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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlungserinnerung 4. Quartal 2025

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.11.2025 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das 4. Quartal 2025 fällig werden:

  • Grundsteuern A
  • Grundsteuern B
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • sonstige Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

Heringen (Werra), 05.11.2025

DER MAGISTRAT
DER STADT HERINGEN (WERRA)
STADTKASSE -