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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden eines Vertreters der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Der Stadtverordnete des Wahlvorschlages der WGH

Herr Hans Ries

Berliner Straße 29

36266 Heringen (Werra)

hat zum 15.09.2022 auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S 871), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle.

Ich stelle fest, dass

Herr Hans Ries

zum 15.09.2022 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der WGH

Herr Gerald Siebert

geb. 23.06.1951 in Dankmarshausen,

Rentner,

Fichtestraße 26

36266 Heringen (Werra)

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 15.09.2022

Der Wahlleiter
gez. Adam