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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Mittwoch, 25.05.2022

Sitzungsbeginn:

19:02 Uhr

Sitzungsende:

20:53 Uhr

Ort, Raum:

Bürgerhaus Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17a, 36266 Heringen (Werra)

Anwesend

Stadtverordnetenvorsteher

Alfred Rost

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Bernd Maus

Lukas Diebener

Simone Rost

Andreas Schäfer

Michèl Patryas

ab 20:11 Uhr

Monika Scheidt

Matthias Berger

Andreas Beck

Fabian Peter

Carsten Heinz

Tim Helbing

Gerd Thenert

Wolfgang Kunze

Jens Schade

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Ute Marhold

Marie Luise Siebert

Michael Eckardt

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Elfriede Möller

Eckhard Bock

Hans-Michael Herwig

Jürgen Richter

Gerhard Rudolph

Bürgermeister

Daniel Iliev

Magistratsmitglieder

Johannes Beyer, Erster Stadtrat

Detlef Scheidt, Stadtrat

Nicole Heinz, Stadträtin

Schriftführung

Matthias Hujo, VfW

von der Verwaltung

Michael Ernst, Oberamtsrat

Tobias Schäfer, VfW

Tatjana Reimer, VfAe

Kai Adam, AM

Astrid Heinz, VAe

Michael Franz, TA

Bernd Roos, VBW

Daniel Ruch, Bankbetriebswirt

Heiko Habermann, Betriebsleiter

Johanna Thomas, Auszubildende

Manuel Brandes, Praktikant

Abwesend

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Dieter Eimer

entschuldigt

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Hans Ries

entschuldigt

Thomas Mötzing

entschuldigt

Oliver Kühnel

entschuldigt

Jörn Weigand

entschuldigt

Simone Kühnel

entschuldigt

Fritz Walter

entschuldigt

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Hans-Jürgen Ruch

entschuldigt

Magistratsmitglieder

Evelyn Bock, Stadträtin

entschuldigt

Helmut Bode-Nohr, Stadtrat

entschuldigt

Hagen Hildwein, Stadtrat

entschuldigt

Gäste:

Joachim Schmidt, BA Projekt GmbH & Co.KG

Teil A

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19:02 Uhr und begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat – an der Spitze Herrn Bürgermeister Daniel Iliev - sowie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Außerdem begrüßt er Herrn Eisenberg von der Hersfelder Zeitung sowie die erschienenen Gäste.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass die Einladung gemäß §§ 58 HGO i. V. m. § 7 Abs. 3 GO frist- und ordnungsgemäß erfolgte und zwischen dem Zugang der Ladung und dem heutigen Sitzungstag mindestens zehn Tage lagen.

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass zurzeit 22 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.

TOP 3: Feststellung der Tagesordnung

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Bürgermeister Daniel Iliev zieht seinen Antrag zum Tagesordnungspunkt 19 betr. „Sargbestattungen in Rasengrabstätten“ zurück. Es wird um Anbringung einer Protokollnotiz gebeten (siehe TOP 19).

Ferner ergehen keine weiteren Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.

TOP 4: Bericht des Stadtverordnetenvorstehers

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 24.03.2022 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 24.03.2022 geschlossen.

Des Weiteren informiert Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, dass die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.09.2022 auf den 15.09.2022 verschoben wurde. Die Sitzungen der Fachausschüsse werden analog um eine Woche verschoben. Die Änderung der Sitzungstermine wurde bereits den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Magistrat mitgeteilt.

Die Anwesenden erheben sich für eine Gedenkminute zu Ehren von Alfred Störl und Thomas Günter Schlosser. Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost verliest den Nachruf und würdigt das Wirken der Verstorbenen.

TOP 5: Bericht des Magistrats

Der Bericht des Magistrats ist allen anwesenden Stadtverordneten vor Beginn der Sitzung ausgehändigt worden:

Der Magistrat hat den Wirtschaftsplan des Forstamts Rotenburg für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen. Ferner wurde beschlossen, den Wirtschaftsplan anzuerkennen. Die Ansätze betragen:

Ertrag: 19.932 Euro; Aufwand: 52.289 Euro

Der tatsächliche Aufwand wird sich jedoch nach den im Haushaltsplan der Stadt Heringen (Werra) eingestellten Mitteln richten.

Nach der Begehung eines Elektro-Prüfers musste die Mehrzweckhalle in Widdershausen mit sofortiger Wirkung aufgrund von „Gefahr in Verzug“ geschlossen werden. Die Elektrik wurde sofort vom Netz genommen. Angesichts der Höhe von mehr als 100.000 Euro kalkulierten Kosten zur Instandsetzung, hat der Magistrat beschlossen, eine grundhafte Sanierung des Gebäudes im kommenden Jahr anzustreben. Nun rächt sich der massiv aufgelaufene Sanierungsstau unserer Liegenschaften der vergangenen Jahre und Jahrzehnte.

Der Magistrat hat beschlossen, dass ein Interessenbekundungsverfahren zur Findung eines Ingenieurbüros für die Planung des Ausbaus/Neubaus der Radwege auf der D-Route4/ Euro-Velo-Route 13 im Stadtgebiet von Heringen durchgeführt wird und hierzu ein Fachbüro beauftragt. Laut Zuwendungsbescheid vom 13.12.2021 des Bundesamts für Güterverkehr ist für die Durchführung des Vorhabens eine Zuwendung von 1.347.366,00 € bewilligt.

Für die Erbringung sozialer Hilfen in unserer Stadt hat der Magistrat einen Leistungsvertrag mit der Drogenhilfe Nordhessen e.V. abgeschlossen. Ziel des Vertrags ist die sozialraumorientierte Sucht- und Jugendhilfe mit Lebensberatung. Wir freuen uns auf eine gedeihliche Zusammenarbeit.

Angesichts sich häufender Beschwerden, dass Wildtiere Blumen und Gestecke auf städtischen Friedhöfen anfressen bzw. auffressen würden, hat der Magistrat beschlossen, grundsätzlich vorgetragene Kosten für durch äußere Einflüsse beschädigte Bepflanzungen auf Gräbern der städtischen Friedhöfe nicht zu erstatten.

Die Sanierung der Friedhofshalle Widdershausen ist in vollem Gange. Voraussichtlich im Spätsommer sollten die Arbeiten abgeschlossen sein.

Am Friedhof Leimbach wurde eine neue Wasserzapfstelle gesetzt.

Die Abrechnung der ev. Kindertagesstätte Kleinensee für das Rechnungsjahr 2021 ist eingetroffen. Daraus ergibt sich eine Rückzahlung an die Stadt Heringen in Höhe von 69.218,80 Euro.

Das Kirchkreisamt Bad Hersfeld als Träger der Kita Kleinensee hat für Umbaumaßnahmen sowie die Errichtung eines Zaunes finanzielle Unterstützung bei der Stadt angefragt. Angesichts nicht vorhandener Haushaltsmittel konnten wir hier leider nicht unterstützen.

Im Rahmen der weiteren Digitalisierung der Verwaltung haben wir neue Präsentations- und Konferenztechnik in Auftrag gegeben.

Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14a „In der Waitzau“ sowie der Planung einer neuen Werkszufahrt wurde mit dem örtlichen Fertighausbau-Hersteller ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser regelt u.a. die Kostenübernahme des anfallenden Planungsprozesses.

Der Magistrat hat auf Initiative des Bürgermeisters beschlossen, Menschen, die in Heringen Schutz und Obhut gesucht und gefunden haben, Eintritte in städtische Einrichtungen wie fritz kunze bad während der Sommerbadesaison oder dem Kalibergbau-Museum kostenlos zu ermöglichen.

Das Land Hessen möchte in diesem Jahr das Gesetz über das nationale Naturmonument „grünes Band“ verabschieden. Hierzu hat der Bürgermeister eine Stellungnahme über mögliche Konflikte auf der Heringer Gemarkung verfasst und an die Landesregierung adressiert.

Angesichts der in den vergangenen Jahrzehnten und gerade jetzt massiv gestiegenen Betriebskosten, hat der Magistrat beschlossen, den Heringer Vereinen, die eigene Vereinsräume bewirtschaften, mit einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Betriebskosten des vergangenen Jahres, maximal jedoch 2.000 EUR, ab dem Betriebsjahr 2021 zu gewähren.

Der Magistrat hat zudem beschlossen, der Triathletenschmiede Werratal e. V. zur Anschaffung bzw. Erweiterung eines Informations-Setups für Wettkämpfe als langlebiges Vereinsgerät einen Zuschuss in Höhe von max. 170,43 EUR (= 20 % von 852,15 EUR Anschaffungskosten) zu gewähren.

Wir haben Regenerationsmaßnahmen für die Sportplätze in Kleinensee und Wölfershausen beschlossen.

Wir freuen uns, dass wir in diesem Jahr wieder auf unsere Partnerstädte treffen. Kürzlich ist die Einladung für das diesjährige Heimat- und Schützenfest der Stadt Heringen (Helme) bei uns eingegangen. Wir werden mit einer städtischen Delegation von vier Personen teilnehmen.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 18 vom 2. Mai 2022 wurde die Genehmigung für die Kapazitätserweiterung der bestehenden Anlage der EEW Energy from Waste Heringen GmbH zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen veröffentlicht.

Zum Sonderbetriebsplan „Abbruch ehemalige NMg-Anlage am Standort Wintershall“ der K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, bestehen keine Anregungen und Bedenken, sofern die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen eingehalten werden. Ebenso verhält es sich mit der 2. Ergänzung zum Sonderbetriebsplan, der geplanten Kapazitätserweiterung des bestehenden untertägigen temporären Zwischenspeichers Grube Wintershall-Hattorf.

Auch im kommenden Ausbildungsjahr stellt der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) wieder einen Ausbildungsplatz für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)“ zur Verfügung.

Wir freuen uns, dass wir für die angedachte Stelle als Hausmeister:in für die städtischen Liegenschaften und Objekte einen geeigneten Bewerber gefunden haben.

Ein Betreiber möchte einen Funkmast für den Betrieb und die Unterhaltung von Funkstationen in der Gemarkung Kleinensee (Bereich Bodesruh) errichten. Damit soll das Angebot diverser Telekommunikationsgesellschaften verbessert werden.

Bürgermeister Iliev gibt folgende Stände per 31.03.2022 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (€)

Liquide Mittel

23.401,44

Liquiditätskredit

-350.000,00

Forderungen

1.291.131,21

Kommunalkredite

56.220.077,86

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

2.334.349,05

Der oben angeführte Liquiditätsbedarf in Höhe von 326.598,56 € beinhaltet investive Maßnahmen in Höhe von 2.151.764,70 €, die bereits ausgezahlt wurden. Demnach belaufen sich die liquiden Mittel ohne Vorfinanzierungen tatsächlich auf 1.825.166,14 €.

TOP 6:

Bekanntgabe der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren

22/0171/FB4

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Bekanntgabe der Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren zur Kenntnis.

TOP 7:

Verlosung von drei Heringen-Gutscheinen für ehrenamtliche Wahlhelfer/innen

22/0195/FB2

Redner: Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Besonderer Wahlleiter Kai Adam

Anlässlich der Bürgermeisterwahl am 06.03.2022 wurden drei Heringen-Gutscheine als Dank für die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen ausgelost. Diese werden in der heutigen Sitzung verlost. Die Lose werden von der Auszubildenden Johanna Thomas gezogen.

Die Gewinner sind:

1. Timo Jakob

2. Bernd Maus

3. Carsten Heinz

Teil B

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 06.03.2022

22/0185/FB2

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung mit, dass nach § 25 KWG keine Einsprüche vorliegen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 06.03.2022 gemäß § 50 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. § 74 Kommunalwahlordnung (KWO).

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

-

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung betr. Integration der Stadtwerke Heringen (Werra) in den Haushalt der Stadt Heringen (Werra)

21/0571/FB7-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Betriebsleiter Heiko Habermann

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig,

1.

die Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs „Stadtwerke Heringen (Werra)“ und zur Aufhebung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Heringen (Werra) in der vorliegenden Form sowie

2.

den bisherigen Eigenbetrieb „Stadtwerke Heringen (Werra)“ als Teilhaushalt (Produkt 53301 Wasserversorgung und 11103 Finanzen), mit Wirkung zum 01.01.2023 in den Haushalt der Stadt zu integrieren. Der Stellenplan der Stadt ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

-

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung betr. Grundstücksangelegenheit; Verkauf von städtischen Grundstücken Gemarkung Heringen

22/0135/FB3-02

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, die städtischen Grundstücke Gemarkung Heringen Flur 11, Flurstücke 213/44 (Dickesstraße – Gebäude und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft), 142/0 (An der Dickesstraße -Weg), 46/5 (Dickesstraße 1 – Grundstück) und Flur 12, Flurstück 217/0 (An der Dickesstraße -Weg) mit einer Gesamtgröße von 694,13 m² zum Grundstückspreis von 12,50 €/m² und somit zum Gesamtgrundstückspreis von 8.676,63 € zu verkaufen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf trägt der Erwerber. Der Kaufpreis von 8.676,63 € wird auf dem PSK 52101.051000000 (Bauverwaltung – bebaute Grundstücke, allgemeiner Grundstücksverkauf) verbucht.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

-

TOP 11:

Beratung und Beschlussfassung betr. Grundstücksangelegenheit; Abschluss eines Optionsvertrages betr. Erweiterung REWE-Markt

22/0145/FB3-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Joachim Schmidt (BA Projekt GmbH & Co.KG)

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Protokollnotiz:

Vor Beratung und Beschlussfassung erfolgt eine Präsentation des geplanten Vorhabens durch Herrn Joachim Schmidt, BA Projekt GmbH & Co.KG. Fragen aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung werden beantwortet.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, eine Teilfläche (ca. 1.597 m²) des städtischen Grundstücks “Im Langen Roth” Gemarkung Heringen, Flur 2, Flurstück 166/8 (Gesamtgröße von 15.786 m²) zu einem Preis von ca. 47.910,00 € (30,00 €/m²) an die Fa. Ottenbruch Grundstücksverwaltung GmbH, Neuhausen, zu verkaufen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf trägt der Erwerber. Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages ist zur Sicherstellung der planerischen Vorbereitung ein gleichlautender Optionsvertrag mit einer Bindefrist bis zum 31.05.2023 abzuschließen. Der genannte Kaufpreis wird auf dem PSK 52101.05000000 (Bauverwaltung – unbebaute Grundstücke, allgemeiner Grundstücksverkauf) verbucht.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

-

TOP 12:

Beratung und Beschlussfassung betr. Grundstücksangelegenheit; Verkauf von städtischen Grundstück Gemarkung Heringen

22/0150/FB3-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig,

1.

das städtische Grundstück Gemarkung Heringen, Flur 2, Flurstück 56/1, einschließlich das aufstehende Gebäude, das seinerzeit vom VFL Leimbach errichtet wurde, zum Gesamtpreis von 10.600,00 € zu verkaufen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf trägt der Erwerber.

2.

Der Kaufpreis für das Grundstück in der Gemarkung Heringen, Flur 2, Flurstück 56/1, in Höhe von 5.600,00 € wird auf dem PSK 52101.05100000 (Bauverwaltung – bebaute Grundstücke, allgemeiner Grundstücksverkauf) verbucht.

3.

Der Betrag in Höhe von 5.000,00 € wird als Entschädigungszahlung an den VFL Leimbach weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

-

TOP 13:

Beratung und Beschlussfassung betr. Kommunaler Archivverbund Hersfeld-Rotenburg; hier: 1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wg. Beitritt der Gemeinden Cornberg und Niederaula

22/0175/FB1

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig,

a)

dem Beitritt der Gemeinde Cornberg und der Marktgemeinde Niederaula zum kommunalen Archivverbund Hersfeld-Rotenburg und der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen sowie

b)

den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung der Kooperationsvereinbarung als öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Archivierungsaufgaben nach dem Hessischen Archivgesetz durch das Interkommunale Kreisarchiv Nordhessen im Auftrag des Kommunalen Archivverbundes Hersfeld-Rotenburg abzuschließen.

Der Magistrat wird mit der rechtsverbindlichen Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (hier: 1. Änderung) beauftragt. Dem Fachdienst Interkommunales Archivwesen beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist von diesem Beschluss ein beglaubigter Auszug aus dem Sitzungsprotokoll zu übersenden.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

-

TOP 14:

Beratung und Beschlussfassung betr. Antragstellung auf Verleihung der Bezeichnung "Kalistadt" als Namenszusatz für die Stadt Heringen (Werra) beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gemäß §13 Absatz 2 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

22/0205/FB5

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Jugend, Soziales und Sport bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. März 2018 (TOP 12) aufzuheben und erneut zu fassen. Damit wird der Magistrat beauftragt, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gemäß §13 Absatz 2 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) einen Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „Kalistadt“ als Namenszusatz für die Stadt Heringen (Werra) zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

14

-

-

WGH

1

-

2

CDU

4

-

1

SUMME

19

-

3

TOP 15:

Beratung und Beschlussfassung betr. Verkauf der Leerrohrinfrastruktur zum Aufbau einer flächendeckenden FTTB-Versorgung

22/0216/FB4

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Matthias Berger

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Protokollnotiz:

1.

Stadtverordneter Michel Patryas (SPD-Fraktion) nimmt ab 20:11 Uhr an der Sitzung teil. Damit erhöht sich die Anzahl der Mitglieder auf 23.

2.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost unterbricht die Sitzung in der Zeit von 20:18 Uhr bis 20:28 Uhr für eine Pause.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig,

1.

den Magistrat mit der Aufhebung des bestehenden Pachtvertrages mit der net services GmbH zum 31.12.2022 bzw. zum erfolgreichen Ende der Vorvermarktungsphase zu beauftragen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Verkauf dann erfolgt, wenn die Umsetzung tatsächlich realisiert wird.

2.

Den Magistrat mit dem Abschluss des geprüften Kooperationsvertrages zu beauftragen und

3.

den Magistrat mit dem Abschluss eines Vertrages zum Verkauf des Leerrohrnetzes gem. der Konditionen des als Tischvorlage vorliegenden Kaufangebotes an die net services Netz GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beauftragen. Im Kaufvertrag ist darüber hinaus festzulegen, dass im Falle eines Zahlungsverzuges oder der Nichtumsetzung des FTTB-Ausbaus, die Leerrohrinfrastruktur an die Stadt Heringen (Werra) zurückfällt und der Kaufpreis zurück zu erstatten ist.

Der Kaufvertrag ist vor Unterschrift durch das Büro Muth & Partner juristisch zu prüfen und der Kommunalaufsicht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

2

-

1

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

1

TOP 16:

Beratung und Beschlussfassung betr. Fortführung der LEADER-Organisationsstrukturen im Rahmen der Regionalentwicklung in der Region Hersfeld-Rotenburg in den Jahren 2023 bis 2027 (plus 2 Jahre)

22/0220/FB5

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

1.

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Bewerbung um die Anerkennung als LEADER-Region 2023 bis 2027, der Erarbeitung einer lokalen Entwicklungsstrategie sowie der Organisation der regionalen Entwicklungsgruppe (Regionalforum) nach den Vorgaben der EU und des Landes Hessen einstimmig zu. Der Magistrat wird mit der Abwicklung beauftragt.Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Fortführung des Regional-forums Hersfeld-Rotenburg in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg ab dem 01.01.2023 einstimmig zu. Sollten über die aktuell bekannten Kriterien für die Anerkennung als LEADER-Region 2023 bis 2027 weitere Anforderungen durch das Land Hessen formuliert werden, so sind die Organisationsstrukturen an die vorgegebenen Anforderungen anzupassen. Sobald eine abschließende Entscheidung hierzu vorliegt, werden die Kommunen über die gefasste Struktur informiert. Die ggf. notwendigen Satzungsänderungen im Gesellschaftervertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH sind herbeizuführen. Der Magistrat wird mit der Vornahme der entsprechenden Satzungsänder­ungen beauftragt.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, sich im Falle der erneuten Anerkennung als LEADER-Region 2023 bis 2029 an den ungedeckten Kosten des Regionalforums zu beteiligen. Diese beinhaltet die Besetzung des Regionalmanagements mit 2,0 Facharbeitskräften bis zum Ende des Förderzeitraums (Ende 2027) und zwei Jahre darüber hinaus bis Ende 2029 nach den Vorgaben der Richtlinien der EU und des Landes Hessen. Weiterhin beinhaltet die Kostenplanung einen Finanzierungsanteil für die jährliche Bereitstellung des Förderangebots Regionalbudget mind. bis Ende 2029. Die Veranschlagung erfolgt für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 und zwei Jahre darüber hinaus bis Ende 2029 im Rahmen der kommunalen Haushaltsaufstellung. Eine mögliche LEADER-Förderung zur Finanzierung des Regionalmanagements – soweit bis zum aktuellen Zeitpunkt bekannt - wird in der Kostenaufstellung bereits berücksichtigt. 20% der anfallenden Kosten trägt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, 80% der Kosten sind von den Städten und Gemeinden der Region zu finanzieren. Grundlage der Verteilung der kommunalen Kostenanteile sind die Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen zum Stichtag 30.06.2021 (Hess. Landesamt für Statistik). Der Kostenverteilungsschlüssel als Finanzierungsgrundlage liegt der Beschlussfassung bei. Der jährlich anfallende Kostenanteil der Stadt Heringen (Werra) an der Gesamtfinanzierung der LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg beträgt 5.346,20 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen in den Jahren 2023 bis 2027 und zwei Jahre darüber hinaus bis Ende 2029 im städtischen Haushalt unter dem PSK 57101.71250000 (Wirtschaftsförderung - Zuschüsse für laufend Zwecke an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen; Beiträge Wirtschaftsförderungsgesellschaft und LEADER) im Teilergebnishaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

23

-

-

TOP 17:

Beratung und Beschlussfassung betr. Bauleitplanverfahren Stadt Heringen (Werra), Bebauungsplan "Sondergebiet Ausflugsgaststätte Knallhütte"

22/0224/FB3

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig,

1.

die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen.

2.

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Ausflugsgaststätte Knallhütte“ wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

3.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des o. g. Bebauungsplanes wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.

4.

Die Änderungsplanung des Flächennutzungsplanes ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Ausflugsgaststätte Knallhütte“ wird nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

3

-

-

CDU

5

-

-

SUMME

23

-

-

TOP 18:

Beratung und Beschlussfassung betr. Sanierung des Sportplatzes an der Werra in der Kernstadt Heringen;

Bereitstellung der Mittel für 2022

22/0244/FB3

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, für den vorzeitigen Abschluss der Maßnahme „Sanierung des Sportplatzes an der Werra in der Kernstadt Heringen“ auf dem PSK 42401.09510000 (Sportplätze und Einrichtungen – Anlagen im Bau – Hochbau, Sanierung des Sportplatzes an der Werra) überplanmäßige Haushaltmittel in Höhe von 1.361.000,00 € bereit zu stellen. Auf dem PSK 42401.36400000 (Sportplätze und Einrichtungen, Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen vom Bund) sind 607.500,00 € für die Zuweisungen überplanmäßig einzustellen. Der zusätzliche Deckungsbedarf in Höhe von 753.500,00 € kann durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Grund der Gewerbesteuererträge durch Überschüsse des Ergebnishaushaltes entstehen wird, finanziert werden. In oben angeführten Ansätzen sind die Veranschlagungen aus dem Investitionsprogramm für das Jahr 2023 (Auszahlungen 675.000,00 € und Einzahlungen 607.500,00 €) enthalten. Diese werden im Haushalt 2023 nicht mehr berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

15

-

-

WGH

2

-

1

CDU

5

-

-

SUMME

22

-

1

TOP 19:

Beratung und Beschlussfassung betr. Antrag des Bürgermeisters i. S. Sargbestattungen in Rasengrabstätten

22/0221/BGM

Der Antrag des Bürgermeisters i.S. Sargbestattungen in Rasengrabstätten wurde zurückgezogen.

Protokollnotiz:

Bürgermeister Daniel Iliev weist darauf hin, dass eine Beratung und Beschlussfassung seines Antrags erst nach angeforderten Stellungnahmen der Ortsbeiräte sowie jeweils in den Stadtteilen durchzuführenden Bürgerinformationsveranstaltung erfolgen soll. Damit soll ein möglichst breites Stimmungsbild erreicht werden.

Teil C

TOP 20: Einführung, Verpflichtung und Vereidigung des hauptamtlichen Bürgermeisters und Aushändigung der Ernennungsurkunde

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Erster Stadtrat Johannes Beyer, Bürgermeister Daniel Iliev

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost erklärt, dass Herr Daniel Iliev am 06.03.2022 zum hauptamtlichen Bürgermeister wiedergewählt worden ist und nunmehr unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum hauptamtlichen Bürgermeister für die am 01.07.2022 beginnende Amtszeit von sechs Jahren ernannt wird.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost nimmt die Amtseinführung des hauptamtlichen Bürgermeisters vor und verpflichtet ihn durch Handschlag gemäß § 46 Abs. 1 HGO auf gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.

Erster Stadtrat Johannes Beyer verliest die Urkunde und händigt dem hauptamtlichen Bürgermeister Daniel Iliev die Ernennungsurkunde aus.

Danach leistet der hauptamtliche Bürgermeister Daniel Iliev vor Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost den Diensteid. Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost macht darauf aufmerksam, dass der Diensteid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann. Der Diensteid hat nach § 47 Hessisches Beamtengesetz (HBG) folgenden Wortlaut:

Diensteid:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

Nach der Vereidigung gibt der wiedergewählte Bürgermeister Daniel Iliev eine persönliche Erklärung ab und bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost schließt die Sitzung um 20:53 Uhr.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 25.05.2022 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

Heringen (Werra), 25.05.2022

gez.

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Alfred Rost

Matthias Hujo, VfW

Stadtverordnetenvorsteher

Schriftführer