Titel Logo
Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Regierungspräsidium Kassel

Abteilung Umweltschutz

Gz.: 0030-31.2-079j632-00019#2019-00001; WSG-ID 632-105

Bekanntmachung

Die Stadt Heringen (Werra) hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Quelle Wölfershausen“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweise betroffen:

  • Gemarkungen Heringen und Wölfershausen der Stadt Heringen (Werra).

Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Orientierungskarte einen Überblick.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit

vom 8. August 2025 bis 7. Oktober 2025

bei dem

Magistrat der

Stadt Heringen (Werra)

Obere Goethestraße 17

36266 Heringen

im Erdgeschoss, Zimmer 1.11,

zu folgenden Zeiten:

montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags von 14:00 bis 15:30 Uhr und

donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr,

zur Einsicht aus.

Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 8. August 2025, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de, Veröffentlichungen/Öffentliche Bekanntmachungen, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).

Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 7. November 2025 schriftlich

oder zur Niederschrift beim

Magistrat der

Stadt Heringen (Werra)

Obere Goethestraße 17

36266 Heringen

und dem

Regierungspräsidium Kassel

- Obere Wasserbehörde -

Hubertusweg 19

36251 Bad Hersfeld

unter Angabe des Geschäftszeichens

(Gz.: 0030-31.2-079j632-00019#2019-00001) vorgebracht werden.

Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:

Besuche/Vorsprachen im Dienstgebäude des RP Kassel, Standort Bad Hersfeld, sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2825) möglich.