Abteilung Umweltschutz
Gz.: RPKS - 31.2-79 j 632/112-2018/7; WSG ID 632-112
Die EAM Netz GmbH hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602), sowie § 66 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 285), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Tiefenkeller“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.
Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweise betroffen:
Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Übersichtskarte einen Überblick.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit
vom 16. September 2022 bis 15. November 2022
bei dem
Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Philippsthal (Werra)
Schloss 1
36269 Philippsthal (Werra)
im Vorzimmer der Bauabteilung, Stockwerk 2, Zimmer 224 (Hinweis: Um vorherige telefonische Anmeldung unter 06620-92100 wird gebeten),
| zu folgenden Zeiten: | montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, |
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| montags und dienstags von 13:30 bis 15.30 Uhr und |
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| donnerstags von 13:30 bis 18:00 Uhr, |
bei dem
Magistrat der
Stadt Heringen (Werra)
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen
im Erdgeschoss, Zimmer 1.8,
| zu folgenden Zeiten: | montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, |
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| dienstags von 14:00 bis 15.30 Uhr und |
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| donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr, |
sowie bei der
Stadt Vacha
Bahnhofstraße 21
36404 Vacha
im Bauamt, Stockwerk 1, Zimmer 5 (Hinweis: Um vorherige telefonische Anmeldung unter 036962-2610 wird gebeten),
| zu folgenden Zeiten: | montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, |
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| dienstags von 13:00 bis 16.00 Uhr und |
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| donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr, |
zur Einsicht aus.
Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 16.09.2022, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de, Rubrik Presse, dort: öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).
Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 15. Dezember 2022 schriftlich
oder zur Niederschrift beim
Gemeindevorstand der
Schloss 1
36269 Philippsthal (Werra),
Magistrat der
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen
und bei dem
Regierungspräsidium Kassel
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - RPKS - 31.2-79 j 632/112-2018/7; WSG-ID 632-112) vorgebracht werden.
Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:
Aufgrund der unverändert hohen Corona-Inzidenzen sind Besuche in den Dienstgebäuden des RP Kassel nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2825) möglich.