Genordet, ohne Maßstab
Genordet, ohne Maßstab
Bauleitplanung der Stadt Heringen (Werra), Stadtteil Kleinensee
Bebauungsplan „In der Aue“ - 1. Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen hat auf ihrer Sitzung am 14.07.2022 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hess. Bauordnung) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Mit der 1. Bebauungsplanänderung erfolgt die Anpassung der Plankarte an die örtlichen realen Verhältnisse. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Baugrundstücke im nördlichen Bereich der Bebraer Straße und Amselweg sowie im Bereich Drosselweg und Am Lindenbaum in der Flur 4, Gemarkung Kleinensee (Übersichtskarte 1).
In einem zweiten Geltungsbereich sind die bisherigen Ausgleichsflächen erfasst. Die Flächen dienen dem naturschutzrechtlichen Ausgleich für die durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft. Die betroffene Fläche ist südlich der Bergstraße, Lagebezeichnung Mittelste Liethe in der Flur 11 der Gemarkung Kleinensee, zu verorten (Übersichtskarte 2).
Der Bebauungsplan und die Begründung werden in der Stadtverwaltung Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra), Bauamt, Zimmer 1.8, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auf der Internetseite der Stadt Heringen (Werra) (www.heringen.de) unter der Rubrik Stadtverwaltung / Bauleitplanung / Bebauungspläne der Stadt Heringen (Werra) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bauleitplanung der Stadt Heringen (Werra), Stadtteil Kleinensee
Bebauungsplan „In der Aue“ - 1. Änderung
Übersichtskarte 2