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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Verbraucher-Information

Desinfektion des Trinkwassers im Stadtgebiet von Heringen (Werra)

Gemäß Durchführungsbestimmung § 21 Abs. 1 der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung geben wir bekannt, dass in folgenden Stadtteilen eine Sicherheitsdesinfektion durch die Stadt Heringen (Werra) bzw. bereits durch den Wasserlieferanten dauerhaft vorgenommen wird:

  • Stadtteil Herfa
  • Stadtteil Wölfershausen
  • Stadtteil Bengendorf
  • Kernstadt
  • Stadtteil Leimbach
  • Stadtteil Widdershausen
  • Stadtteil Kleinensee
Desinfektionsverfahren:

- Natriumhypochloritlösung CAS-Nr.: 7681-52-9

Grenzwerte:

- 0,1 Milligramm bis maximal 0,3 Milligramm pro Liter Wasser

Zur Veranschaulichung:

1.000 Liter Wasser (entspricht dem Inhalt von etwa zehn Badewannen) dürfen lediglich einen Tropfen Chlor enthalten.

Heringen (Werra), 26.08.2022