Bei Ausschreibung von Pachtflächen ist es wiederholt zu bedauerlichen Fehlern gekommen, da ausgeschriebene Flächen bereits verpachtet waren und kein gültiger Pachtvertrag vorlag.
Somit mussten Ausschreibungen rückgängig gemacht werden.
Sehr geehrte Pächter von städtischen Flächen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mündliche abgeschlossene Pachtverträge bis zum 31.12.2024 keine Gültigkeit mehr besitzen.
Alle mündlich abgesprochenen Pachtverhältnisse, müssen spätestens bis zum 31.12.2024 um 12.00 Uhr dem Bauamt der Stadt Heringen (Werra) mitgeteilt werden, da sie in schriftliche Pachtverträge umgewandelt werden müssen.
Gerne können Sie sich auch per Mail melden unter: klaus.jahnke@heringen.de
Magistrat Stadt Heringen (Werra)
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)