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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 07.09.2023

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

20:25 Uhr

Ort, Raum:

Bürgerhaus im Stadtkern Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17a, 36266 Heringen (Werra)

Anwesend

Stadtverordnetenvorsteher

Alfred Rost

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Bernd Maus

Simone Rost

ab 19:22 Uhr

Andreas Schäfer

Michèl Patryas

Monika Scheidt

Matthias Berger

Andreas Beck

Carsten Heinz

Gerd Thenert

Wolfgang Kunze

Dieter Eimer

Jens Schade

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Stefan Langlotz

Thomas Mötzing

Oliver Kühnel

Marie Luise Siebert

Michael Eckardt

Simone Kühnel

Bernd Wille

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Hans-Jürgen Ruch

ab 19:09 Uhr

Elfriede Möller

Eckhard Bock

Hans-Michael Herwig

Jürgen Richter

Gerhard Rudolph

Bürgermeister

Daniel Iliev, Bürgermeister

Magistratsmitglieder

Johannes Beyer, Erster Stadtrat

Detlef Scheidt, Stadtrat

stellvertretende Schriftführung

Tatjana Reimer, VfAe / Verbandsmitarbeiterin

von der Verwaltung

Michael Ernst, Oberamtsrat

Michael Franz, TA

Bernd Roos, VBW

Heiko Habermann, Fachbereichsleiter

Maik Heymel, TA

Johanna Thomas, Auszubildende

Emily Anne Sadowski, Auszubildende

Abwesend

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Lukas Diebener

entschuldigt

Fabian Peter

entschuldigt

Tim Helbing

entschuldigt

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Jörn Weigand

entschuldigt

Fritz Walter

entschuldigt

Magistratsmitglieder

Evelyn Bock, Stadträtin

entschuldigt

Helmut Bode-Nohr, Stadtrat

entschuldigt

Nicole Heinz, Stadträtin

entschuldigt

Hagen Hildwein, Stadtrat

entschuldigt


Teil A

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19:03 Uhr und begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat - an der Spitze Bürgermeister Daniel Iliev - sowie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung.

Außerdem grüßt er Herrn Eisenberg von der Hersfelder Zeitung, die Mitglieder des Kinder - und Jugendbeirates sowie die zahlreich erschienen Gäste.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass die Einladung gemäß § 58 HGO i.V.m. § 7 Abs. 3 GO frist- und ordnungsgemäß erfolgte und zwischen dem Zugang der Ladung und dem heutigen Sitzungstag mindestens zehn Tage lagen.

TOP 2:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass zurzeit 24 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.

Außerdem teilt er mit, dass Frau Ute Marhold ihr Mandat als Stadtverordnete der WGH-Fraktion niedergelegt hat. Sein Dank gilt Frau Ute Marhold für ihre parlamentarische Arbeit zum Wohle der Stadt Heringen (Werra) und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heringen (Werra). Als Nachrücker wurde Herr Bernd Wille berufen, der vom Stadtverordnetenvorsteher herzlich in den Reihen der Stadtverordnetenversammlung begrüßt wird.

TOP 3:

Feststellung der Tagesordnung

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Es ergehen keine Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.

TOP 4:

Bericht des Stadtverordnetenvorstehers

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordneter Hans-Jürgen Ruch nimmt ab 19:09 Uhr an der Sitzung teil. Damit erhöht sich die Anzahl der Mitglieder auf 25.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 27.07.2023 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 27.07.2023 geschlossen.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt bekannt, dass am 31.08.2023 eine Sitzung des Ältestenrats stattgefunden hat. In der Sitzung wurde das Thema „Änderung der Finanzierung der Kita Kleinensee durch Zweckverband Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg Süd“ erläutert. Im Ältestenrat besteht Einigung, dass die finale Entscheidung ausschließlich im Magistrat erfolgen soll.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt bekannt, dass die Bürgerversammlungen gemäß § 8a HGO für November 2023 in allen Stadtteilen vorgesehen sind.

Die Anwesenden erheben sich für eine Gedenkminute zu Ehren von Erika Harbich. Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost verliest den Nachruf und würdigt das Wirken der Verstorbenen.

TOP 5:

Bericht des Magistrats

23/0454/KÖ

Anmerkung:

Stadtverordnete Simone Rost nimmt ab 19:22 Uhr an der Sitzung teil. Damit erhöht sich die Anzahl der Mitglieder auf 26.

Der Bericht des Magistrats ist allen Stadtverordneten vor Beginn der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden:

Um sich im Bedarfsfalle Zugang in die städtischen Gemeinschaftshäuser verschaffen zu können, wurde beschlossen, den Ortsvorstehern, sollte die Notwendigkeit bestehen, einen Schlüssel zu übergeben. Diese sind nach Ablauf der Amtsperiode abzugeben.

Um im Falle eines vieldiskutierten Blackouts gewappnet zu sein, lässt der Magistrat derzeit eine Planung zur Sicherstellung der dauerhaften Abwasserversorgung durchführen.

Auch in diesem Jahr erhält die Stadt einen weiteren Kreiszuschuss für das Schulsportschwimmen in Höhe von 20.000 Euro.

Der Magistrat hat beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2023 Grünland und Ackerland zu pauschalen Pachtzinsen je Hektar zu verpachten. Für Grünland 150 Euro/ ha und für Ackerland 250 Euro/ ha.

Dem VfB 1920 Heringen e.V. wurde auf Antrag gemäß §3 (11) Vereinsförderrichtlinie ein Zuschuss zur Anschaffung eines langlebigen Vereinsgerät zugesagt. Der Zuschuss beträgt max. 1.403,91 Euro und wird nach Vorlage der quittierten Kaufbelege ausgezahlt. Der Betrag entspricht 20% der Anschaffungskosten.

Uns erreichte ein Schreiben des Zweckverbandes ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg betreffend Änderung der Finanzierung der KITA Kleinensee. Mit dem Sachverhalt wird sich der Magistrat zeitnah beschäftigen und das Ergebnis dem Kirchkreis mitteilen.

Wir freuen uns über eine Kreisbeihilfe für die kommunale Kinder- und Jugendarbeit.

Verschiedene Beauftragungen zur Baugrunduntersuchung angesichts des schlechten Straßenzustands in der Industriestraße im ST Lengers sowie des Teilbereichs Kirchengarten Richtung Ölbergstraße im ST Widdershausen sind erfolgt. Nach erfolgter Untersuchung wird es eine Handlungsempfehlung geben, wie mit den beiden Straßen umgegangen wird.

Die Sportplätze in Widdershausen und Herfa erhalten derzeit eine Regeneration, Besandung und Bewässerung - im Bedarfsfall.

Die ersten Arbeiten im Zuge der Sanierung des Werra-Kalibergbau-Museums wurden aufgenommen.

Für den kürzlich stattgefundenen Gladiatorenlauf im fritz kunze bad, veranstaltet durch die Triathletenschmiede Werratal, wurde eine Förderung in Höhe von maximal 664,20 Euro beschlossen. Die Förderung erfolgt gemäß §3 (10) der Vereinsförderrichtlinie. Die Förderung entspricht 20% des kalkulierten Fehlbetrags.

Wir geben bekannt, dass Hessen Mobil nach Prüfung des Verwendungsnachweises für die Gehwegförderung der Wölfershäuser Straße (BA 53e 2.Teil) eine Rückzahlung von überzahlten Mitteln in Höhe von 16.900 EUR fordert. Die Richtigkeit der Kürzung wurde seitens des Büros Bechtel, Bebra, bestätigt.

Der Magistrat hat beschlossen, den durch den Fachbereich Finanzen erstellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 152.266.970,36 € und einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 26.954.587,96 € in der vorliegenden Form aufzustellen. Der Jahresabschluss ist der Rechnungsprüfung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg umgehend zur Prüfung vorzulegen.

Eine komprimierte Fassung des Jahresabschlusses wird mit dem Protokoll verteilt.

Aufgrund der sich abzeichnenden Ertragsverluste wegen eines großen Einbruchs der Gewerbesteuererträge in Höhe von ca. 17 Mio. €, musste der Magistrat eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 107 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für den städtischen Haushalt erlassen. Einhergehend erfolgt bis auf Weiteres eine generelle Stellenbesetzungssperre, mit Ausnahme des städtischen Sozial- und Erziehungsdienstes.

Die haushaltswirtschaftliche Sperre erstreckt sich auf alle Fachbereiche:

Es dürfen nur noch finanzielle Leistungen erbracht werden für Maßnahmen, zu der die Stadt

  • rechtlich verpflichtet ist, z.B. Handeln zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr
  • die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unabweisbar oder
  • die für die Weiterführung notwendiger Maßnahmen unaufschiebbar sind.

Insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen soll eine restriktive Betrachtung der Notwendigkeit der betreffenden Maßnahme angewendet werden.

Die haushaltswirtschaftliche Sperre tritt mit Wirkung vom 29.08.2023 in Kraft und endet, sofern nicht vorher aufgehoben, spätestens mit Ablauf des Haushaltsjahres.

Der Magistrat informiert, dass der geplante Radwegeausbau zwischen den Stadtteilen Wölfershausen und Herfa nicht durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen geförderten werden kann.

Gründe dafür sind u.a.: der Waldabschnitt muss mit einer wassergebundenen Wegedecke hergestellt werden. Auch der restliche Ausbau kann nicht gefördert werden, da das Förderprogramm einen durchgehenden Asphalt- oder Betonausbau der Wege von Ortslage zu Ortslage vorsieht.

Angesichts dessen, dass sich die meinOrt-App während ihrer bisherigen Testphase bewährt hat, hat sich der Magistrat dafür ausgesprochen, ab dem kommenden Jahr die App weiterzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel werden eingeplant.

Der durch den Magistrat am 28.08.2023 aufgestellte, ungeprüfte Jahresabschluss der Stadt Heringen (Werra) für das Jahr 2022 wird den Stadtverordneten in komprimierter Form übergeben bzw. mit dem Protokoll beigefügt.

Bürgermeister Daniel Iliev gibt zudem bekannt, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 28.08.2023 eine hauswirtschaftliche Sperre inkl. einer generellen Stellenbesetzungssperre, mit Ausnahme des städtischen Sozial- und Erziehungsdienstes gemäß § 107 HGO erlassen hat, da die Entwicklung der Finanzlage dies erfordert.

TOP 6:

Bekanntgabe des Schlussberichts der 234. vergleichenden Prüfung "Haushaltsstruktur 2022: Städte und Gemeinden"

23/0347/FB4-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Bürgermeister Daniel Iliev informiert die Stadtverordnetenversammlung über den vorliegenden Schlussbericht der 234. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2022: Städte und Gemeinden“. Der Bericht wurde in der Sitzung des Magistrats am 17.07.2023 behandelt.

Grundsätzlich kommt der Schlussbericht (Punkt 13. Schlussbemerkung, S. 137) zu dem Ergebnis, dass die Stadt Heringen (Werra) rechtmäßig und auf vergleichenden Grundlagen sachgerecht und wirtschaftlich geführt wurde.

TOP 7:

Einbringung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra)

23/0354/FB2-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Bürgermeister Daniel Iliev bringt den Entwurf der Satzung über die Betreuung von Kindern in

den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra) in die Stadtverordnetenversammlung ein.

Der Entwurf wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

TOP 8:

Einbringung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra)

23/0355/FB2-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Bürgermeister Daniel Iliev bringt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra) in die Stadtverordnetenversammlung ein.

Der Entwurf wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

Teil B

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung betr. Jahresabschluss 2022 des Wasserbeschaffungsverband "Ostteil, Kreis Hersfeld-Rotenburg"

23/0344/WBV

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, den Vertreter der Stadt Heringen (Werra) in der Verbandsversammlung des WBV zu beauftragen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zuzustimmen und dem Verbandsvorstand Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

13

-

-

WGH

7

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

26

-

-

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung i. S. Ankauf benötigter Flurstücke für die Radwegeverlegung entlang der L 3172

23/0361/FB3-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Simone Rost, Michael Eckardt, stellv. Stadtverordnetenvorsteher Eckhardt Bock, Bernd Maus

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Protokollnotiz:

In der Zeit von 19:47 Uhr bis 19:49 Uhr übernimmt stellv. Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock den Vorsitz.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich, die für die Radwegeverlegung entlang der L 3172 benötigten Flurstücke 131/7 (Lage: Unterm Leimbacher Steeg; Nutzung Landwirtschaft - Grünland); 8/1 (Lage: Unterm Leimbacher Steeg; Nutzung Landwirtschaft - Grünland); 5/0 Flur 1, Gemarkung Leimbach (Lage: Unterm Schwarzen Graben, Nutzung: Landwirtschaft - Grünland) zu den in der Tischvorlage genannten Konditionen zu erwerben. Finanzmittel in Höhe von ca. 41.100 € stehen im Rahmen des Projektes auf dem PSK 57501.09510000 (Tourismus, A.i.B., Projekt Verlegung Radweg) zur Verfügung.

Durch Hessen Mobil wird eine teilweise Rückerstattung für den Ankauf erfolgen. Der Betrag in Höhe von 6.850,00 € (0,50 €/qm) wird auf dem PSK 57501.36410000 (Tourismus, Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom Land) verbucht.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

1

-

WGH

-

6

1

CDU

2

4

-

SUMME

14

11

1

TOP 11:

Beratung und Beschlussfassung betr. Bauleitplanung der Stadt Heringen (Werra)

1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Freizeitpark" sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich

23/0394/FB3-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Bernd Maus, Eckhard Bock

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig,

1.

die Aufstellung des Bebauungsplans „Freizeitpark“ - 1. Änderung und Erweiterung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs.1 BauGB in diesem Bereich in der Kernstadt.

Geplant ist die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Freizeitparks, zwischen der Badstraße im Norden und dem Liedengraben im Südwesten. Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Anpassung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen an den tatsächlich vorhandenen Bestand, sowie die Optimierung für Modernisierungen oder kleinflächige Ergänzungen.

Zur Ausweisung gelangen analog zu den bestehenden Nutzungen Sondergebiete i.S.d. § 10 BauNVO, welche der Erholung dienen, sowie Grünflächen. Die Zweckbestimmungen werden entsprechend der bestehenden und geplanten Nutzungen festgesetzt (beispielsweise Zelt-/Campingplatz, Freibad, Minigolf etc.). Insgesamt erfolgt so eine Neuordnung innerhalb des Gebietes, weshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig wird. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind in der Gemarkung Heringen (Werra), in der Flur 8, die Flurstücke 4/4 tlw., 35 tlw., 40/1, 40/2, 44, 45, 46, 48, 49, 50/1, 53/1, 53/2, 54/1, 54/2 tlw., 123/22, 123/23, 131 tlw.,132/5 tlw.,133, 146 tlw., 180/37, 196/22, 197/128tlw., 198/42 tlw., 199/43, 201/52, 202/52, 203/52, 205/54, 206/134 tlw., 305/21 tlw., 371/38, 373/41.

2.

die Aufstellungsbeschlüsse für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Freizeitpark“ sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.

die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Einleitung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren.

Damit beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Einleitung v. g. Verfahren.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

13

-

-

WGH

7

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

26

-

-

TOP 12:

Beratung und Beschlussfassung betr. Stadtumbau; hier Fortschreibung ISEK und Gebietserweiterung

23/0362/FB3-02

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, die Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK-Fortschreibung) und die damit verbundene Gebietserweiterung und setzt diese somit in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

13

-

-

WGH

7

-

-

CDU

6

-

-

SUMME

26

-

-

TOP 13:

Beratung und Beschlussfassung betr. Antrag des Bürgermeisters i. S. Einrichtung einer nachhaltigen kommunalen Wärmeplanung

23/0364/BGM

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Matthias Berger, Eckhard Bock

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, den Antrag des Bürgermeisters i.

S. Einrichtung einer nachhaltigen kommunalen Wärmeplanung.

Trotz einer Zahl unter 20.000 Einwohnern schafft die Stadt Heringen (Werra) die Voraussetzungen für eine nachhaltige kommunale Wärmeplanung, die ab November 2023 für hessische Kommunen ab 20.000 Einwohner verpflichtend ist. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2024 einzuplanen sowie alsbald nach erfolgter Haushaltsgenehmigung eine Ausschreibung zur Findung eines geeigneten Planungsbüros durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

13

-

-

WGH

7

-

-

CDU

1

-

5

SUMME

21

-

5

Stadtverordnetenvorsteher Rost schließt die Sitzung um 20:25 Uhr.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 07.09.2023 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

Heringen (Werra), 07.09.2023

gez.

gez.

Alfred Rost

Tatjana Reimer, VfAe

Stadtverordnetenvorsteher

stellv. Schriftführerin