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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.11.2022 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das 4. Quartal 2022 fällig werden:

Grundsteuern A

Grundsteuern B

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

sonstige Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und

insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

Heringen (Werra), 28.10.2022

DER MAGISTRAT DER
STADT HERINGEN (WERRA)
- STADTKASSE -