Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.11.2022 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das 4. Quartal 2022 fällig werden:
Grundsteuern A
Grundsteuern B
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
sonstige Steuern und Abgaben
Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und
insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.
Heringen (Werra), 28.10.2022