut einzäunen. Es wird ein entsprechendes Entgelt in Höhe von 65,00 € gezahlt. Die Laufzeit wird auf unbestimmte Zeit festgelegt.
Die Freigabe der Sanitärobjekte im Rahmen der Sanierung des Bürgerhauses ist gemäß vorgestellter Bemusterungsliste vom 28.03.2025 erfolgt.
Dem Antrag auf Nutzung des Festplatzes für das Gastspiel eines Zirkus im Zeitraum vom 12.05. – 19.05.2025 gegen Zahlung einer Gebühr i.H.v. 200 Euro wurde stattgegeben.
Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 31.03.2025 bekannt:
| Gesamt/Art | Betrag (€) |
| Liquide Mittel | 88.099,57 |
| Geldanlagen | 0,00 |
| Liquiditätskredite | 1.170.00,00 |
| Forderungen Personenkonten (Steuern, Abgaben, Wasser) | 378.313,37 |
| Kommunalkredite | 71.456.746,75 |
| Jahreseinnahmen Gewerbesteuer | 726.151,90 |
Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungsliste / Aktualisierungen (Stand: 08.04.2025) zum Haushalt 2025.
Abstimmungsergebnis:
|
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 11 | - | - |
| WGH | 6 | - | - |
| CDU | 4 | 1 | - |
| SUMME | 21 | 1 | - |
Protokollnotiz: Die Beratungen über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025, das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2025 erfolgen gemeinsam. Die Beschlussfassungen erfolgen getrennt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Aktualisierung der Haushaltssatzung mit –plan inkl. Anlagen (unter Berücksichtigung der Änderungsliste) als Haushaltssatzung mit –plan für das Haushaltsjahr 2025.
Abstimmungsergebnis:
|
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 11 | - | - |
| WGH | 6 | - | - |
| CDU | 4 | 1 | - |
| SUMME | 21 | 1 | - |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Aktualisierung des Investitionsprogramms (unter Berücksichtigung der Änderungsliste) als Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 zum Haushalt 2025.
Abstimmungsergebnis:
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| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 11 | - | - |
| WGH | 5 | - | 1 |
| CDU | 4 | 1 | - |
| SUMME | 20 | 1 | 1 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Aktualisierung des Haushaltssicherungskonzeptes (unter Berücksichtigung der Änderungsliste) als Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2025.
Abstimmungsergebnis:
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| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 11 | - | - |
| WGH | 6 | - | - |
| CDU | 4 | 1 | - |
| SUMME | 21 | 1 | - |
Stadtverordnetenvorsteher Rost schließt die Sitzung um 19:18 Uhr.
Die Niederschrift über die Sitzung vom 17.04.2025 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.
| gez. | gez. |
| Alfred Rost | Astrid Dietz, VAe |
| Vorsitz | stellv. Schriftführung |