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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Fertigstellung der Verkehrsanlage „Am Biegenrain“ im ST Herfa und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes für die Verkehrsanlage gemäß § 11 Hess KAG

Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) hat durch Beschluss vom 15.09.2025 die Verkehrsanlage „Am Biegenrain“ im ST Herfa als endgültig fertig gestellt im Sinne von § 5. Abs. 1 der Satzung der Stadt Heringen (Werra) über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 01.01.2021 (StrBS) erklärt.

Es handelt sich um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 11 Hess. Gesetz über kommunale Abgaben und StrBS.

Als Fertigstellungszeitpunkt wurde der 08.09.2025 festgestellt. Die Verkehrsanlage dient überwiegend dem Anliegerverkehr.

As nachgewiesener Aufwand für diese Erneuerungsmaßnahme wurden 1.388.819,04 € ermittelt.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Heringen (Werra), den 25.09.2025

DER MAGISTRAT
Gez. Iliev
Bürgermeister