Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken, vom 17.04.2023, Az. 551ppb/048-2021#014, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 31.07.2023 bis 14.08.2023 im Raum 1.8 des Rathauses, Obere Goethestraße 17 in 36266 Heringen (Werra) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, eingesehen werden.
Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter:
eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).