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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 32/2022
Vereine und Verbände
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Das ehemalige Rittergut Kleinensee

Die erste Erwähnung über dieses Gut fand man in einem Schreiben, das 1437 Margarete von Heringen an die Kreuzberger Äbtissin richtete. Sie schrieb, dass sie ihr ererbtes Gut am See, Hopfenberg genannt, ihrem Schwager Kurt von Romerode, der 1437 in Wenigentaft lebte, erblich verkauft habe. Zuvor sei dieses Gut schon an die Romerod zu Wildecke (also vor 1413 !) teilweise versetzt gewesen.

Es ist anzunehmen, dass das Gut die erste Ansiedlung darstellte. Nach alten Aufzeichnungen war das Gut in Kleinensee ein Lehensgut, zu dem ein Grossteil der Ländereien in der Gemarkung und etwa 100 Morgen Wald gehörten.

Noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Einwohner von Kleinensee dem Gutsherrn dienstverpflichtet.

Kleinensee war eines der Güter des hessischen Vizekanzlers Hermann v. Vultee (*1634 - 1723)

Sein ältester Sohn Johann Hermann erbte den Kleinenseer Stammteil.

Bei Johann Hermanns Tod im Jahre 1730 waren seine Söhne Carl, Wilhelm Christian und Friedrich noch minderjährig und so übernahm ihre Mutter Sophie Wilhelmine, geb. v. Baumbach, zusammen mit ihrem Vater deren Vormundschaft und die Verwaltung ihres Erbes. Später, nach Aufteilung des väterlichen Erbes unter den Brüdern, verwaltete der Älteste - Carl Gut Kleinensee.

Das Gut wurde, zusammen mit den Gerstunger Gefällen und Gut Busserode (oder: Bosserode) durch den Vizekanzler v. Vultee von den v. Boyneburg erworben. Der Besitz lag, genau wie Dippach- in einem Grenzgebiet zwischen Hessen und Sachsen, um das sich jahrzehntelang gestritten wurde. Erst im Jahr 1733 wurden die Verträge zwischen dem Landgrafen v. Hessen und dem Herzog v. Sachsen-Eisenach geschlossen, die in einem Austauschverfahren allem ein Ende bereiteten und den Anfang zu neuer territorialer Bildung machten.

So fiel z.B. der gesamte mit Gut Kleinensee zusammenhängende Besitz an Hessen.

Mit Abschaffung der Leibeigenschaft (1841 in Kurhessen) war auch der ehemalige Frondienst der Bauern abgeschafft und durch den Handdienst ersetzt worden.

Von 48 Höfen mussten jährlich 72 Tage Handdienst geleistet werden, eine Arbeit, die die Bauern sicherlich nur mit Widerwillen durchführten, auch wenn der Lehnherr verpflichtet war, jedem einen Teller Erbsensuppe und einen Haustrank zu verabreichen.

Quellen

Familienbuch der von Krosigk und von Bodenhausen

Mein Heimatland Band 34 März 1990 und Band 38 Juli 1999