Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung der Verpflegungspauschale gem. § 5 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra)
Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 beschlossen, die Verpflegungspauschale ab dem 01.01.2024 gem. § 5 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra) auf 67,00 € festzusetzen.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Für die Richtigkeit:
Heringen (Werra), 10.11.2023
Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
Im Auftrag
gez. Hujo