Aufgrund des § 114 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) in ihrer Sitzung am 06.11.2025 unter TOP 16 folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geprüften Jahresrechnungen der Stadt Heringen (Werra) für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 und erteilt dem Magistrat die Entlastung. Hinsichtlich der aufgenommenen Prüfungsfeststellungen werden keine Korrekturen im Jahresabschluss vorgenommen.
Der vorstehende Beschluss über die Jahresabschlüsse der Stadt Heringen (Werra) für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sowie die Entlastung des Magistrats werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie die dazugehörenden Rechenschaftsberichte werden mindestens für ein Jahr im Internet auf www.heringen.de unter der Rubrik „Stadtverwaltung - Satzungen & Ortsrecht“ veröffentlicht.
Heringen (Werra), 13.11.2025
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Für die Richtigkeit :
Heringen (Werra), 13.11.2025