Landwirtschaftliche Gebäude bieten Schadnagern wie z. B. Wanderratte und Hausmaus viele Schlupfmöglichkeiten. Wanderratten zählen zu den Hygieneschädlingen; durch Verunreinigungen übertragen sie zwangsläufig eine Vielzahl von Krankheiten und Viren. Bei nachgewiesenem Befall, sind an von Ratten aufgesuchten Stellen (Laufgänge) ca. 200 g Köder in Köderboxen, für Haustiere unzugänglich und vor Nässe geschützt, auszulegen. „Futterstellen“ regelmäßig kontrollieren. Köder so lang auslegen, bis kein Fraß mehr festgestellt wird. Die Hausmaus ist ein Vorratsschädling und hält sich überwiegend in trocknen Räumen auf. Sie frisst neben Lebens- und Futtermitteln Papier, Textilien, Leder und andere Materialien. Bekämpfung ähnelt der der Wanderratte. Den Köder - ca. 20 g Portionen - in Köderboxen, an den Laufgängen der Mäuse auslegen.
Ab Juli 2026 beziehungsweise 2027 wird die Gesetzgebung zur Thematik geändert.
Die Heckenpflege beschäftigt Bauhöfe und Landwirte gleichermaßen: Wie lässt sich diese ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzen? Oft gelten Hecken als Störfaktoren, weil sie im Weg sind oder in Flächen wachsen. Deshalb werden sie vielerorts jährlich seitlich gemulcht - mit dem Ergebnis, dass Hecken unten verkahlen. Der ökologische Wert der Hecke geht verloren! Sinnvoller ist die Methode des „Auf-den-Stock-Setzen“: Die Gehölze werden 20-30 cm über dem Boden geschnitten, treiben von unten wieder aus und bieten weiterhin wichtigen Lebensraum für Tiere. Gleichzeitig reduziert sich der Pflegeaufwand auf circa alle 10-15 Jahre. Wichtig dabei ist abschnittsweises Vorgehen. Maximal ein Drittel der Hecke sollte pro Jahr gepflegt werden. Der LPV hat hierzu einen kostenlosen Flyer erstellt, der alles Wichtige zusammenfasst.