Der Stadtverordnete des Wahlvorschlages der WGH
Herr Hans Ries
Berliner Straße 29
36266 Heringen (Werra)
hat zum 15.09.2022 auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S 871), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle.
Ich stelle fest, dass
Herr Hans Ries
zum 15.09.2022 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der WGH
Herr Gerald Siebert
geb. 23.06.1951 in Dankmarshausen,
Rentner,
Fichtestraße 26
36266 Heringen (Werra)
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.
Heringen (Werra), 15.09.2022