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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 29/2023
Aus dem Rathaus
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Hinweis Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr

Als Wirtschaftswege bezeichnet man im allgemeinen Feld- und Waldwege, die überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Diese Wege sind auch ohne eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung einer Verbotsbeschilderung generell für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Durch das unrechtmäßige Befahren entstehen nicht nur erhebliche Behinderungen für all die Menschen, die diese Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Naherholung nutzen wollen, sondern es kommt auch zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Land- und Forstwirtschaft, die auf die Nutzung dieser Wege angewiesen sind. Auch Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden durch den unerlaubten Kraftfahrzeugverkehr erheblich beeinträchtigt.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es keine Rolle spielt, ob manche diese Wege als einfache Abkürzung nutzen, oder ob andere meinen, zu Aussichtspunkten im Wald mit dem Auto fahren zu müssen.

Das unrechtmäßige Befahren von Wald- und Feldwegen wird gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Entsteht gar ein Unfall, können bis zu 145 Euro Geldbuße auf den Verursacher zukommen. Schwerer wiegen jedoch normalerweise die zivilrechtlichen Folgen. Der Unfallverursacher muss in der Regel die Kosten des Geschädigten tragen und ggf. Schmerzensgeld zahlen. Die Haftpflichtversicherung könnte zudem Regress fordern, wenn es sich um fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten handelt.

Ordnungsamt