Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbraucher-Information
Desinfektion des Trinkwassers im Stadtgebiet von Heringen (Werra)
Gemäß Durchführungsbestimmung § 21 Abs. 1 der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung geben wir bekannt, dass in folgenden Stadtteilen eine Sicherheitsdesinfektion durch die Stadt Heringen (Werra) bzw. bereits durch den Wasserlieferanten dauerhaft vorgenommen wird:
- Stadtteil Herfa
- Stadtteil Wölfershausen
- Stadtteil Bengendorf
- Kernstadt
- Stadtteil Leimbach
- Stadtteil Widdershausen
- Stadtteil Kleinensee
Desinfektionsverfahren:
- Natriumhypochloritlösung CAS-Nr.: 7681-52-9
Grenzwerte:
- 0,1 Milligramm bis maximal 0,3 Milligramm pro Liter Wasser
Zur Veranschaulichung:
1.000 Liter Wasser (entspricht dem Inhalt von etwa zehn Badewannen) dürfen lediglich einen Tropfen Chlor enthalten.
Heringen (Werra), 26.08.2022