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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden eines Vertreters des Ortsbeirates Herfa und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Das Ortsbeiratsmitglied des Wahlvorschlages der Bürgerliste Herfa

Herr Hans Ries

Berliner Straße 29

36266 Heringen (Werra)

hat zum 08.09.2022 auf seinen Sitz in dem Ortsbeirat Herfa verzichtet.

Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle.

Ich stelle fest, dass

Herr Hans Ries

zum 08.09.2022 aus dem Ortsbeirat Herfa ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Herfa

Herr Stephan Kahlert

geb. 13.05.1969 in Celle,

Berufskraftfahrer,

Kirchweg 2,

36266 Heringen (Werra)

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 08.09.2022

Der Wahlleiter
gez. Adam