Der Stadtverordnete des Wahlvorschlages der WGH
Herr Gerald Siebert
Fichtestraße 26
36266 Heringen (Werra)
ist am 24.10.2022 verstorben und hat seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verloren.
Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S 871), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle.
Ich stelle fest, dass
Herr Gerald Siebert
am 24.10.2022 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der WGH
Frau Ruth Rimbach
geb. 11.12.1944 in Widdershausen,
Hausfrau,
Am Leimen 11
36266 Heringen (Werra)
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.
Heringen (Werra), 26.10.2022