Die Stadtverordnete des Wahlvorschlages der WGH
Frau Ute Marhold
Am Trenkgarten 6
36266 Heringen (Werra)
hat zum 05.08.2023 auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. S 318), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an ihre Stelle.
Ich stelle fest, dass
Frau Ute Marhold
zum 05.08.2023 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für sie vom Wahlvorschlag der WGH
Herr Bernd Wille
geb. 16.09.1960 in Bad Hersfeld,
Rentner,
Steinbergstraße 12
36266 Heringen (Werra)
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.
Heringen (Werra), 05.08.2023