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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden eines Vertreters der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Die Stadtverordnete des Wahlvorschlages der WGH

Frau Ute Marhold

Am Trenkgarten 6

36266 Heringen (Werra)

hat zum 05.08.2023 auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. S 318), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an ihre Stelle.

Ich stelle fest, dass

Frau Ute Marhold

zum 05.08.2023 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für sie vom Wahlvorschlag der WGH

Herr Bernd Wille

geb. 16.09.1960 in Bad Hersfeld,

Rentner,

Steinbergstraße 12

36266 Heringen (Werra)

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 05.08.2023

Der Wahlleiter
gez. Adam