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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Sonderbetriebsplan zum „Bau und Betrieb einer Einrichtung zur temporären Zwischenspeicherung von Prozessabwässern in der Grube Hattorf-Wintershall nach § 22a ABBergV“

2. Ergänzung:

Räumliche Erweiterung des Zwischenspeichers in östlicher Richtung (AEE Ost)

Auslegung gemäß § 22a Abs. 3 ABBergV i.V.m. § 48 Abs. 2 BBergG und § 74 Abs. 4 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S), Hattorfer Str., 36269 Philippsthal, betreibt im Grubenbetrieb Hattorf/Wintershall des Werkes Werra ca. 500 m nordwestlich der Ortslage Herfa im Grenzbereich der Gemeinde Friedewald und der Stadt Heringen eine Einrichtung zur temporären Zwischenspeicherung von bis zu 410.000 m³ Prozesswässern aus den Kalifabriken. Die Anlage soll dazu beitragen, die jahreszeitlich bedingten Entsorgungsengpässe auszugleichen. Ziel ist es, die Abhängigkeit der Produktionsprozesse in den Kalifabriken von der Wasserführung der Werra zu reduzieren und die in niederschlagsarmen Zeiten zwischengespeicherten hochmineralisierten Produktionsabwässer erst bei erhöhter Wasserführung in die Werra zu entsorgen. Die Anlage dient auch der temporären Zwischenstapelung von Lösungen, die für die etwaige, zukünftige Einstapelung in der Grube Springen vorgesehen sind.

Es handelt sich um eine bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtung i.S. des § 22a Abs. 3 Satz 7 Nr. 3 ABBergV, d.h. für bergbauliche Abfälle, die nicht gefährlich und nicht inert sind und deren vorgesehene Lagerung 1 Jahr überschreitet.

Für diese Abfallentsorgungseinrichtung wurde von K+S ein bergrechtlicher Sonderbetriebsplan eingereicht, welcher mit Bescheid vom 08.08.2019 durch das Regierungspräsidium Kassel zugelassen wurde.

Die K+S plant nunmehr, diese Abfallentsorgungseinrichtung räumlich in östlicher Richtung zu erweitern. Dadurch wird die mögliche Einspeicherkapazität um ca. 190.000 m3 erhöht.

Eine hierüber eingereichte 2. Ergänzung des oben genannten Sonderbetriebsplanes wurde jetzt mit Bescheid vom 05.08.2022 zugelassen.

Eine Ausfertigung dieses Zulassungsbescheids sowie eine Ausfertigung der Antragsunterlagen liegen beim Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, Dezernat Bergaufsicht im Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, vom 05.09.2022 bis 19.09.2022 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung (0561/106-2947) erfolgen.

Die Ausfertigung des Zulassungsbescheides und die Antragsunterlagen können ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 05.09.2022, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel

unter www.rp-kassel.hessen.de, Rubrik Presse, dort: öffentliche Bekanntmachungen

eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).

Mit dem Ende der Auslegung gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Bad Hersfeld, 18.08.2022

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Bergaufsicht