Die Eigentümer der jagdbaren Grundstücke lade ich zur Jagdgenossenschaftsversammlung am
Freitag, den 25.11.2022, 18.00 Uhr
in das Bürgerhaus der Stadt Heringen (Werra),
Obere Goethestraße 17 a
ein.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Neuwahlen des Vorstandes und Jagdausschusses |
| 4. | Jagdverpachtung |
Sollte diese Versammlung nicht beschlussfähig sein, findet am gleichen Tag lt. Beschluss der Satzungsänderung § 7 Abs. 2, um 18.30 Uhr eine erneute Versammlung der Jagdgenossenschaft Heringen mit gleicher Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig ist.
Die Versammlung findet unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen und der Hygieneempfehlungen statt.
Aufgrund der Bedeutsamkeit der Versammlung bitten wir um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.
Die Partner sind recht herzlich eingeladen.